- Bundesausgleichsamt
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50.238918.58738Koordinaten: 50° 14′ 20″ N, 8° 35′ 15″ O
Bundesausgleichsamt
– BAA –Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Bundesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) Bundesministerium der Finanzen Gründung 1. September 1952 Hauptsitz Bad Homburg vor der Höhe, Hessen Behördenleitung Florian Scheurle, Präsident Website Homepage des Bundesausgleichamts Das Bundesausgleichsamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Finanzen. Dem Bundesausgleichsamt obliegen die Aufgaben zur Durchführung des Lastenausgleiches. Weitere Aufgaben betreffen vor allem den Haushaltsbereich, da das Bundesausgleichsamt auch nach der Auflösung des Ausgleichsfonds Ende 2004 in die finanzielle Abwicklung des Lastenausgleichs eingebunden bleibt. Der Dienstsitz der Behörde ist in Bad Homburg vor der Höhe. Ein weiterer Dienstsitz befindet sich in Berlin-Weißensee.
Aufgabe und Entwicklung
Die historische Entwicklung hat die Schwerpunkte des Lastenausgleichs ständig verändert und im Zuge der Wiedervereinigung und der Beendigung des Ost-West-Konflikts geradezu umgekehrt. Ging es ursprünglich vorrangig darum, nach dem Zweiten Weltkrieg die große Masse der nach Westdeutschland gelangten Vertriebenen zu integrieren, diktierte danach die politische Entwicklung immer wieder neue Schwerpunkte. Inzwischen liegt er in der Rückforderung des Lastenausgleichs bei Schadensausgleich. Betroffen hiervon sind in erster Linie Inhaber von Vermögenswerten in den neuen Bundesländern, in weit geringerer Zahl auch außerhalb Deutschlands (zum Beispiel in Polen und Rumänien), die jetzt wieder über ihr im Lastenausgleich entschädigtes Vermögen frei verfügen können.
Für die Einzelfallbearbeitung sind die örtlichen Ausgleichsämter der alten Bundesländer im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zuständig, die Fachaufsicht üben die elf Landesausgleichsämter aus. Oberste Fachaufsichtsbehörde ist das Bundesausgleichsamt.
In einem speziellen Bereich, nämlich der Bestimmung der Höhe des Schadensausgleichs an Kapitalgesellschaften und Familienstiftungen, erlässt das Bundesausgleichsamt selbst Verwaltungsakte. Ähnliche Aufgabenzuwächse erfuhr es durch die Betreuung der Kriegsschadenrente ab 2006 und zukünftig ab 2010 durch die Übernahme neu bekannt werdender Rückforderungsfälle.
Siehe auch: HeimatauskunftstellenAufbau der Ausgleichsverwaltung
Die Ausgleichsverwaltung ist dreistufig aufgebaut. An ihrer Spitze steht das Bundesausgleichsamt, ihm sind zur Durchführung des Lastenausgleichs die Rechte der Bundesregierung und der obersten Bundesbehörden nach Art. 85 GG gemäß Art. 120 a GG, § 319 Abs. 2 Lastenausgleichsgesetz (LAG) übertragen. Auf der Länderebene bestehen in den alten Bundesländern elf Landesausgleichsämter als Teile der Länderministerien. Dem Bundesausgleichsamt und den Landesaugleichsämtern nachgeordnet sind die Ausgleichsämter als Teile der Stadt- und Landkreisverwaltungen. Alle Dienststellen der Ausgleichsverwaltung unterstehen der Fachaufsicht des Bundesausgleichsamtes.
Weblinks
Bundesministerium der Finanzen | Bundeszollverwaltung | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Bundeszentralamt für Steuern | Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen | Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik | Bundesausgleichsamt | Bundesmonopolverwaltung für Branntwein | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bundesforstverwaltung | Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung | Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes | Deutsche Finanzagentur
Historische:
Bundesamt für Finanzen | Bundesvermögensverwaltung | Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben | Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel | Bundeswertpapierverwaltung
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