- Otto Rietzsch
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Otto Rietzsch (* 7. Juli 1890 in Berlin-Lichterfelde; † Anfang 1946 im Speziallager Nr. 1 Mühlberg) war ein führender nationalsozialistischer deutscher Jurist.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Sein Großvater war Rittergutsbesitzer in Grottkau, sein Vater war Major der Infanterie. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft hatte er 1911 seine erste Staatsprüfung an der Universität Kiel. Nach seiner Teilnahme am Ersten Weltkrieg legte er 1919 die zweite Staatsprüfung ab. Ende 1919 wurde er Gerichtsassessor in Kiel. Im Dezember 1921 wurde er Hilfsarbeiter im preußischen Justizministerium. Im April 1922 wurde er zum Rat am Landgericht Berlin II ernannt. 1927 kam er wieder in das Justizministerium und wurde dort Regierungsrat. Im Oktober 1929 wurde er zum Direktor des Landgerichts Berlin II befördert. Im Dezember wurde er im Justizministerium Oberregierungsrat und im April 1930 dort Ministerialrat. In dieser Zeit war maßgeblich an den Strafrechtsreformarbeiten der Weimarer Republik beteiligt.
Im April 1935 kam Rietzsch als Ministerialrat in Reichsjustizministerium. Dort war er an den Strafrechtsreformarbeiten und -änderungen des Regimes beteiligt. Er leitete das „Referat Strafgesetzbuch“. Er gehörte zudem ab 1937 der Arbeitsgemeinschaft für Jugendstrafrecht der Akademie für Deutsches Recht an. Rietzsch war führend an dem Entwurf des Gemeinschaftsfremdesgesetzes beteiligt.[1] Eine Ernennung zum Ministerialdirektor 1942 hatte auf Grund seiner früheren Mitgliedschaft in der DDP keinen Erfolg. Im Mai 1943 wurde er zum Reichsgerichtsrat ernannt. Seinen Dienst trat er erst am 1. Oktober 1944 an. Zuvor hatte er versucht, im Militärdienst unterzukommen. Bis zum Dienstantritt war er Vorsitzender einer Strafkammer am Landgericht Berlin. Seine zahlreichen Aufsätze im nationalsozialistischen Geist machten ihn bekannt und genossen auf Grund seiner Stellung besondere Aufmerksamkeit.
Mitgliedschaften
- Mitglied der DDP von 1928 bis Mitte 1930
- zeitweise Mitglied im Republikanischen Richterbund
- Mitglied der NSDAP seit dem 1. Mai 1933[1]
- NS-Rechtswahrerbund[1]
- NS-Kolonialbund[1]
- NSV[1]
- Reichsbund der Deutschen Beamten[1]
- Fördermitglied des NSKK[1]
Literatur
- Jürgen Regge, Werner Schubert (Hrsg.): Quellen zur Reform des Straf- und Strafprozessrechts. Abteilung II: NS-Zeit (1933 - 1939) - Strafgesetzbuch. Band 2: Protokolle der Strafrechtskommission des Reichsjustizministeriums. Teil 2. 1. Lesung: Allgemeiner Teil (Strafrahmen, Unternehmen einer Straftat). S XXXVI.
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2. Auflage. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
Einzelnachweise
Kategorien:- Richter (Reichsgericht)
- Richter (Landgericht)
- Verwaltungsjurist
- Speziallagerhäftling
- NSKK-Mitglied
- NSDAP-Mitglied
- DDP-Mitglied
- Person im Ersten Weltkrieg (Deutsches Reich)
- Recht (Deutsches Reich 1933–1945)
- Deutscher
- Geboren 1890
- Gestorben 1946
- Mann
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