Mitarbeiterüberwachung

Mitarbeiterüberwachung
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Mitarbeiterüberwachung bezeichnet die Überwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber. Damit werden mehrere Zwecke verfolgt: Zum einen sollen Geschäftsprozesse optimiert werden, zum anderen sollen Leistung und Verhalten der Mitarbeiter kontrolliert werden, um Fehlverhalten detailliert erfassen und es nachweisen zu können. Darüber hinaus sind jedoch Fälle bekannt geworden, in denen die Privatsphäre der Mitarbeiter und ihrer Angehörigen ausgespäht wurde.

Mitarbeiterüberwachung betrifft sowohl die Privatsphäre und den persönlichen Datenschutz als auch das betriebliche Personalwesen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Entwicklung

Deutschland

Der Arbeitnehmerdatenschutz gilt oft als nicht hinreichend beachtet. Häufig befassen sich auch die Betriebsräte nicht ausreichend mit der Problematik, obwohl es ihnen durch das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz möglich wäre.[1]

Nach der Entscheidung des deutschen Bundesarbeitsgerichts darf eine Überwachung nur „im notwendigen Rahmen“ stattfinden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. August 2008, Az.: 1 ABR16/07).

Im Februar 2009 befürwortete Frank Bsirske, Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände), sprach sich dagegen aus.[2]

Umgesetzt werden soll schließlich der Datenschutz über verschiedene Gesetzesänderungen auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes, dessen Entwurf am 25. August 2010 beschlossen wurde.[3]

Technische Formen der Durchführung

Zeiterfassung

  • Die Zeiterfassung durch Stechuhren oder Magnetkarten sind vielerorts im Einsatz und anerkannt.
  • Die weitere systematische Erfassung von Toilettengängen oder kurzen Rauchpausen würde jedoch ein vollständiges Bewegungsprofil eines jeden Mitarbeiters ergeben.

Ortsbestimmung

  • Im Bereich der Speditionstechnik können Mitarbeiter über eine auf den Mobiltelefonen installierte Software permanent lokalisiert werden.[4]
  • Bei Taxis ist sogar eine lückenlose Ortung über GPS möglich und heutiger Standard. Digitale Technik kann zudem den Innenraum überwachen und Ton sowie Bilder in die Taxizentrale übertragen.

Leistungsmessung

  • Messungen der Tagesleistung etc.

Videoüberwachung

Kommunikationsüberwachung

  • E-Mails, Internet, Telefonate

Datenabgleich

  • Bei Telekom und Deutscher Bahn sind Bankverbindungen der Lieferanten mit Lohn- und Gehaltskonten der Belegschaft verglichen worden.[4]

Einsatz von Detektiven

  • Detektive werden auf Beschäftigte angesetzt, etwa im Krankheitsfall oder zur Kontrolle von Außendienstlern
  • Erweitert werden die Protokolle häufig um Beobachtungen zu privaten Beziehungen, Liebeskummer, Scheidungen, Alkoholproblemen, Krankheiten, arbeitslose Verwandte[6]

Öffentliche Eklats wegen Mitarbeiterüberwachung

Bei einigen Unternehmen gab es Eklats oder Skandale:

  • Lidl: Das Unternehmen setzte Privatdetektive ein, um das Verhalten der Mitarbeiter zu beobachten und auch Verhalten aus dem Bereich der Privatsphäre zu erforschen. Die Aufdeckung führte zum Skandal im Frühjahr 2008. [7][8]
  • IKEA und Burger King wurden im April 2008 wegen Filmaufnahmen kritisiert.[9]
  • Die Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom beschäftigt die Öffentlichkeit sei Mai 2008[10][11]
  • Gerling wertete Telefon- und E-Mail-Ziele von Mitarbeitern aus, wie im Juli 2008 bekannt wurde.[12]
  • MediaMarkt: Den Mitarbeitern wurde in der Filiale Wolfsburg im Oktober 2008 mit einem Gentest gedroht. Anlass war das wiederholte Bepopeln der Herren-Toiletten. Darüber berichtete die Braunschweiger Zeitung. Das Handelsunternehmen drohte daraufhin dieser Zeitung mit der Einstellung der Werbeanzeigen, die Zeitung musste mit Einbussen bei den Werbeeinnahmen in Höhe von 300.000 Euro rechnen. [13]
  • Bahn AG: Heimlich wurden alle dienstlichen, privaten und gesellschaftlichen Kontakte von etwa 1.000 Top-Führungskräfte gesammelt, um Kontaktdiagramme zu erstellen, wie im April 2009 bekannt wurde. Auch die Ehepartner wurden ausgeforscht. [14][15][16]

Einzelnachweise

  1. Axel Janssen: Mitbestimmung beim Datenschutz. (online)
  2. Arbeitgeber lehnen Datenschutzgesetz ab. 16. Februar 2009 (online)
  3. Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes. (online)
  4. a b Julia Kleine: Mitarbeiterüberwachung. Der Boss als Big Brother. In: Focus online, 16. Februar 2009 (online)
  5. Mitarbeiterüberwachung. Stasi-Methoden weit verbreitet. In: Focus online, 16. April 2008 (online)
  6. ver.di: Überwachung am Arbeitsplatz (online)
  7. Überwachungsskandal: Lidl gibt Bespitzelung zu. In: Stern, 25. März 2008 (online)
  8. Spitzelskandal ramponiert Lidl-Image. In: Stern, 9. Februar 2009 (online)
  9. Auch Ikea und Burger King überwachten Personal. In: Süddeutsche Zeitung, 29. April 2008 (online)
  10. Telekom-Prozess. Späh-Opfer dürfen vor Gericht keine Fragen stellen. In: Spiegel, 2. September 2010 (online)
  11. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,731993,00.html
  12. Neuer Fall von Mitarbeiterbespitzelung. 28. Juli 2008 (online)
  13. Popel-Skandal. Möglicher Anzeigen-Boykott bringt Media Markt in Verruf. In: Spiegel online, 20. April 2009 (online)
  14. Bahn verstieß bei Mitarbeiterüberwachung gegen Datenschutz. 21. Januar 2009 (online)
  15. Video-Interview: Die große Mitarbeiter-Bespitzelung. 21. Januar 2009 (online)
  16. Allumfassende Überwachung. In: Frankfurter Rundschau, 23. April 2009 (online)

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