- Walter Schmidt-Rimpler
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Walter Schmidt-Rimpler (* 25. November 1885 in Marburg; † 27. April 1975 in Bonn) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Studium, Habilitation und Erster Weltkrieg
Der Sohn des Professors für Augenheilkunde Hermann Schmidt-Rimpler studierte nach dem Abitur zwischen 1904 und 1907 Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Ludwig-Maximilians-Universität München, Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin sowie der Universität Halle. 1907 legte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen ab und absolvierte im Anschluss sein Rechtsreferendariat am Amtsgericht Bad Lauchstädt, am Landgericht Berlin, Staatsanwaltschaft Berlin sowie einem Rechtsanwalt in Berlin und beim Oberlandesgericht Naumburg.
1911 erfolgte seine Promotion mit einer rechtsphilosophischen Dissertation mit dem Titel Eigentum und Dienstbarkeit: Eine Einleitung zu einer Untersuchung über die Eigentümerdienstbarkeit zum Doktor der Rechte an der Universität Halle. Danach war er zunächst zwischen Januar und April 1912 Mitarbeiter einer Privatbank in Mitteldeutschland, ehe er sich für einen ausgedehnten Studienaufenthalt in London befand.
1914 schloss er seine Habilitation an der Universität Halle mit einer Habilitationsschrift zum Thema Geschichte des Kommissionsgeschäfts in Deutschland. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges fand seine Musterung statt, wobei zunächst bei ihm eine Dienstunfähigkeit festgestellt wurde. Gleichwohl erhielt er eine militärische Ausbildung in einem Ersatz-Bataillon und wurde im Anschluss 1916 Mitarbeiter im Preußischen Kriegsministerium. Nachdem er dort 1917 in die von Oberst Joseph Koeth geleiteten Kriegsrohstoffabteilung versetzt wurde, erfolgte dort kurz vor Kriegsende seine Beförderung zum Stellvertretenden Leiter einer Sektion. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde er Ende 1918 aus dem Ministerialdienst entlassen.
Lehrtätigkeiten
Zu Beginn des Jahres 1919 wurde er zunächst Professor an der Albertus-Universität Königsberg, nahm aber bereits 1920 den Ruf als Ordinarius an der Universität Rostock an. 1922 übernahm er als Professor den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau, wo Horst Bartholomeyczik zu seinen Studenten zählte. Während dieser Zeit entwickelte er seit 1931 eine Theorie der Vermögensgestaltung, die er sukzessive verfeinerte.[1][2] Zugleich gehörte er neben Franz Helpenstein, J. Lindenbaum, Hans Möller und Walter Weddigen zu den Kritikern der von Alfred Manes aufgestellten Definition der Versicherung.[3]
Nach dortiger fünfzehnjähriger Tätigkeit wechselte er 1937 als Professor an die Wirtschaftshochschule Berlin und war dort zugleich auch Leiter des Instituts für Versicherungswirtschaft. Während der Zeit des Nationalsozialismus war Schmidt-Rimpler Mitglied im Nationalsozialistischen Deutschen Dozentenbund (NSDDB), Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB), in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) sowie im Reichsluftschutzbund (RLB). 1941 verfasste er unter anderem ein nicht nur rechtstheoretisch, sondern auch rechtspolitisches Gutachten für die Akademie für Deutsches Recht zum Thema Vertragsfreiheit[4] und verwendete dabei auch Terminologien der damaligen Zeit wie „volksgenössische Schaffung und Gestaltung von Rechtsverhältnissen“.[5] Die von ihm formulierte materielle Richtigkeitsgewähr des Vertrages war später auch Thema von rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzungen wie im BGB-Allgemeiner Teil II von Werner Flume.[6]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges übernahm er zunächst eine Lehrstuhlvertretung für Hans Schumann an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster (Westfalen)[7]. Während dieser kurzzeitigen Vertretung verfasste er 1946 ein Rechtsgutachten über die 1938 nach einer Maßregelung durch die NSDAP erfolgte Entlassung des Münsteraner Professors für Betriebswirtschaftslehre, Hanns Linhardt, in dem Schmidt-Rimpler zu dem Ergebnis kam, dass diese Entlassung gerechtfertigt war.[8]
Schließlich nahm er 1946 einen Ruf auf den Lehrstuhl für Bürgerliches, Handels-, Wirtschafts- und Versicherungsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn an und lehrte dort bis zu seiner Emeritierung. Während dieser Zeit war er unter anderem Doktorvater von Fritz Rittner, der 1956 mit einer Arbeit über Ausschließlichkeitsbindungen promovierte.
Veröffentlichungen
Durch seine Lehrtätigkeit befasste er sich überwiegend mit Handels-, Versicherungs- und Wirtschaftsrecht und veröffentlichte einige Fachbücher. Zu seinen wichtigsten Publikationen gehören:
- Geschichte des Kommissionsgeschäfts in Deutschland - Die Zeit bis zum Ende des 15. Jahrhunderts (1915)
- Versichungswirtschaft und Versicherungsrecht (1939)
- Die Gegenseitigkeit bei einseitig bedingten Verträgen, insbesondere beim Versicherungsvertrag : Zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Synallagma (1968)
- Zum Vertragsproblem. In: Funktionswandel der Privatrechtsinstitutionen. Festschrift für Ludwig Raiser (1974)[9]
1957 wurde eine Festschrift zum 70. Geburtstag von Walter Schmidt-Rimpler veröffentlicht.[10]
Hintergrundliteratur
- Christian Kirschke: Die Richtigkeit des Rechts und ihre Maßstäbe : Rechtspolitik, Privatrechtsmethode und Vertragsdogmatik bei Walter Schmidt-Rimpler (25.11.1885 - 27.04.1975), Dissertation, Humboldt-Universität zu Berlin 2008, ISBN 978-3-8305-1670-5[11]
Weblinks und Quellen
- Literatur von und über Walter Schmidt-Rimpler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Andreas Thier: Schmidt-Rimpler, Walter. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 23, Duncker & Humblot, Berlin 2007, S. 223 f. (Onlinefassung).
- Biografie (catalogus-professorum-halensis.de)
- Lebenslauf (catalogus-professorum-rostochiensium.de)
- Meyers Großes Personenlexikon, Mannheim 1968, S. 1181
Einzelnachweise
- ↑ Hermann Butzer: Fremdlasten in der Sozialversicherung: zugleich ein Beitrag zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialversicherung, 2001, ISBN 3161474953,S. 196
- ↑ Meinrad Dreher: Die Versicherung als Rechtsprodukt: die Privatversicherung und ihre rechtliche Gestaltung, 1991, ISBN 3161456610, S. 40
- ↑ Hermann Butzer, a.a.O., S. 216
- ↑ Hubert Bauriedl: Die Zulässigkeit der Inhaltskontrolle staatlich genehmigter Preise, Kapitel 5, 1998
- ↑ Jan Busche: Privatautonomie und Kontrahierungszwang, 1999, ISBN 3161472160, S. 75, 78 m.w.N.
- ↑ Jan Busche, a.a.O., S. 100
- ↑ Lieselotte Steveling: Juristen in Münster: Ein Beitrag zur Geschichte der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität, 1999, ISBN 3825840840, S. 642
- ↑ Peter Mantel: Betriebswirtschaftslehre und Nationalsozialismus: Eine institutionen- und personengeschichtliche Studie, 2009, ISBN 383491410X, S. 485
- ↑ Funktionswandel der Privatrechtsinstitutionen. Festschrift für Ludwig Raiser, 1974, ISBN 3166364021, S. 3 ff.
- ↑ Festschrift Schmidt-Rimpler (Autoren und Inhaltsverzeichnis)
- ↑ Google Books
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