Sakramentaler Segen

Sakramentaler Segen
Das in der Monstranz ausgesetzte Allerheiligste auf dem Tabernakel

Der sakramentale Segen (auch eucharistischer Segen) ist in der römisch-katholischen Kirche eine besonders feierliche Form des Segens. Der Name kommt daher, dass er mit einer in der Feier der Heiligen Messe gewandelten Hostie (dem „allerheiligsten Altarssakrament“) gespendet wird, das nach katholischem Glauben wahrhaft der Leib Christi ist.

Geschichte

Der sakramentale Segen hat gemeinsam mit anderen eucharistischen Frömmigkeitsformen seine Wurzeln im frühen dreizehnten Jahrhundert, insbesondere beeinflusst durch die Einführung des Hochfestes Fronleichnam. Damals trafen sich marianische Bruderschaften und Gilden allabendlich vor einer Statue Unserer Lieben Frau und sangen Hymnen. Diese Andachten waren oft begleitet von einer Aussetzung des allerheiligsten Altarsakraments. Sowohl während als auch am Ende des Gottesdienstes wurden mit dem Allerheiligsten die Gläubigen, insbesondere auch die Kranken, gesegnet. Diese Tradition ist heute noch in am Wallfahrtsort Lourdes gegenwärtig.

Liturgische Handlung

Der Priester oder der Diakon erteilt dabei den knienden Gläubigen den Segen mit der Monstranz oder dem Ziborium. Meist läuten dazu Ministranten wie bei der Wandlung mit den Altarschellen. Nach dem Segen wird das Allerheiligste wieder in den Tabernakel übertragen. Der eucharistische Segen wird häufig mit einer der Hymnen des hl. Thomas von Aquin eingeleitet: Pange lingua (insbesondere die beiden letzten Strophen, beginnend mit Tantum ergo) oder O salutaris hostia.

Der eucharistische Segen ist keine losgelöste Form der Eucharistieverehrung, sondern schließt sich an eine gewisse Zeit der eucharistischen Anbetung, eine Andacht oder eine Prozession an. Es ist nicht erlaubt, die Aussetzung des Allerheiligsten nur vorzunehmen, um den sakramentalen Segen erteilen zu können. Gewöhnlich schließt der sakramentale Segen daher insbesondere längere Zeiten der Anbetung, beispielsweise bei der ewigen Anbetung oder am Herz-Jesu-Freitag ab. Er kann auch im Rahmen von Maiandachten und Rosenkranzandachten erteilt werden, wenn dabei eine Zeit der stillen Anbetung eingebunden war.

Bei der Fronleichnamsprozession wird der sakramentale Segen an den einzelnen Stationen und zum Abschluss des Prozessionsweges gespendet. Auch bei Prozessionen an Bitttagen kann der sakramentale Segen gespendet werden.

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