- Außenhandelsbetriebslehre
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Die Außenhandelsbetriebslehre beschäftigt sich mit der speziellen Handelslehre der Außenwirtschaft. Ein Außenhandelsbetrieb ist ein auf Import/Export ausgerichtetes Handelsunternehmen und handelt nach dem Außenwirtschaftsgesetz.
Branche
Grundsätzlich unterscheidet man im Außenhandel wie auch im Großhandel nach Handel mit
- Commodities:[1] Rohstoffe, Chemikalien etc.
- Konsumgüter
- Investitions- und Produktionsgüter
Darüber hinaus können Außenhandelsbetriebe verschiedene Leistungsprogramme als Vollsortimenter, Dienstleister und Informationsträger zu verschiedenen ausländischen Bezugs- und Absatzquellen anbieten. Exporteure bieten ihren Kunden beispielsweise Marktkenntnisse im Ausland, besorgen die Ausfuhrformalitäten, günstige Frachtraten durch Sammelladungen mit dem Hausspediteur an, ermöglichen teilweise Finanzierung oder bieten sogar ein komplettes Outsourcing des Exports an. Der Handel mit Drittländern v.a. bei kleinen Auftragsvolumina birgt oft hohe Risiken für den Hersteller, so dass auf spezielle Länder spezialisierte Exporteure dazwischen geschaltet werden.
Handelsfunktionen
Ähnlich wie der Großhandel, hat der Außenhandel folgende Schwerpunktfunktionen:
- Güterdistribution und –verteilung: als Raumüberbrückung von der Produktionsstätte zum Ort des Konsums
- Zeitüberbrückung: durch Lagerhaltung und Konservierung soll eine ganzjährliche, saisonunabhängige Belieferung gewährleistet werden (z.B. Südfrüchte), indem zu Bedarfszeitpunkten Partien aus den Lägern in den Handel geliefert werden
- Mengenumgruppierung: Aufkauf einer Großpartie und portionsweise Lieferung an den Einzelhandel
- Sortimentsbildung: Erstellen eines bedarfsgerechten Sortiments nach jeweiligen Kundenanforderungen
- Finanzierungsfunktion: z.B. Skontogewährung für Importeure und Großhändler, Großhändler gibt Warenkredit an Einzelhändler weiter
- Dienstleistung und Service: Verkaufsberatung, Reparaturservice etc.
- Veredelung: Veredelung und Manipulation von Naturprodukten, Verarbeitung von Rohstoffen (z.B. Kaffeerösterei, Teefermentation, Käsereifung, etc.)
Außenhandelsformen
- Importhandel: Kaufvertrag zwischen inländischen Käufer und ausländischen Verkäufer
- Indirekte Einfuhr: Kaufvertrag zwischen inländischen Verwender und Importeur, welcher einen Kaufvertrag mit einem ausländischen Ablader abschließt. Der Importeur ist im Besitz von Bezugsquellen und Geschäftskontakten im Ausland und trägt dabei das Lieferrisiko
- Transithandel: inländischer Käufer kauft Ware von einem ausländischen Verkäufer und fungiert als Wiederverkäufer, wobei die Ware zollrechtlich das Land des Kaufvermittlers nicht berührt
- Exporthandel: Kaufvertrag zwischen inländischen Verkäufer und ausländischen Käufer
- Indirekte Ausfuhr: Kaufvertrag zwischen inländischen Hersteller und Exporteur, welcher einen Kaufvertrag mit einem ausländischen Kunden in einem Drittland/Nicht-EU-Land abschließt
- aktiver/passiver Veredelungsverkehr: Ware wird zollrechtlich weder ein- noch ausgeführt
Risiken im Außenhandel
Aufgrund der geografischen Entfernung von Verkäufer und Käufer existiert, im Gegensatz zum inländischen Großhandel, im Außenhandel eine Reihe von besonderen Risiken:
Risiken im Importgeschäft
- Lieferrisiko: Lieferung von nicht vereinbarter Ware in Art/Menge zu einem falschen Zeitpunkt
- Transportrisiko: z.B. Verderb der Ware während des Transportes
- Qualitätsrisiko: vereinbarte Qualität wird vom Verkäufer nicht eingehalten
- Wechselkursrisiko zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Vertragsabschlusses und der Ausgangskalkulation oder zum Zeitpunkt der Zahlung
- Zollrisiko: Einfuhrgut wird anders tarifiert als vorgesehen
Risiken im Exportgeschäft
- Abnahmerisiko: Käufer nimmt die Ware nicht ab
- Zahlungsrisiko: Käufer zahlt den vereinbarten Verkaufspreis nicht
- Wechselkursrisiko zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Vertragsabschlusses und der Ausgangskalkulation oder zum Zeitpunkt der Zahlung
- Kreditrisiko: Käufer nimmt durch verspätete Zahlung einen unvereinbarten Kredit vom Verkäufer
- Konvertierungsrisiko: ausländischer Staat sanktioniert den Umtausch von Landeswährung in Fremdwährung
- Politisches Risiko: Ausland beschlagnahmt die importierte Ware
Dokumentenabwicklung
Transportdokumente
Der Außenhändler schließt mit dem Befrachter einen Frachtvertrag ab, um die Ware zu transportieren. Aus dem Frachtvertrag ergeben sich eine Reihe von Rechten und Pflichten für den Frachtführer. Für den Landtransport ist der Frachtbrief das gebräuchliche Transportdokument, welches als Beweisurkunde, Warenbegleitpapier, Empfangsbescheinigung/Quittung des Empfängers, Grundlage der Frachtberechnung und als Sperrpapier fungiert. Spediteure bieten meist eine Reihe von Dienstleistungen an: Besorgung von Frachtverträgen, eigener Transport oder über Subunternehmer/Nebenspediteure, Lagerung, Zollformalitäten, Güterumschlag, Verpackung, Markierung und Kennzeichnung von Frachtstücken, Transportversicherung, Dokumentenabwicklung, etc. Die wichtigsten Transportdokumente sind:
- Konnossement (Bill of Lading): Transportdokument für den Seetransport als Grundlage des Seefrachtvertrages mit Traditions-, Legitimations- und Beweisfunktion
- Eisenbahnfrachtbrief
- Luftfrachtbrief (Air Waybill)
- Spediteurversanddokumente wie FCR (Forwarder´s Certificate of Receipt), FCT (Forwarder´s Certificate of Transport), etc.
Aufgrund der speziellen Außenhandelsrisiken haben sich D/A bzw. bei vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen D/P-Geschäfte gegenüber dem Verkauf auf offene Rechnung etabliert.
D/A Geschäft (Dokumenteninkasso)
Dokumente gegen Akkzept (Documents against Accept) Kunde verpflichtet sich über einen akzeptierten Wechsel (Urkunde) den Dokumentengegenwert zu zahlen. Bei einem Dokumenteninkasso handelt es sich um ein Zug-um-Zug Geschäft und dem Einschalten von Kreditinstituten bei der Dokumenten- und Zahlungsabwicklung. Der Exporteur erteilt seiner Einreicherbank einen Geschäftsbesorgungsauftrag. Die Banken prüfen die Aufnahmefähigkeit der angedienten Dokumente zu getreuen Händen, jedoch nicht die Richtigkeit und Rechtswirksamkeit der eingereichten Dokumente. Die Internationale Handelskammer legt einheitliche Richtlinien für Dokumenteninkassi fest. Hauptrisiko gegen D/A-Geschäfte ist die Abgabe der Ware gegen einen akzeptierten Wechsel, der evtl. nicht eingelöst wird.
D/P Geschäft
Dokumente gegen Zahlung (Documents against Payment) Kunde verpflichtet sich den Dokumentengegenwert zu zahlen, die Fälligkeit liegt bei der ersten Präsentation der Dokumente. Es können auch abweichende Zahlungsziele, wie z.B. „D/P Zahlung 30 Tage nach Sicht/bei Schiffsankunft“ vereinbart werden. Risiken bei D/P-Geschäften sind verspätete oder unterlassene Dokumentenaufnahme, nicht an den Abnehmer gelieferte Ware, die dann zu einem Mindererlös verkauft werden muss.
L/C Geschäft
Ein Dokumentenakkreditiv ist die komplexeste Abwicklungsform und enthält Einzelheiten über Lieferkonditionen (Incoterms), Warenbeschreibung, Warenmenge, Zahlungsbetrag, Währung, Verschiffungshafen, Bestimmungshafen, Begünstigte, Versandart, Zahlbarstellung[2], Art der vorzulegenden Dokumente, Fristen von Verschiffung und Gültigkeit des Akkreditivs, Fälligkeiten (bei erster Präsentation der Dokumente, bei Sicht oder bei Ankunft des Dampfers), Abwicklungskosten, Art des Akkreditivs, benannter Käufer (Importeur als Auftraggeber und Exporteur als Begünstigter) und korrespondierende Banken (avisierende Bank und eröffnende Bank). Ein Dokumentenakkreditiv ist ein abstraktes Schuldversprechen und drückt ein Kreditverhältnis aus. Akkreditive unterscheiden sich nach Art der unterschiedlichen Leistung, wie z.B. Zahlung bei Sicht, hinausgeschobenes Zahlungsziel, Akzeptleistung oder Negoziierung[3] bei Ankauf der Dokumente durch die eröffnende Bank.
Weitere Handelsdokumente sind:
- Handelsrechnung (beglaubigt, legalisiert durch Handelskammer, Konsulat, etc.)
- Konsulatsfaktura
- Zollfaktura
- Ursprungszeugnis
- Versicherungszertifikat
- Inspektionszertifikat (Inspektion vor Verschiffung): Clean Report of Findings
Transportversicherungen
Transportversicherung bezieht sich auf die Versicherungssumme, die sich auf den Verkaufspreis zzgl. imaginären Gewinn bezieht. Bankspesen, Finanzierungskosten, Exportbürgschaften und die Verkaufsprovision des Handelsvertreters beziehen sich ebenfalls auf den Verkaufspreis.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag regelt im Außenhandel die Einkaufs- und Verkaufsbedingungen der beiden Parteien über den vereinbarten Einkaufs-/Verkaufspreis, Lieferzeit , Liefer- und Zahlungsbedingungen, etc.
Sonderformen von Kaufverträgen im Außenhandel
- Lagergeschäft/Streckengeschäft:[4] Ware wird direkt vom Hersteller geliefert und berührt das Warenlager des Händlers nicht
- Abladegeschäft/Locogeschäft: Ware wird über Konnossement von einem Seehafen zu einem Bestimmungshafen geliefert
- Fixhandelsgeschäft: Erfüllung des Kaufvertrag basiert allein auf Einhaltung eines fixen Liefertermins
Vertragsbedingungen
Folgende Merkmale können im Außenhandel Vertragsbedingungen sein:
- Verpackung (neutrale Verpackung) und Markierung
- Ursprungsbezeichnung
- Qualitätsbestimmung: Provenienz, Warentypen und -standards
- Mengenbestimmung
- Liefertermin
- Versandanzeige
- Selbstbelieferungsvorbehalt
Lieferbedingungen nach Incoterms
Die Incoterms regeln den Kosten- und Gefahrenübergang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer, die gebräuchlisten sind:
- EXW – ex works: Verpflichtungen des Verkäufers enden beim Verlassen der Ware ab Warenausgang
- FCA – free carrier: Gefahren und Kosten gehen bei der Warenübergabe auf den ersten Spediteur über
- FOB – free on board, z.B. FOB Hamburg: Gefahren und Kosten gehen beim Überschreiten der Ware über die Schiffsreling im Verschiffungshafen Hamburg auf den Käufer über
- CIF – cost, insurance, freight, z.B. CIF Santos: Gefahren und Kosten gehen beim Überschreiten der Ware über die Schiffsreling im Bestimmungshafen Santos auf den Käufer über.
Zahlungsbedingungen
Wechselkurse
Da Lieferanten und Kunden ihren Sitz im Ausland haben, läuft die Bezahlung nach dem jeweiligen Sorten-/Devisenkurs der vereinbarten Währung. Der Geldkurs beschreibt den Einkaufskurs und der Briefkurs den Verkaufskurswert der Bank. Devisentermingeschäfte werden zu einem bestimmten Terminkurs beschlossen. Der Swapsatz (s. Devisenswap) beschreibt die Differenz zwischen Termin- und jeweiligen Tageskurs.
Zahlungsbedingungen ohne Bankbeteiligung
- Vorkasse, Vorauszahlung
- Anzahlung
- offenes Ziel (clean payment)
Finanzierung im Außenhandel
- Lieferantenkredit mit vereinbartem Zahlungsziel
- Kontokorrentkredit
- Wechselkredit/Wechseldiskontkredit
- Akzeptkredit auf einen akzeptierten Wechsel
- Lombardkredit
- Bürgschaftskredit
Außenhandelsrisiken
- Versicherungen
Kalkulation im Außenhandelsbetrieb
- Progressive Exportkalkulation
- Listeneinkaufspreis (ohne USt)
- ./. Exporteurrabatt
- = Zieleinkaufspreis
- ./. Lieferskonto
- = Bareinkaufspreis
- + Bezugskosten
- = Bezugspreis z.B. FOB Verschiffungshafen
- + Transportkosten
- = Preis FOB verschifft
- + Seefracht
- = Preis CFR Bestimmungshafen
- + Seeversicherung (Vertriebsaufwand/-kosten)
- + Finanzierungskosten (Vertriebsaufwand/-kosten)
- + Kreditversicherung (Vertriebsaufwand/-kosten)
- + Bankspesen (Vertriebsaufwand/-kosten)
- + Verkaufsprovision (Vertriebsaufwand/-kosten)
- + Nutzen
- = Angebotspreis CIF Bestimmungshafen
- Umsatzerlöse (UE)
- ./. Wareneinsatz (WE, Warenkosten)
- = Rohgewinn
- ./. Vertriebsaufwand (VA)
- = Nutzen (Außenhandel)
20% des Nutzens sind ein „angemessener Gewinn“, 80% werden zur Deckung der Gemeinkosten wie Handlungskosten, Personal, Miete u. Abschreibungen auf Sachanlagen benötigt.
Produktionskonto eines Außenhandelsunternehmen
Soll-Konto
- Käufe von Vorleistungen
- Abschreibungen
- indirekte Steuern ./. Subventionen
- Faktoreinkommen: Löhne, Gehälter, Mieten und Zinsen
Haben-Konto
- Verkäufe von Vorleistungen
- Verkäufe von Konsumgütern an private Haushalte
- Verkäufe von Investitionsgütern
- Veränderung von Lagerbeständen
- selbsterstellte Anlagen
- Verkäufe an das Ausland / Export
Siehe auch
Literatur
- Edith Ullmer-Schulz: Verkehrslehre des Außenhandels, Feldhaus Verlag, Hamburg, 1995, ISBN 3-88264-201-7 .
- Gerhard Kühn, Helmut Schlick: Spezielle Wirtschaftslehre Groß- und Außenhandel, Bd. 1-2, Verlag Dr. Max Gehlen, Bad Homburg, 1996, ISBN 3-441-74110-2.
- Blätter zur Berufskunde: Kaufmann im Außenhandel, W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld
- Reinhold Schütt: Import-Export Business, Schütt Verlag, 2010, ISBN 978-398-002990-2.
- Fritz-Ulrich Jahrmann und Klaus Olfert: Außenhandel (Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft), Kiehl, 2007, ISBN 978-347-054262-1.
- Helmut Schlick: Außenhandel. Internationale Handelsgeschäfte, Bildungsverlag Eins, 2005, ISBN 978-342-755000-6.
- Clemens Büter: Außenhandel: Grundlagen globaler und innergemeinschaftlicher Handelsbeziehungen, Physica-Verlag, 2007, ISBN 978-379-081724-9.
- Hans-Jürgen Bazan, Margit Bentin, Jürgen Böker, Klaus Richter und Dirk Scharf: Handbuch für Kaufleute im Groß- und Außenhandel, Winklers, 2009, ISBN 978-380-453528-2.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ an der Börse gehandelte Rohstoffe
- ↑ Ort, an dem die Zahlung zu leisten ist in http://www.finanz-lexikon.de/zahlbarstellung_3661.html
- ↑ http://www.wirtschaftslexikon 24.net/d/negoziierung/negoziierung.htm
- ↑ http://www.wirtschaftslexikon 24.net/d/streckengeschaeft/streckengeschaeft.htm
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