- Friedrich-Wilhelm Holland
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Richard Friedrich-Wilhelm Holland (* 12. November 1903 in Braunschweig; † 20. August 1979 in Braunschweig) war nach dem Zweiten Weltkrieg ein hoher Richter im Lande Niedersachsen.
Leben
Holland, Sohn des nachmaligen Generalstaatsanwalts Wilhelm Holland, legte 1921 auf dem Wilhelm-Gymnasium in Braunschweig sein Abitur ab und studierte anschließend Rechtswissenschaft in Tübingen, Leipzig und Göttingen, wo er 1926 mit der Arbeit Die Freiheit des richterlichen Ermessens im Strafrecht zum Dr. jur. promovierte. Er war Mitglied des Corps Rhenania Tübingen. Nach beiden mit „gut“ bestandenen Staatsexamen trat er am 1. Juni 1929 als Gerichtsassessor in den braunschweigischen Staatsdienst.
Anfang 1933 sollte Dr. Holland zum Amtsgerichtsrat in Eschershausen ernannt werden. Nach Erlass des Berufsbeamtengesetzes wurde diese Ernennung allerdings davon abhängig gemacht, dass sich Holland von seiner Verlobten Ilse Heymann trennte; die Tochter des Oberlandesgerichtsrates Dr. Rudolf Heymann galt wegen der jüdischen Herkunft ihres Großvaters - des jüdischen Rechtsanwaltes und Braunschweiger Stadtrates Victor Heymann - als "nicht arisch". Holland entschied sich gegen den Staatsdienst, für die Verlobte und ließ sich in Sozietät mit Dr. Volkerding in Braunschweig als Rechtsanwalt nieder.[1]
Dr. Holland wurde im Oktober 1940 zur Wehrmacht eingezogen und geriet bei Kriegsende in englische Gefangenschaft. Bereits im September 1945 freigelassen wurde er im Oktober 1945 beauftragter Staatsanwalt. Ab Juli 1946 erwarb er sich Ansehen als Vorsitzender des sogenannten "Holland-Ausschusses", in dem drei durch die britischen Besatzungsbehörden eingesetzte, unbelastete Juristen die Braunschweiger Justiz auf NS-Belastung überprüften.[2]. Im November 1946 wurde Holland zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. Nach einer siebenmonatiger Referententätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium wurde Holland am 1. März 1949 wurde er zum stellvertretenden Präsidenten des Oberlandesgerichtes Braunschweig ernannt, zum 1. September 1950 wurde er Präsident des Landgerichts Braunschweig. 1955 kehrte Dr. Holland als Nachfolger Dr. Bruno Heusingers als Präsident an das OLG Braunschweig zurück. 1960 wurde er Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
1968 trat Holland in den Ruhestand.
Literatur
- Dieter Miosge: Dr. Friedrich-Wilhelm Holland (1903 - 1979), in: Isermann/Schlüter (Hrsg.), Justiz und Anwaltschaft in Braunschweig 1879 - 2004. S. 146 f.
- Horst-Rüdiger Jarck, Günter Scheel (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon. 19. und 20. Jahrhundert, Hannover 1996, S. 284, ISBN 3-7752-5838-8
- Hans-Ulrich Ludewig, Dietrich Kuessner: „Es sei also jeder gewarnt“ – Das Sondergericht Braunschweig 1933–1945, In: Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte, Band 36, Selbstverlag des Braunschweigischen Geschichtsvereins, Langenhagen 2000, ISBN 3-928009-17-6
Einzelnachweise
- ↑ Michael Schlüter / Dieter Miosge: Zulassung ist zurückgenommen. Das Schicksal der Juristen im Bezirk Braunschweig von 1933-1945. 2006 Braunschweig S.18.
- ↑ Klaus Erich Pollmann: Der schwierige Weg in die Nachkriegszeit. Die evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig 1945-1950. 2006, S. 294.
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