- Ländereinführungsgesetz
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Basisdaten Titel: Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik Kurztitel: Ländereinführungsgesetz Abkürzung: LEinfG Art: Geltungsbereich: Deutsche Demokratische Republik Rechtsmaterie: Verfassungsrecht/Bundesrecht Datum des Gesetzes: 22. Juli 1990 Inkrafttreten am: 3. Oktober 1990 Letzte Änderung durch: Verfassungsgesetz vom 13. September 1990 (GBl. I S. 1567) Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz stellte die 1952 abgeschafften Länder in der Deutschen Demokratischen Republik wieder her. Die neugegründeten deutschen Länder wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung von Bezirken gebildet, dadurch unterscheiden sich ihre Grenzen von denen von 1947.
Außerdem enthält das Gesetz die notwendigen Bestimmungen über das Verhältnis zwischen Gesamtstaat und Ländern: Mit der deutschen Wiedervereinigung wurden diese jedoch de facto aufgehoben. Ursprünglich sollte das Gesetz erst am 14. Oktober in Kraft treten, dieser Termin wurde jedoch durch den Einigungsvertrag auf den 3. Oktober 1990 und damit das Datum der Wiedervereinigung vorgezogen.[1]
Zusammensetzung der neu errichteten Länder
Land Vorherige Bezirke Ohne die Kreise Zuzüglich der Kreise Mecklenburg-Vorpommern Neubrandenburg, Rostock und Schwerin Perleberg, Prenzlau und Templin - Brandenburg Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser Perleberg, Prenzlau und Templin Sachsen-Anhalt Halle und Magdeburg Artern Jessen Sachsen Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig Altenburg und Schmölln Hoyerswerda und Weißwasser Thüringen Erfurt, Gera und Suhl - Altenburg, Artern und Schmölln Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Die „KRR“-FAQ – Ländereinführungsgesetz. Abgerufen am 18. April 2010.
Kategorien:- Politik 1990
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