- Carl Ludolph von Danckelmann
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Carl Ludolph Freiherr von Danckelmann (* 12. Oktober 1699 in Halle (Saale); † 13. Dezember 1764 in Berlin) stand in hessen-kasseler und preußischen Staatsdiensten. Zuletzt war er preußischer Staatsminister.
Leben
Er stammte aus der in den Freiherrenstand erhobenen Adelsfamilie von Danckelmann und war Erb-, Lehn- und Gerichtsherr zu Lodersleben und Obhausen (Wiedenbachisches Mannlehngut).
Danckelmann war zunächst Kammerjunker bei König Georg I. von Großbritannien. Danach war er ab 1725 Oberhofgerichtsrat in Marburg. Im Jahr 1731 war er Geheimer Justizrat in Berlin und Gesandter beim Reichstag in Regensburg. Im Jahr 1740 wurde er Staatsminister der Landgrafschaft Hessen-Kassel und war Präsident aller Kollegien in der Grafschaft Hanau. Im Range eines wirklichen geheimen Staatsministers wechselte er 1748 erneut in preußische Dienste. Er war Präsident des geheimen Justizrates und Lehnsdirektor in Berlin. In späteren Jahren bis zu seinem Tod war er Leiter des geistlichen Departements, erster Präsident des evangelisch-lutherischen Oberkonsistoriums. Außerdem unterstanden ihm alle Universitäten und Schulen und die königliche Bibliothek in Berlin.
Nach seinem Tod hinterließ er fünf Söhne, darunter Adolph Graf von Danckelmann, Wilhelm Freiherr von Danckelmann und Ludwig Philipp Gottlob Freiherr von Danckelmann.
Weblinks
- Danckelmann. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 4, Altenburg 1858, S. 685–686 (Online bei zeno.org).
- Eintrag auf Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
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