Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände

Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) hat ihren Sitz in Berlin (bis 1999 in Köln). Ihre Mitglieder sind Fachverbände aus den Bereichen Industrie, Dienstleistung, Banken, Handel, Verkehr, Handwerk und Landwirtschaft. Damit vertritt die BDA als einzige Wirtschaftsvereinigung die Interessen aller Branchen in Deutschland auf freiwilliger Grundlage.

Unter dem Dach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sind die deutschen Arbeitgeberverbände zusammengefasst. Die horizontale Einteilung der Arbeitgeberverbände sind die Bundesfachverbände (56) und andererseits die Landesvereinigungen (14 - gemeinsame Landesverbände zwischen Berlin und Brandenburg sowie Hamburg und Schleswig-Holstein). In der vertikalen Teilung bestehen neben Regional- auch Landesfachverbände. Insgesamt sind 75 bis 80 Prozent aller privaten deutschen Arbeitgeber mittelbar freiwillig Mitglied der BDA. Auf europäischer Ebene besteht die Business Europe (ehemals Union des Confédérations de l'Industrie et des Employeurs d'Europe).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Als Gegenbewegung zu den Gewerkschaften schlossen sich um 1890 die deutschen Arbeitgeber zu Verbänden zusammen. Wie auch die Gewerkschaften wurden diese Verbände von den Nationalsozialisten gleichgeschaltet. Mit der Etablierung des Grundgesetzes konnten sich die Arbeitgeberverbände neu bilden. In der Regel sind die Verbände als bürgerlich-rechtliche Vereine nach § 21 BGB gestaltet. Da sie keinen wirtschaftlichen Betrieb, sondern die Förderung der Interessen der Arbeitgeber zum Zweck haben, gelten sie als Idealvereine.

Die Vorgängerorganisation der BDA als Spitzenverband der deutschen Arbeitgeber war die Vereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, welcher im April 1913 aus einem Zusammenschluss zweier rivalisierender Spitzenverbände, der Hauptstelle deutscher Arbeitgeberverbände (gegründet 1904 als Vertretung der schwerindustriellen Arbeitgeber) und dem Verein deutscher Arbeitgeberverbände (gegründet 1904 als Vertretung der Arbeitgeber in der verarbeitenden Industrie) entstand.

1920 waren bereits Betriebe mit 8 Millionen Mitarbeitern in Arbeitgeberverbänden organisiert. Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden die Arbeitgeberverbände aufgelöst und in der DAF gleichgeschaltet. Nach dem Zweiten Weltkrieg blieben die Arbeitgeberverbände in der SBZ bzw. DDR verboten. In den Westsektoren knüpfte man an die Traditionen der Zeit vor 1933 an. 1947 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber der Westzone gebildet, aus der 1948 das Zentralsekretariat der Arbeitgeber des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wurde. November 1950 entstand die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). 1987 betrug der Organisationsgrad geschätzte 80 %.[1]

Der größte Arbeitgeber in Deutschland, die öffentliche Hand, gehört allerdings nicht zu den Arbeitgeberverbänden. Auf europäischer Ebene besteht aber das Centre Européenne de l'Enterprise Public als Dachverband.

Die BDA ist auch im ZDF-Fernsehrat durch ihren Hauptgeschäftsführer sowie den Pressesprecher vertreten.

Präsidenten der BDA

An der Spitze der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände steht ein Präsident. Dieses Amt hatten seit 1949 folgende Personen inne:

Eine weitere wesentliche Funktion in der BDA nimmt der Hauptgeschäftsführer, z.Z. Dr. Reinhard Göhner, ein.

Literatur

  • Roswitha Leckebusch: Entstehung und Wandlung der Zielsetzungen, der Struktur und der Wirkungen von Arbeitgeberverbänden, Duncker & Humblot, Berlin 1966.
  • Gerhard Erdmann: Die deutschen Arbeitgeberverbände im sozialgeschichtlichen Wandel der Zeit, Luchterhand, Neuwied/Berlin 1966.
  • Paul R. Melot de Beauregard: Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Tarifbindung, Diss 2001, ISBN 3-631-39295-8

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Paul R. Melot de Beauregard: Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden und Tarifbindung, Seite 18-19

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