COMECON

COMECON
Flagge des RGW
Briefmarke 25 Jahre RGW (DDR 1974)

Der 1949 gegründete Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW; russ.: Совет экономической взаимопомощи, CЭB, SEW), im Westen oft als Comecon (aus der englischen Übersetzung Council for Mutual Economic Assistance) bezeichnet, war der wirtschaftliche Zusammenschluss der sozialistischen Staaten unter Führung der Sowjetunion. Er löste sich – wie das 1955 gegründete militärische Bündnis Warschauer Pakt (im Ostblock selbst als Warschauer Vertrag bezeichnet) – im Jahr 1991 infolge der politischen Umwälzungen des Jahres 1989 auf.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

RGW im Jahr 1986
   Mitglied
   Ruhende Mitgliedschaft
   Assoziiertes Land
   Beobachter

Der RGW wurde als sozialistisches Gegengewicht zum Marshallplan und zur OEEC gegründet. Er ist auch im Rahmen der Herausbildung des Kalten Krieges und der Zwei-Lager-Theorie zu sehen.

Das Gründungskommuniqué wurde am 25. Januar 1949 veröffentlicht,[1] nachdem zuvor am 18. Januar in Moskau Vertreter aus sechs Ostblock-Staaten das Protokoll zur Gründung unterzeichnet hatten.[2] Gründungsmitglieder waren neben der Sowjetunion Polen, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und die Tschechoslowakei. Am 23. Februar 1949 trat Albanien dem Bündnis bei (dessen Mitgliedschaft später ruhte), am 29. September 1950 folgte die DDR (bis 1990). Die Mongolei (6. Juli 1962), Kuba (1972) und Vietnam (1978) wurden später ebenfalls Mitglieder. Am 17. September 1964[3] trat Jugoslawien einigen Organen des RGW bei.

China (bis 1961) und Nordkorea hatten Beobachterstatus. Im November 1986 nahmen Delegierte aus Afghanistan, Angola, Äthiopien, die Demokratische Volksrepublik Jemen, Volksdemokratische Republik Laos, Moçambique und Nicaragua als Beobachter auf einem Treffen teil.[4]

Am 16. Mai 1973 unterzeichnete Finnland ein Kooperationsabkommen mit dem RGW, 1975 folgten dann Irak und Mexiko, Nicaragua 1984, Moçambique 1985. Angola, Äthiopien und die Demokratische Volksrepublik Jemen folgten 1986 und Afghanistan 1987.[5]

Mit dem Ende des zentralverwaltungswirtschaftlichen Systems durch die politischen Umwälzungen in Osteuropa seit 1989 löste sich der RGW am 28. Juni 1991 auf.

Aufgaben

Der RGW hatte zum einen die Aufgabe, eine bessere wirtschaftliche Spezialisierung und Arbeitsteilung zwischen den sozialistischen Staaten zu erreichen und zum anderen eine allmähliche Angleichung der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen. Als Folge der arbeitsteiligen Spezialisierung entstand eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen der UdSSR und den anderen RGW-Staaten. Mit der Spezialisierung sollten Kosten für doppelte Industriebereiche eingespart werden (Synergie). Zum Beispiel wurden die größeren Busse der RGW-Staaten in Ungarn gebaut (Ikarus-Busse), die leistungsstärksten Traktoren und Dieselloks in der UdSSR, Fischverarbeitungsschiffe in der DDR. Geplant war auch ein PKW der unteren Mittelklasse als Gemeinschaftsprojekt der RGW-Staaten unter Federführung der DDR und der ČSSR, das so genannte RGW-Auto.

Die im Namen formulierte „gegenseitige Wirtschaftshilfe“ geschah vor allem dadurch, dass die wirtschaftlich verhältnismäßig starken Länder (Sowjetunion, DDR, Tschechoslowakei, Ungarn) die schwächeren (Bulgarien, Rumänien, Kuba, Mongolei und Vietnam) wirtschaftlich unterstützten. Gleichzeitig wurde damit eine ideologische Stärkung im Sinne des Marxismus-Leninismus verfolgt.

Der Außenhandel zwischen den Mitgliedern war ganz in der Logik des zentralverwaltungswirtschaftlichen Systems durch mehrjährige bilaterale Verträge und einigen multilateralen Verträgen gekennzeichnet. Obwohl vom System her nicht vorgesehen, war der Handel zwischen den Mitgliedern annähernd ausgeglichen, da es aufgrund der fehlenden Konvertibilität der Währungen wenig attraktiv war, Gläubigerpositionen im Außenhandel aufzubauen. Der Zahlungsverkehr wurde von der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) abgewickelt, als RGW-Organ 1957 mit Sitz in Moskau gegründet. Zahlungsmittel waren Transferrubel und Goldreserven. Da die nationalen Preise politische Preise waren, taugten sie wenig zur Festsetzung der Preise im Außenhandel. Deshalb wurden Durchschnittspreise des Weltmarktes als Grundlage verwendet.

Unter dem Dach des RGW kam es auch zu Standardisierungsbemühungen, so etwa am 23. Dezember 1968 zum Vertrag über ein Einheitliches System Elektronischer Rechentechnik (ESER) der auf die Entwicklung einer standardisierten Rechentechnik abzielte.

Organe

Treffen des Exekutivkomitees

Alle Hauptorgane des RGW konnten nur unverbindliche Empfehlungen beschließen. Jedes Mitgliedsland hatte nur eine Stimme, und bis 1967 galt das Einstimmigkeitsprinzip, später konnten sich die Mitgliedsländer auch bei einer Abstimmung enthalten.

Ratstagung

Die Ratstagung war formell das oberste Organ des RGW. Sie setzte sich aus den Delegierten aller Mitgliedsländern zusammen und trat in der Regel einmal pro Jahr, seit 1987 abwechselnd in der Hauptstadt des Vorsitzenden, zusammen. Geleitet wurde eine Delegation vom Ministerpräsidenten eines Mitgliedslandes oder seinem Stellvertreter.

Exekutivkomitee

Das Exekutivkomitee war das eigentlich entscheidende Organ, welches aus einem Stellvertreter des Regierungschef eines jeden Mitgliedslandes bestand.

Sekretariat

Das Sekretariat bestand aus einem sowjetischen General-Sekretär, seinen nicht-sowjetischen Stellvertretern und weiterem Personal. Der Sitz des Sekretariats war Moskau. Die Gründung wurde auf der IV. Tagung des RGW am 26. und 27. März 1954 in Ungarn beschlossen.

Weitere Organe

Weitere Organe waren Ständige Kommissionen (zuletzt zweiundzwanzig) und Komitees (sechs). Es gab sie seit 1957, doch wurden sie erst später zu Hauptorganen aufgewertet. Des weiteren gab es die Internationale Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Internationale Investitionsbank.[6]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Curt Gasteyger: Der Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. Gründungskommuniqué vom 25. Januar 1949. In: Europa von der Spaltung zur Einigung. Bonn 1997, S. 108f. (PDF; 11 kB ; Stand: 26. Januar 2009). 
  2. Alexander Uschakow (Hrsg.): Protokoll über die Gründung eines Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe zwischen der Regierungen den UdSSR, der Republik Polen, der Rumänischen Volksrepublik und der Republik Bulgarien, unterzeichnet am 18. Januar 1949 in Moskau. In: Integration im RGW (COMECON). Baden-Baden 1983, S. 19–21 (PDF; 15 kB ; Stand: 26. Januar 2009). 
  3. Alexander Uschakow (Hrsg.): Kommunique vom 17. September 1964 über die Unterzeichnung eines Abkommens über die Teilnahme Jugoslawiens an der Arbeit einiger Organe des RGW. In: Integration im RGW (COMECON). Baden-Baden 1983, S. 888 (PDF ; Stand: 27. Januar 2009). 
  4. Library of Congress (Hrsg.): The Council for Mutual Economic Assistance. (Country Studies ; Stand: 27. Januar 2009). 
  5. Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe. In: dic.academic.ru. Abgerufen am 27. Januar 2009.
  6. Alexander Uschakow (Hrsg.): Statut der Internationalen Investitionsbank. In: Integration im RGW (COMECON). Baden-Baden 1983, S. 249–261 (PDF; 33 kB ; Stand: 26. Januar 2009). 

Literatur

  • Arie Bloed: The External Relations of the Council for Mutual Economic Assistance. Martinus Nijhoff, Dordrecht/Boston/London 1988, ISBN 90-247-3783-4. 

Weblinks


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