Wirtschaftskunde

Wirtschaftskunde

Wirtschaftskunde, auch Wirtschaftslehre, ist eines der Unterrichtsgebiete im Curriculum der Schulbildung. Es vermittelt Grundlagen über die Arbeits- und Wirtschaftswelt und bildet die Basis der Berufsorientierung, -vorbereitung und -ausbildung.

Inhaltsverzeichnis

Lehrinhalte

T-Kontenblatt für das Fach Rechnungswesen

Wirtschaftskunde umfasst alle Aspekte des menschlichen wirtschaftlichen Lebens, und vermittelt grundlegende Kenntnisse über Geld, Währung, Geschäftsprozesse und Zahlungsverkehr, die Lebens- und Konsumgewohnheiten des Menschen, Erwerbstätigkeit, die Berufe und Entlohnung, Betriebswirtschaft, Finanzplanung und Rechnungswesen, Sparen und Kredit.

Weiters vermittelt sie Einblick in die Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, unterschiedliche Wirtschaftsformen, -systeme und -ordnungen, Zusammenhänge von Markt und Preisbildung, Konjunktur und Wirtschaftsleistung, Bedeutung von Wirtschaftsfaktoren, Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen und Energie, sowie elementare Warenkunde und Übersicht über Güter und Produktion in Gewerbe und Industrie und deren Logistik, und den Dienstleistungsbereich.

Außerdem führt sie in die Unternehmensformen, Sozial- und die Individualversicherungen, Wirtschafts- und Arbeitsrecht wie auch Wirtschaftspolitik und die öffentlichen Abgaben ein.

Spezieller klassischer Ansatz der Wirtschaftskunde im Unterricht ist die Wirtschaftsgeographie, die die Wirtschaft der einzelnen Länder und den globalen Zusammenhang behandelt, und die Wirtschaftsgeschichte, sowie Zusammenhänge von Wirtschaftsweise, Kultur und Landnutzung und deren Auswirkung auf Bevölkerungsverteilung und -entwicklung.

Heute werden auch die Grundzüge der Wirtschaftsinformatik vermittelt.

Wirtschaftslehre im Fächerkanon

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Deutschland

Österreich

In Österreich ist die Wirtschaftskunde im Rahmen der Allgemeinbildung in andere Fächer eingebunden:

In der Polytechnischen Schule und an mittleren und höheren berufsbildenden Schulen ist dieser Fachbereich zentraler Lehrinhalt: Hierbei sind folgende Rahmenlehrpläne vorgesehen:

  • Berufsschulen:[8]
    • Betriebswirtschaftlicher Unterricht[9]
    • Wirtschaftsrecht im Rahmen von Politische Bildung (POL): Arbeitsrecht, Sozialrecht, Interessenvertretungen, Arbeitsmarkt, Personenverkehr in der EU[10]
  • an höheren technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Schulen[11] (BHS/HTL, FS, ua.) gliedert sich der Wirtschaftskundeunterricht in die Fachgebiete[12] Wirtschaft und Technik und Recht und Politische Bildung, die Unterrichtsgegenstände[13] sind:
    • Geographie und Wirtschaftskunde (GW, GuW, GWK)
    • Wirtschaft und Recht (WIR)
    • daneben wird angewandte Wirtschaftskunde im jeweiligen Fachgebiet Allgemeine Fachtheorie vermittelt

Ergänzt wird der Wirtschaftskundeunterricht im Praktischen, etwa mit der verbindlichen Übung Berufsorientierung (BO)[14] an den AHS und Hauptschulen, Unverbindliche Übungen wie Berufsorientierung und Bildungsinformation (UBB), sowie durch Berufspraktika oder Schnupperlehren, in denen der direkte Umgang mit Wirtschaft erfahren wird.

Wirtschaftsunterricht als berufliche Weiterbildung und berufsbegleitende Bildung wird auch von Bildungsträgern wie BFI, WIFI, Berufsverbänden, Kammern, Volkshochschulen, etc. angeboten.

Wirtschaftskundliche Schultypen

Neben den berufsbildenden Schulen, in denen fachorientierte Wirtschaftskunde mit der praktischen Ausbildung den eigentlichen Lehrinhalt bildet, finden sich folgende wirtschaftskundliche Schultypen:

Wirtschaftsdidaktik im Lehrberuf

Das österreichische Lehramtsstudium Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde „hat das Ziel, grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse in den relevanten Fachgebieten zu vermitteln, in das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten einzuführen sowie die Fähigkeit zu entwickeln, die erworbenen Kenntnisse und methodischen Kompetenzen themenorientiert und fachdidaktisch mehrperspektivisch zu vernetzen.“[15] Daneben werden fachwissenschaftliche und fachdidaktische Methoden und Arbeitstechniken vermittelt.

Nach Information der Universität Wien ist die Berufsaussicht für ein Lehramt in Wirtschaftskunde „nicht besonders gut“[15], es wird aber darauf hingewiesen, das in diesem zunehmend hochspezialisierten Sektor der als Generalist ausgebildete Wirtschaftslehrer auch gute Chancen hat, außerhalb des Unterrichtssektors einen Beruf zu ergreifen „- was in der Praxis auch gar nicht so selten geschieht.“[15]

Siehe auch

Weblinks

  • Unterrichtsmaterialien zur Wirtschaftskunde. Tiroler Bildungsservice (TIBS), Arbeitsgemeinschaften der Geographie- und Wirtschaftskundelehrer an den Höheren Schulen von Tirol, abgerufen am 17. November 2008 (bildungsserver.at).

Einzelnachweise

  1. BMUKK (Hrsg.): Sachunterricht. In: Lehrplan der Grundschule und der Volksschuloberstufe, Grundschule. August 2006, Siebenter Teil, Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände (BGBl. II Nr. 314/2006,, pdf, bmukk Medienpool, abgerufen am 17. November 2008).
  2. BMUKK (Hrsg.): Werkerziehung. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrplan der Volksschule. Juni 2003, Sechster Teil (pdf, bmukk Medienpool, abgerufen am 23. Oktober 2008).
  3. BMUKK (Hrsg.): Geografie und Wirtschaftskunde. In: Lehrpläne Hauptschule. (pdf, bmukk Medienpool, abgerufen am 17. November 2008).
  4. BMUKK (Hrsg.): Geographie und Wirtschaftskunde. In: Lehrpläne AHS-Unterstufe. (pdf, bmukk Medienpool, abgerufen am 23. Oktober 2008).
  5. BMUKK (Hrsg.): Geographie und Wirtschaftskunde. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrpläne AHS-Unterstufe. (pdf, bmukk Medienpool, abgerufen am 17. November 2008).
  6. BMUKK (Hrsg.): Geographie und Wirtschaftskunde. Bildungs- und Lehraufgabe. In: Lehrpläne AHS-Oberstufe. (pdf, abgerufen am 17. November 2008).
  7. BMUKK (Hrsg.): Geographie und Wirtschaftskunde. Zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen. In: Lehrpläne AHS-Oberstufe. (pdf, bmukk Medienpool, abgerufen am 17. November 2008).
  8. BMUKK (Hrsg.): Aktuelle Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Lehrpläne für Berufsschulen geändert werden. Allgemeiner Teil / Lehrplan. In: Lehrpläne Berufsschulen. 2008 (pdf, www.abc.berufsbildendeschulen.at, abgerufen am 23. November 2008).
  9. BMUKK (Hrsg.): Allgemeiner Teil / Lehrplan. D, S. 37–41.
  10. BMUKK (Hrsg.): Allgemeiner Teil / Lehrplan. A, S. 21f.
  11. BMUKK (Hrsg.): Allgemeines Bildungsziel, schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten. In: Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche (einschließlich kunstgewerbliche) Lehranstalten. 2008 (doc, bmukk Medienpool, abgerufen am 23. November 2008).
  12. BMUKK (Hrsg.): Allgemeines Bildungsziel / Lehrpläne Höhere technische Lehranstalten. IId. Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen.
  13. BMUKK (Hrsg.): Allgemeines Bildungsziel / Lehrpläne Höhere technische Lehranstalten. V. Gemeinsame Unterrichtsgegenstände: Bildungs- und Lehraufgabe sowie Aufteilung des Lehrstoffs auf die Schulstufen.
  14. Bildungsanliegen: Berufsorientierung. BMUKK Medienpool, abgerufen am 17. November 2008.
  15. a b c Zitat Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde → Studieninhalt. Uni Wien, abgerufen am 17. November 2008.

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