- Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte
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Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein unabhängiges Gericht mit Sitz in San José, Costa Rica, das 1979 auf Grundlage der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) gegründet wurde.
Gemeinsam mit der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte hat er die Aufgabe, die völkerrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte in den Ländern der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) durchzusetzen.
Da die USA, Kanada und auch viele Karibikanrainer die AMRK nicht ratifiziert haben, wird das Interamerikanische System für Menschenrechte, das aus der Konvention und dem Gerichtshof besteht, auch als lateinamerikanisches System bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Beratende Funktion
Der Gerichtshof untersucht und beantwortet Anfragen, die von OAS-Organen oder -Mitgliedsstaaten bezüglich der Interpretation der Menschenrechtskonvention oder anderer, die Menschenrechte betreffenden Institutionen, gestellt werden. Er ist auch befugt, Ratschläge zu innerstaatlichen Gesetzen und Gesetzesentwürfen zu geben und zu untersuchen, ob sie im Einklang mit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention stehen.
Schiedsgerichtsfunktion
Immer wenn ein Staat, der die amerikanische Menschenrechtskonvention akzeptiert (unterschrieben und ratifiziert) hat, einer diesbezüglichen Verletzung angeklagt wird[1], muss der Gerichtshof dazu eine Entscheidung abgeben.
Die Staaten, die die AMRK ratifiziert haben, unterliegen nicht automatisch der streitigen Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs, sondern erst durch eine gesonderte Anerkennung. Von den 24 AMRK-Mitgliedern haben dies 21 getan. Es fehlen Dominica, Grenada und Jamaica. Zur Zeit haben lediglich Argentinien, Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Chile, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay und Venezuela zugestimmt, sich allen Entscheidungen des Gerichtshofs zu unterwerfen. Die anderen Staaten müssen zu jedem (sie betreffenden) Urteil einzeln zustimmen.
Das Verfahren wird zunächst durch eine schriftliche Eingabe, die die Fakten des Falls, dessen Opfer, die Beweise und Zeugen benennt, eröffnet. Danach wird der Fall (falls er akzeptiert wird) im Beisitz von 5 Richtern verhandelt. Gegen die Urteile kann kein Einspruch erhoben werden (es gibt allerdings eine 90-tägige Frist für ein „Ersuchen um Interpretation“).
Zusammensetzung
Wie in Kapitel VIII der Konvention festgehalten, besteht der Gerichtshof aus 7 Richtern „der höchsten moralischen Autorität“ aus den Mitgliedsstaaten der OAS. Sie werden von der Generalversammlung der OAS für eine 6-jährige Periode gewählt und können einmal wiedergewählt werden, wobei kein Staat zwei Staatsbürger zugleich im Gerichtshof haben kann.
Ein angeklagter Staat ohne „eigenen“ Richter kann verlangen, dass einer seiner Staatsbürger als Ad-hoc-Richter seinen Fall mitverhandelt.
Richter
Der Gerichtshoft hat folgende Richter (Stand Januar 2008):
Derzeitige Richter am Gerichtshof[2] Name Staat Position Amtszeit Cecilia Medina Quiroga Chile Präsidentin
(2008–2009)2004–2009 Diego García Sayán Peru Vize-Präsident
(2008–2009)2004–2009 Rhadys Abreu-Blondet Dominikanische Republik Richter 2007–2012 Leonardo A. Franco Argentinien Richter 2007–2012 Sergio García Ramírez Mexiko Richter 2004–2009 Margarette May Macaulay Jamaika Richter 2007–2012 Manuel E. Ventura Robles Costa Rica Richter 2004–2009 Frühere Richter
- Rodolfo E. Piza Escalante (Honduras, 1979–1989)
- Máximo Cisneros Sánchez (Venezuela, 1979–1985)
- Huntley Eugene Munroe (Jamaica, 1979–1985)
- César Ordóñez (Peru, 1979–1981)
- Carlos Roberto Reina (Costa Rica, 1979–1985)
- Thomas Buergenthal (Vereinigte Staaten, 1979–1991)
- Pedro Nikken (Venezuela, 1979–1989)
- Rafael Nieto Navia (Colombia, 1981–1988)
- Héctor Fix-Zamudio (Mexiko, 1985–1994)
- Héctor Gros Espiell (Uruguay, 1985–1991)
- Jorge R. Hernández Alcerro (Honduras, 1985–1989)
- Policarpo Callejas (Honduras, 1989–1991)
- Orlando Tovar Tamayo (Venezuela, 1989–1991)
- Sonia Picado Sotela (Costa Rica, 1989–1994)
- Julio A. Barberis (Argentinien, 1990–1991)
- Alejandro Montiel Argüello (Nicaragua, 1992–1997)
- Máximo Pacheco Gómez (Chile, 1992–1997)
- Hernán Salgado Pesantes (Ecuador, 1992–1997)
- Asdrúbal Aguiar Aranguren (Venezuela, 1991–1994)
- Carlos Vicente de Roux-Rengifo (Kolumbien, 1998–2003)
Bisherige Rechtsprechung
Bisher wurden vom Gerichtshof 120 streitige Fälle entschieden, 80 Fälle (über 65%) allein seit 2004. Die Themenschwerpunkte waren Justizgrundrechte sowie Verstöße gegen die Interamerikanische Antifolterkonvention. In 113 der 120 Fälle wurde, neben anderen Rechtsverletzungen, eine Verletzung der allgemeinen Schutzpflicht aus Art.11 AMRK (Schutz der Ehre) festgestellt. Außerdem waren Rechtssicherheit, Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, die Achtung des Lebens und die Gedanken- und Meinungsfreiheit häufige Streitpunkte.[3]
Auswahl verhandelter Fälle:
- Barrios Altos Massaker (Peru) (Urteil, PDF)
- Lori Berenson (Peru) (Urteil, PDF)
- Die letzte Versuchung von Christus (Chile) (Urteil, PDF)
- Gemeinschaft von Moiwana (Surinam) (Urteil, PDF)
- Myrna Mack Chang (Guatemala) (Urteil, PDF)
- Plan von Sánchez Massaker (Guatemala) (Urteil, PDF)
- El Caracazo (Venezuela) (Urteil, PDF)
- La Nación (Costa Rica) (Urteil, PDF)
- Massaker in Dos Erres
- Berufsverbot von Leopoldo López
Obwohl die Urteile des Gerichtshofes bindend sind, hat dieser keine effektiven Durchsetzungsmöglichkeiten, die mit denen der des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht vergleichbar wären. Einmal im Jahr erstattet der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte der Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) Bericht, inwieweit seine Urteile von den Mitgliedsstaaten vollzogen wurden. Bislang hat die OAS allerdings kaum Druck auf ihre Mitglieder ausgeübt, die Urteile zu vollstrecken.[4]
Fußnoten
- ↑ Dies kann nur von der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte oder einem Mitgliedstaat erfolgen, aber - im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - nicht von Staatsbürgern oder zivilgesellschaftlichen Organisationen der Mitgliedstaaten.
- ↑ Composition of the Court (Stand: Juni 2009)
- ↑ Steiner, Christian/Leyers, Simone (2010): Impulsgeber für einen effektiven Grundrechtsschutz: Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte. In: KAS-Auslandsinformationen 07/2010, S. 9-10.
- ↑ Ebd. S. 11.
Weblinks
- Webpage des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (spanisch)
- IAGMR Gesetze und Dokumente (englisch)
Kategorien:- Menschenrechtsorganisation
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