Doktor der Pharmazie

Doktor der Pharmazie

Der akademische Grad eines Doktors der Pharmazie (tschechisch doktor farmacie, slowakisch doktor farmácie), abgekürzt als PharmDr., wird von den meisten Universitäten in Tschechien und der Slowakei in einem 1 bis 2-semestrigen Promotionsverfahren nach einem Rigorosum vergeben. Dieses Rigorosum besteht aus der Verteidigung einer schriftlichen Rigorosenarbeit und dem Ablegen einer Prüfung in bis zu zwei weiteren Fächern. Zulassungsvoraussetzung zu dem Promotionsverfahren zur Erlangung eines PharmDr. ist ein abgeschlossenes Magisterstudium oder ein ausländisches Äquivalent wie etwa ein Diplomabschluss einer deutschen Universität.[1] [2]

Der PharmDr. wird als sogenannter „kleiner Doktorgrad“ eingestuft und ist nicht mit einem Doktorgrad in Deutschland äquivalent. "Aufgrund des Fehlens einer als eigenständige wissenschaftliche Forschungsarbeit ausgewiesenen Dissertation ist Gleichwertigkeit mit einem deutschen Doktorgrad nicht gegeben."[3]

Dieser Grad kann in Deutschland und Österreich in der verliehenen Form „PharmDr.“ ohne Herkunftszusatz geführt werden. Das Führen des Grades als „Dr.“ ist in Deutschland nicht möglich (bis auf wenige Ausnahmen für „Altfälle“ mit Bestandschutz in Bayern und Berlin).[4] [5]

Quellen

  1. Tschechisches Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998
  2. Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002; novelliert 2007
  3. anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  4. Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom April 2008
  5. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i.d.F. vom 15. Mai 2008

Weblinks


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