Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen

Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen

Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen (* 9. Februar 1939 in Berlin-Grunewald) ist ein deutscher Historiker und Angehöriger des Hauses Hohenzollern.

Inhaltsverzeichnis

Familie und Kindheit

Friedrich Wilhelm wurde 1939 als Sohn von Louis Ferdinand von Preußen, 1951 bis 1994 Chef des Hauses Hohenzollern, und dessen Frau Kira Romanowa geboren und ist damit ein Urenkel Kaiser Wilhelms II. Er ist das älteste von sieben Kindern. Seine frühe Kindheit verbrachte er in Cadinen, nach dem Zweiten Weltkrieg siedelte sich die Familie in Borgfeld (Bremen) an.

Ausbildung

Erste Dissertation und Verlust der Doktorwürde

Nach dem Besuch des Hermann-Böse-Gymnasiums in Bremen und dem Abitur in Plön (Internat) studierte der Prinz von Preußen Geschichte an der philosophischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg bei Hans-Joachim Schoeps und erwarb im Februar 1971 mit der Dissertation Die Reichsgründung im Spiegel neutraler Pressestimmen seinen Doctor philosophiae.

Nachdem der Marburger Bibliothekar Martin Winckler in der Doktorarbeit Passagen entdeckte, die ihm bekannt vorkamen, informierte er dessen Doktorvater Hans-Joachim Schoeps. Dieser zeigte den „einmaligen Fall eines Plagiats“ selbst bei der Universitäts-Rechtsabteilung an und verfertigte ein Gutachten.[1] Dieses kam zu dem Ergebnis, dass Prinz von Preußen mehr als zwei Drittel des Inhalts wortwörtlich aus drei Quellen übernommen hatte. Die Übernahmen wiesen nur vereinzelte Wortänderungen auf, die nach Annahme einzelner Medien möglicherweise nicht auf Prinz von Preußen, sondern auf Korrekturleser zurückgingen.[2]

In der Folge entzog die Erlanger Universitätsverwaltung Prinz von Preußen „vorsorglich“ den akademischen Grad. Vor dem endgültigen Entscheid entsagte dieser auf anwaltliches Anraten freiwillig dem „Dr. phil.“[1]

Zweite Dissertation

1981 dissertierte Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen erneut, diesmal an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, mit einer Arbeit über seine Familie.
Die Untersuchung der Verhältnisse der Nationalsozialisten zu den Hohenzollern ergab damals, dass sein Großonkel, August Wilhelm, ein „leicht braun Angehauchter“ war.[3] Er promovierte als Historiker bei Gerhard A. Ritter und Thomas Nipperdey.

Ehen und Erbschaftsstreit

1967 heiratete Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen in Plön Waltraud Freydag (* 14. April 1940 in Kiel), mit der er einen Sohn (* 1968) hat.

Da er keine „hausgesetzmäßige Ehe“ einging, d.h. keine ebenbürtige „adlige“ Frau protestantischen Glaubens heiratete, schloss ihn sein Vater von der Erbfolge aus. Friedrich Wilhelm und auch sein jüngerer Bruder Michael verzichteten „für sich und ihre evtl. Deszendenz auf die etwaigen Thronrechte“. Zum Thronerben erkor sein Vater in Folge den Enkel Georg Friedrich Prinz von Preußen,[4] der Friedrich Wilhelm eine Apanage gewährt.[5] Die Ehe wurde 1975 geschieden.

Im April 1976 heiratete Prinz von Preußen auf Burg Hohenzollern Ehrengard Insea Elisabeth von Reden (* 1943 in Berlin). Das Paar hat drei Kinder (* 1979, 1982 und 1984). Die Ehe wurde 2002 geschieden.

Im März 2004 ging er eine dritte Ehe ein mit der Dozentin an der Hochschule der Künste (1981–94), Bildhauerin und Künstlerin Sibylle Kretschmer (* 1952).[6]

Als er nach dem Tod des Vaters als erstgeborener Sohn den Erbschein beantragte, und das Landgericht Hechingen ihm zunächst Recht gegeben hatte, klagte ein weiterer Abkömmling gegen diese Entscheidung und betrachtete sich als Alleinerben. Da Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen keine "hausverfassungsgemäße Ehe" eingegangen war, sollte er aus dessen Sicht nichts von dem Familienbesitz erben können.
Nachdem der Bundesgerichtshof 1998 die Ebenbürtigkeitsklausel noch für gültig erklärt hatte, entschied im Jahr 2004 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Sinne von Friedrich Wilhelm. Die Kammer stellte in diesem Zusammenhang ebenfalls fest, die Regelungen zur Ebenbürtigkeit bei Erbschaften den Bestimmungen des Grundgesetzes unterliegen und nicht mehr von Relevanz im Hinblick auf die Erbschaft sind. [7][8]

Die Urteile beziehen sich lediglich auf die Erbenstellung im Sinne der finanziellen Erbenstellung, nicht aber darauf, wer Oberhaupt der Familie Hohenzollern ist. Dies könnte Einfluss auf die Frage haben, ob die ehemals regierenden Häuser weiterhin das Konzept der Ebenbürtigkeit für Eheschließungen aufrechterhalten. Die regierenden Häuser in Europa haben dieses Konzept bereits seit längerem aufgegeben.

Veröffentlichungen

  • Preußens Könige; 1971
  • Bismarcks Reichsgründung und das Ausland; 1972
  • Das Haus Hohenzollern 1918–1945; 1991
  • „... solange wir zu zweit sind“. Friedrich der Große und Wilhelmine Markgräfin von Bayreuth in Briefen. München 2003; mit Kirsten Heckmann-Janz, Sibylle Kretschmar
  • Die Liebe des Königs. Friedrich der Große. Seine Windspiele und andere Passionen; mit Sibylle Prinzessin von Preußen
  • Vorwort in: Friedrich v. Oppeln-Bronikowski 1873–1936. Sein Leben und Wirken; 2009; von Friedrich-Wilhelm v. Oppeln-Bronikowski

Weblinks

Quellen

  1. a b siehe Affären – Still behandelt, DER SPIEGEL 31/1973, 30. Juli 1973
  2. Der Hochadel und das wissenschaftliche Arbeiten, Telepolis, 21. Februar 2011
  3. Berliner Morgenpost: Alles längst Geschichte – 10. Juni 2008
  4. Standesdünkel: Wer fremd freit, wird abgestraft , stern.de
  5. Alter Adel zweiter Wahl – Die Prinzen von Preußen erheben noch immer Anspruch auf einen deutschen Thron. DER SPIEGEL 4/2001
  6. B.Z.: Friedrich Wilhelm Prinz von Preußen (61) hat wieder geheiratet – 30. März 2004
  7. Bundesverfassungsgericht Aktenzeichen: 1 BvR 2248/01, abgerufen am 6. März 2011
  8. Verfassungsgericht beanstandet Ebenbürtigkeitsklausel: Deutscher Kaiser-Enkel kann doch noch erben

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