- Carl Bilfinger
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Carl Bilfinger (* 21. Juli 1879 in Ulm; † 2. Dezember 1958 in Heidelberg) war ein deutscher Staatsrechtler.
Carl Bilfinger studierte Rechtswissenschaft in Tübingen, Straßburg und Berlin. Nach dem Referendariat und einer kurzen Gerichtsassessortätigkeit wurde er 1911 zum Amtsrichter ernannt. Bereits 1915 avancierte er zum Landrichter, kurz darauf, 1918, gar zum Legationsrat.
1922 habilitierte sich Bilfinger an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Es folgte eine Lehrstuhlvertretung in Bonn und danach die Berufung auf einen Lehrstuhl für öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität Halle (1924).
In der Nazizeit setzte Bilfinger, seit 1933 Parteimitglied (Mitglied Nr. 2 260 247) und ab 1934 Mitglied der Akademie für Deutsches Recht, seine universitäre Karriere fort. 1935 wurde er Ordinarius und Prorektor in Heidelberg, 1943 ging er als Nachfolger von Viktor Bruns an die wichtige Universität Berlin, wo er zugleich das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht leitete.
1945 entlassen, erhielt Bilfinger erst 1949 wieder einen Ruf, nämlich zurück an die Universität Heidelberg. In Heidelberg war er von 1949 bis 1954 zugleich Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und war ab 1950 Senator der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) und von 1951 bis 1954 Vorsitzender der Geisteswissenschaftlichen Sektion des Wissenschaftlichen Rates der MPG.
1932 hatte Carl Bilfinger zusammen mit Erwin Jacobi und Carl Schmitt die Reichsregierung Franz von Papens in dem berühmten Prozess „Preußen contra Reich“ vor dem Staatsgerichtshof vertreten. Preußen hatte gegen die Absetzung der geschäftsführenden sozialdemokratischen Regierung Otto Braun durch Kommissare des Reiches im Zuge des sog. Preußenschlags des 20. Juli 1932 geklagt. Weder das Reich noch Preußen hatten hier allerdings uneingeschränkt Recht bekommen.
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