Kreis Berent

Kreis Berent

Der Kreis Berent war ein von 1818 bis 1920 bestehender preußischer Landkreis im Regierungsbezirk Danzig. Mit diesem gehörte er zur Provinz Westpreußen, zwischenzeitlich von 1829 bis 1878 zur Provinz Preußen. Von 1939 bis 1945 war er unter dem Namen Landkreis Berent (seit 1941 Landkreis Berent (Westpr.)) als Teil des im besetzten Polen errichteten Reichsgaus Danzig-Westpreußen nochmals eingerichtet.

1910 umfasste der Kreis Berent die beiden Städte Berent und Schöneck sowie 157 weitere Gemeinden und Gutsbezirke.[1]

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Juli 1818 der Kreis Berent im Regierungsbezirk Danzig in der preußischen Provinz Westpreußen. Er grenzte im Westen an den Kreis Bütow, im Norden an den Kreis Karthaus und den Landkreis Danzig, im Osten an den Kreis Preußisch Stargard und im Süden an den Kreis Konitz. Das Landratsamt war in Berent.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg. Der Regierungsbezirk Danzig blieb dabei bestehen.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Berent am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.

Polen / Freie Stadt Danzig

Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 fiel der Großteil des Kreises Berent nunmehr als Kościerzyna an den polnischen Staat. Ein kleiner Streifen an der Ostgrenze trat an die neugebildete Freie Stadt Danzig und wurde dort mit dem Kreis Danziger Höhe vereint.

Nationalsozialistische Zeit

Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Kościerzyna unter seinem deutschen Namen Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im Regierungsbezirk Danzig.

Zum 1. Dezember 1939 wurden 11 Ortschaften aus dem nördlichen Teil des Landkreises Berent dem neuen Landkreis Danzig angeschlossen. Durch Verordnung vom 28. September 1940 wurde dieser Gebietstreifen aus dem Kreis Berent rückwirkend zum 1. Dezember 1939 wieder dem Landkreis Berent zugelegt.

Seit dem 21. Mai 1941 trug der Landkreis den Namen Berent (Westpr.).

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens.

Kommunalverfassung

Der Kreis Berent gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Berent und Schöneck, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Nach dem Überfall auf Polen wurden die Städte Berent (Westpr.) und Schöneck (Westpr.) der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.

Bevölkerung

Im folgenden eine Übersicht[2] nach Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen:


Jahr 1821 1831 1841 1852 1861 1871 1880 1890 1900 1910
Einwohner 19.634 23.120  ? 32.808 38.767 43.777  ? 45.947 49.821 55.976
Evangelische
Katholiken
Juden
8.411
10.798
420
    14.009
18.206
622
16.783
21.327
639
17.755
25.224
749
  18.614
26.648
654
19.259
30.040
469
20.875
34.708
307
deutschsprachig
zweisprachig
polnischsprachig
  13.154
-
9.966
  11.749
7.875
13.184
18.572
-
20.195
    21.066
862
24.003
22.664
134
27.019
23.682
568
31.719

Ortsnamen (1939–1945)

Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.

Mittels der Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 wurden mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen eingedeutscht. Dabei wurde entweder der Name von 1918 beibehalten oder – falls „nicht deutsch“ genug – lautlich angeglichen oder übersetzt, zum Beispiel:

  • Berent: Berent (Westpr.),
  • Gostomken: Fichtenau, Kr. Berent (Westpr.),
  • Groß Pallubin: Großpahlen,
  • Konarschin: Kunertsfeld,
  • Neupodleß: Neupoldersee,
  • Olpuch: Klettenhagen,
  • Schöneck: Schöneck (Westpr.),
  • Stawisken: Teichdorf, Kr. Berent (Westpr.),
  • Trzebuhn: Tremborn,
  • Wigonin: Angersdorf, Kr. Berent (Westpr.).

Einzelnachweise

  1. Gemeindeverzeichnis 1910 mit Einwohnerzahlen
  2. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998. S.93

Weblinks


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