Abendgymnasium Wien

Abendgymnasium Wien
BG, BRG und WRG für Berufstätige Wien Abendgymnasium Henriettenplatz
Schulform AHS für Berufstätige
Gründung 1925
Ort Wien
Bundesland Wien
Staat Österreich
Koordinaten 48° 11′ 26″ N, 16° 19′ 56″ O48.19055555555616.332222222222Koordinaten: 48° 11′ 26″ N, 16° 19′ 56″ O
Träger Stadtschulrat für Wien
Schüler 1200
Lehrer 75
Leitung Mag. Klaus Brandl
Website www.henriettenplatz.at
Abendgymnasium Wien

Das Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige Wien ( Abendgymnasium Henriettenplatz) ist als öffentliches Abendgymnasium eine Bildungseinrichtung mit dem Ziel, Erwachsenen auf dem zweiten Bildungsweg die Möglichkeit zur nachträglichen Erlangung eines höheren Schulabschluss zu bieten. Die Abend-AHS Wien eröffnet für Menschen, die in ihrer Jugend – aus welchen Gründen auch immer – nicht die Möglichkeit hatten, einen höheren Schulabschluss zu erreichen, die Erlangung einer Reifeprüfung (Matura). Als „Schule des Zweiten Bildungswegs“ ist die Abend-AHS Wien für alle ab dem 17. Lebensjahr offen, die einen Hauptschulabschluss besitzen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Abendgymnasium wurde 1925 gegründet und ist damit eines der ältesten Abendgymnasien Europas. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden von Dr. Wanda Lanzer und Lehrlingen der Berufsschule Mollardgasse Vorbereitungskurse zur Erlangung der Mittelschulmatura ins Leben gerufen. 1925 erhielt der „Mittelschulkurs“ die offizielle Genehmigung des Stadtschulrats für Wien. Pädagogischer Leiter der neuen Institution war Dr. Arthur Pollak.

1934- 1939

Nach personellen und inhaltlichen Veränderungen durch die jeweiligen neuen politischen Regime wird 1939 die Abendschule endgültig aufgelöst. Dr. Lanzer und Dr. Pollak wurden aus Österreich vertrieben.

1945

Wiedergründung als „Arbeitermittelschule“ durch die beiden Sozialpartner. Die Privatschule erhält das Öffentlichkeitsrecht und wird 1960 durch Parlamentsbeschluss zu einer öffentlich-staatlichen Schule der Republik Österreich. Direktoren der Wiederaufbauzeit sind Dr. Alfred Bohmann und Dr. Ferdinand Hübner.

1990

Beginn der pädagogischen und organisatorischen Erneuerung des Abendgymnasiums (8-semestrige Dauer, modularer Aufbau, Fernstudium etc.). Ziel unter Direktor Dr. Oskar Achs ist es, auf der Grundlage eines demokratischen, sozialen und erwachsenengerechten Unterrichts eine qualitativ hochwertige und EU-reife Ausbildung zu vermitteln.

2010

Dr. Oskar Achs tritt nach langjähriger Tätigkeit für das Abendgymnasium in den Ruhestand. Seine Vertretung übernimmt bis auf Weiteres Mag. Klaus Brandl.

Unterrichtsangebot

Der Besuch des Abendgymnasiums ist kostenlos. Ein Selbstbehalt von ca. 20 Euro/Semester wird für Schulbücher fällig und 5 Euro werden von der „Arbeitsgemeinschaft Zweiter Bildungsweg“ (entspricht einem Elternverein) für andere Unterrichtsmaterialien, Kopien, Exkursionen, Sprachreisen etc. eingehoben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit nach Verfügbarkeit Bücher aus der schuleigenen Lehrbuchsammlung kostenlos zu entlehnen.

Gliederung des Ausbildungsgangs

Allgemeine Organisation des Studiums

Im Unterschied zu den österreichischen Tagesschulen sind die Klassen am Abendgymnasium in acht Semester unterteilt wobei naturgemäß zwei Semester einem Jahr der Oberstufe entsprechen. Somit korrespondieren das erste und das zweite Semester mit der 5. Klasse, das dritte und das vierte Semester mit der 6. Klasse AHS usw.

Modularsystem

Eine weitere Besonderheit des Abendgymnasiums ist der Modulare Aufbau, was bedeutet dass die meisten Nebenfächer nicht vom ersten bis zum achten Semester durchgehend unterrichtet werden, sondern konzentriert und gebündelt mit höherer Wochenstundenzahl schon in früheren Semestern abschließen. Der Stoffumfang bleibt zwar derselbe, es ergibt sich aber eine geringere Belastung durch die geringere Anzahl an Fächern, deren Stoff sonst gleichzeitig über vier Jahre hinweg zu bewältigen wäre. Ein weiterer Vorteil des modularen Aufbaus entsteht dadurch dass die Möglichkeit besteht, innerhalb jenes Semesters in dem ein Nebenfach abschließt eine sogenannte „Vorgezogene mündliche Reifeprüfung“ abzulegen.

Fernstudium

Das Fernstudium kommt als Alternative zum Regelstudium insbesondere all jenen Studenten entgegen, denen es ansonsten auf Grund von Berufstätigkeit, eigener Familie oder anderer Umstände schwer fallen würde den Unterricht 5 Tage pro Woche zu besuchen. An zwei Tagen pro Woche finden Kontaktphasen statt, in denen die Stoffgebiete in konzentriertem Umfang durchgenommen werden und allfällige Fragen beantwortet werden. Der verbleibende Stoff ist im Selbststudium zu lernen, wobei eine Online-Lernplattform (Moodle), die von den jeweiligen Klassenlehrern betreut wird, hilfreich zur Seite steht. Das Fernstudium wird nur als Wirtschaftskundliches Realgymnasium (WRG) geführt, ansonsten entspricht es der allgemeinen Organisation.

Angebotene Fächer

Allgemeine Hauptfächer (1. bis 8. Semester, für alle verbindlich)
Fremdsprachliche Hauptfächer (2. bis 7. Semester, ein Fach zur Wahl)

Des Weiteren steht es den Studierenden offen statt Französisch, Latein oder Türkisch eine Externistenprüfung aus einer anderen Fremdsprache wie z. B. Bosnisch, Serbisch, Kroatisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch, Slowakisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch uvm. abzulegen.

Nebenfächer
Typenbildende Wahlpflichtfächer (ab dem 7. Semester, 1 Fach zur Wahl)

Die Wahl dieses Fachs entscheidet über die Art und Ausrichtung der späteren Reifeprüfung und stellt eine Erweiterung bzw. Vertiefung des in den jeweils vorausgehenden Fächern durchgenommenen Stoffes dar.

  • Latein Type: Gymnasium
  • Französisch Type: Realgymnasium
  • Türkisch Type: Realgymnasium
  • Informatik Type: Wirtschaftskundliches Realgymnasium
Individuelle Wahlpflichtfächer
  • Kunst
  • Volks -und Betriebswirtschaft
  • Theatre and Literature (Englisch)
  • Englisch Konversation
  • Bosnisch, Serbisch, Kroatisch
  • Italienisch

Prüfungsmodalitäten und Beurteilungskriterien

Leistungsvereinbarung

Zu Beginn des Semesters händigen die Professoren Leistungsvereinbarungen aus in welchen klar ersichtlich wird wie die Studenten zu ihrer (positiven) Beurteilung kommen. Diese bestehen meist aus einer Anwesenheitspflicht von mindestens 60% und dem Arithmetischen Mittel der schriftlichen und mündlichen Leistungen. Seit Beginn des Sommersemesters 2010 wird die Anwesenheit für jede Unterrichtseinheit separat dokumentiert.

Schriftliche Schularbeiten

In den Schularbeitsgegenständen finden pro Semester (Ausnahme 8. Semester) zwei Schularbeiten mit jeweils einem Haupt- und einem Nebentermin oder einem Nachtermin statt. Wer beim Haupttermin verhindert ist hat so Gelegenheit beim Nebentermin anzutreten. In manchen Fällen gibt es aber nur einen Nachtermin für beide Schularbeiten. Zum Neben- oder Nachtermin kann nicht antreten wer schon beim Haupttermin beurteilt wurde.

Tests

Je nach Fach und Prüfer gibt es in den Nebenfächern ein bis zwei schriftliche oder mündliche Tests pro Semester

Hausübungen

Hausübungen gibt es mit Rücksicht auf die vielen Berufstätigen nur in Ausnahmefällen und dann auf freiwilliger Basis. Ihre Erledigung wird empfohlen und wirkt sich lediglich positiv auf eine Beurteilung aus, eine Nichterledigung hat keine Auswirkung.

Semesterarbeiten

In einige Fächer haben Semesterarbeiten oder sogenannte Portfolios Einzug gehalten. In den Hauptfächern können diese manchmal eine von zwei Schularbeiten ersetzen. Der Aufwand ist insgesamt ungleich höher das Resultat jedoch berechenbarer als bei manchen Schularbeiten. Eckdaten, Umfang, Lektüre und Abgabetermine werden schon zu Beginn des Semesters bekanntgegeben, sodass einer erfolgreichen Beurteilung nur eine schlechte Zeiteinteilung im Wege stehen kann.

Aufstiegsregelung

Wird ein Student in drei oder weniger Fächern nicht oder mit „Nicht Genügend“ beurteilt, ist er/sie berechtigt in das nächste Semester aufzusteigen und ist verpflichtet im Laufe des folgenden Semesters ein Aufstiegskolloquium in den entsprechenden Fächern zu absolvieren, wofür ihm maximal drei Prüfungantritte zustehen. Bei Wiederholung verlieren die Studenten im Gegensatz zur herkömmlichen Tagesschule nur ein Semester. Grundsätzlich haben Studenten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch vor Abschluss der negativen Beurteilung das Anrecht auf eine sogenannte § 5-Prüfung (Semesterprüfung).

Aufstiegskolloquien

Diese bestehen in den Hauptfächern( Schularbeitsgegenständen) aus einer Schriftlichen Prüfung im Umfang einer Schularbeit sowie einer Mündlichen Prüfung und decken den gesamten im betreffenden Semester durchgenommenen Stoff ab.

Für den mündlichen Teil des Kolloquiums wie auch den ausschließlich mündlichen Prüfungen für die Nebenfächer werden den Kandidaten in der Regel drei Fragen gestellt von denen mindestens zwei zu beantworten sind. In seltenen Fällen erfolgen aus organisatorischen Gründen auch Aufstiegskolloquien für Nebenfächer in schriftlicher Form, entsprechen in Dauer und Umfang jedoch ungefähr der mündlichen Prüfung.

Wiederholung

Wird ein Student in vier oder mehr Fächern nicht oder mit „Nicht Genügend“ beurteilt, ist er/sie berechtigt das betreffende Semester zu Wiederholen.Das ist auch der Fall wenn ein Student keinen der drei vorgesehenen Termine positiv absolviert.Das Freiwillige Wiederholen eines Semesters zum Aufarbeiten schwerer Defizite kann auf Antrag ebenfalls genehmigt werden.

K-Klasse (Keine Klasse)

Die K-Klasse ist eine administrative Konstruktion um Studenten, die entsprechend der Aufstiegsregelung weder zum Aufsteigen noch zum Wiederholen einer Klasse vorgesehen sind, elektronisch zu erfassen. Hat ein Student beispielsweise am Ende des 4. Semesters von ursprünglich drei Aufstiegskolloquien aus dem 3. Semester noch zwei offen, so ist er nicht berechtigt in das 5. Semester aufzusteigen bis die verbleibenden Kolloquien abgelegt wurden und wird daher im folgenden Semester in die K-Klasse versetzt. Dies ist besonders unvorteilhaft, da die K-Klasse keinen Schulbesuch, sondern nur das Nachholen offener Prüfungen darstellt und somit sämtliche Ansprüche auf Förderungen u.a. Familienbeihilfe erlöschen. In die K-Klasse wird auch versetzt wer zu Ende des 7. Semesters nicht alle Differenzprüfungen abgelegt hat.

Reifeprüfung

Vorgezogene Mündliche Reifeprüfung
Fächergruppen und Schultypen
Mündliche Reifeprüfung
Schriftliche Reifeprüfung
Fachbereichsarbeit

Schulentwicklung

Modularsystem

Das bereits jetzt vorhandene Modularsystem wird voraussichtlich ab dem Wintersemester 2010/11 noch dahingehend erweitert werden, dass einzelne Gegenstände je nach Begabung und Vorkenntnissen der Studenten konsumiert werden können, sodass diese „nicht mehr Englisch, Geografie und Mathematik im 2. Semester hören, sondern könnten in Englisch nach eventuellen Einstufungsprüfungen schon im 4. Semester sein, in Geografie im 2. und in Mathematik im 3. Es kann dabei sein, dass Englisch 2 erst nach Englisch 1 absolviert werden darf, aber in anderen Fächern etwa Physik 2 schon vor Physik 1“ (Newsletter Jänner 2010[1])

Pädagogische Ansätze

Der Umgang mit Studierenden ist auf eine Erwachsenen gerechte Form abgestimmt.

Besonders für die ersten Semester wird derzeit eine Implementierung von alternativen Unterrichtsmethoden (z.B. Montessoripädagogik) angestrebt. Eine Umsetzung ist hier frühestens ab September 2010 zu erwarten.

Unterrichtszeiten

Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten. Die reguläre Unterrichtszeit dauert von 17:55 bis 21:10 (vier Einheiten). Vor allem im Fernstudium und in den letzten beiden Semestern kommt es an manchen Tagen auch zu vorgezogenen Beginnzeiten (frühestens ab 16:00).

Aufnahme

Voraussetzungen
  • Pflichtschulabschluss(Hauptschule) bzw. 4. Klasse AHS o.ä.
  • Mindestalter von 17 Jahren bei Eintritt in das erste Semester
  • Nachweis der Berufstätigkeit oder abgeschlossener Ausbildung oder Bestätigung über die Meldung vom Arbeitsmarktservice

Die Aufnahme in das erste Semester erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze ohne Aufnahmeprüfung. Bei entsprechender Vorbildung (ganzer oder teilweiser Abschluss höherer Schulstufen) ist auch eine Einstufung in ein höheres Semester möglich. Gegenstände oder Teilbereiche die dann noch nicht abgeschlossen sind aber am Abendgymnasium schon unterrichtet wurden müssen im Rahmen einer sogenannten Differenzprüfung nachgeholt werden.

Einstufung

Für eine Einstufung in ein höheres Semester als in das erste werden alle abgeschlossenen Schulstufen und Fächer ab der 5.Klasse AHS berücksichtigt. Wenn ein Student in seiner vorigen Schule im letztgültigen Jahreszeugnis drei oder weniger Nichtgenügend hat kann er in das folgende Semester aufsteigen muss dann aber Aufstiegskolloquien über den Stoff des Abendgymnasiums in der betreffende Schulstufe ablegen. Hat jemand bereits die 8. Klasse (12. Schulstufe) an einer anderen Schule teilweise oder gar ganz abgelegt, so muss er die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und 2. Lebende Fremdsprache trotzdem nochmals am Henriettenplatz besuchen. Eine Einstufung erfolgt dann meist ins 7. Semester. Bei Einstufung in ein höheres Semester ist es in der Folge meist erforderlich Differenzprüfungen über den Stoff der am Abendgymnasium bereits abgeschlossenen Fächer abzulegen.

Stipendien & Förderungen

Schülerfreifahrt
Nachmittagsbildungskarte
Schülerbeihilfe
Familienbeihilfe
Wiener Arbeitnehmer Förderungsfonds

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.physikalischesoiree.at/henriettenplatz/faq-von-lehrenden/newsletter/janner-2010

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