- Adolf Schmidt (Jurist)
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Fritz-Hans Adolf Schmidt (* 11. Juni 1898 in Ilberstedt; † 5. Dezember 1985 ) war ein deutscher Jurist sowie Nationalsozialist und war als Kreishauptmann zur Zeit des Nationalsozialismus im Generalgouvernement eingesetzt.
Leben
Schmidt beendete seine Schullaufbahn am Gymnasium 1916 mit dem Abitur. Danach wurde er zur Armee eingezogen und nahm ab 1917 als Soldat des Deutschen Heeres am Ersten Weltkrieg teil. In der Armee erreichte Schmidt den Rang eines Leutnants und wurde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse sowie dem Ritterkreuz II. Klasse ausgezeichnet. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges war Schmidt bis Oktober 1919 beim Grenzschutz eingesetzt und beteiligte sich am Dritten Aufstand in Oberschlesien. An den Universitäten in Jena und Leipzig absolvierte er ab 1919 ein Jurastudium, das er 1926 mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. Danach war Schmidt als Rechtsanwalt in Dresden tätig.[1]
Der NSDAP trat er erstmals 1923 bei. Nach dem Verbot der NSDAP erfolgte 1929 sein Wiedereintritt in die Partei (Mitgliedsnr. 127.129). Der SA gehörte Schmidt ab 1931 an. Dort betätigte er sich als Rechtsberater der SA-Gruppe in Sachsen und war bis Ende Juni 1934 Adjutant von Manfred von Killinger. Schmidt, der im November 1933 zum SA-Obersturmbannführer aufgestiegen war, wurde im Rahmen der Verhaftungswelle nach dem sogenannten Röhmputsch am 1. Juli 1934 festgenommen und am 26. Juli 1934 wieder aus der Haft entlassen. Aufgrund des Vorwurfs der Untreue musste sich Schmidt 1936 vor Gericht verantworten und wurde folgend zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil wurde jedoch 1937 in der Berufung aufgehoben. Danach war Schmidt als Rechtsanwalt und Notar in Dresden tätig.[1]
Nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges nahm Schmidt als Wehrmachtsangehöriger am Polen- und Frankreichfeldzug teil. Im Februar 1941 wurde Schmidt auf Intervention des Gouverneurs im Distrikt Lublin Ernst Zörner ins Generalgouvernement abgeordnet, um dort als Zörners persönlicher Referent zu arbeiten. Von Ende Juni 1941 bis Februar 1944 war Schmidt als Kreishauptmann in Krasnystaw tätig. Schmidt führte als Kreishauptmann „Deportationen von Juden in die Vernichtungslager durch“.[1]
Im Frühjahr 1944 wurde Schmidt wieder zur Wehrmacht eingezogen und nach Kriegsende für vier Wochen in Saalfelden am Steinernen Meer in Kriegsgefangenschaft. Danach setzte er sich zu seiner Schwester nahe Dachau ab. Über seine Entnazifizierung ist nichts bekannt. Ab 1951 betätigte sich Schmidt in Düsseldorf als Rechtsanwalt. Gegen Schmidt wurde kein Ermittlungsverfahren durchgeführt.[1] Bei Zeugenaussagen die Ludwig Losacker, Hans-Adolf Asbach und Schmidt 1955 in Entschädigungsprozessen machen mussten, die von jüdischen Ghettoinsassen gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt wurden, sprachen sich die drei dahingehend ab, dass sie jedes Wissen von der Ghettoisierung und von Erschießungen leugneten.[2]
Literatur
- Bogdan Musial: Deutsche Zivilverwaltung und Judenverfolgung im Generalgouvernement. Harrassowitz, Wiesbaden 1999, ISBN 3-447-04208-7; 2. unv. Aufl., ebd. 2004, ISBN 3-447-05063-2., S. 388.
- Markus Roth: Herrenmenschen. Die deutschen Kreishauptleute im besetzten Polen - Karrierewege, Herrschaftspraxis und Nachgeschichte. Wallstein Verlag : Göttingen 2009. ISBN 978-3-8353-0477-2., S. 502.
Einzelnachweise
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