Doktor der Naturwissenschaften

Doktor der Naturwissenschaften

Der akademische Grad Doktor der Naturwissenschaften (kurz Dr. rer. nat.) wird nach erfolgreicher Promotion in den Fächern Chemie, Biologie, Geologie, Physik und Mathematik (oder nahe verwandten Fächer wie z. B. Informatik) in Deutschland ausschließlich durch Universitäten verliehen. Er basiert auf einer oft 3- bis 5-jährigen Forschungstätigkeit in diesen Fachgebieten mit anschließender Dissertation (Doktorarbeit) und mündlicher Prüfung.

Inhaltsverzeichnis

RNDr.

Der akademische Grad eines Doktors der Naturwissenschaften (tschechisch doktor přírodních věd, slowakisch doktor prírodných vied), abgekürzt als RNDr., wird von den meisten Universitäten in Tschechien und der Slowakei verliehen. Bis zu dem Jahr 1996 in der Slowakei bzw. bis 1998 in Tschechien wurden sie direkt nach einer mündlichen sogenannten rigorosen Prüfung in i.d.R. zwei Fächern vergeben. Zwischen 1980 und 1990 haben Hochschulabsolventen entsprechender Magisterstudiengänge, die das Studium mit Auszeichnung beendet haben, diesen Doktorgrad sogar unmittelbar zusammen mir ihrem Hochschuldiplom ohne die zusätzliche rigorose Prüfung erhalten. Erst seit 1996 in der Slowakei bzw. 1998 in Tschechien ist Bestandteil der rigorosen Prüfung auch die Verteidigung einer rigorosen Arbeit, somit dauert dieses rigorose Verfahren derzeit ca. 1 bis 2 Semester. Zulassungsvoraussetzung zu dem Verfahren zur Erlangung eines RNDr. ist ein abgeschlossenes Magisterstudium der Naturwissenschaften.[1] [2] [3]

Einstufung

Der RNDr. wird als sogenannter „kleiner Doktorgrad“ eingestuft und ist nicht mit einem Doktorgrad in Deutschland äquivalent. Der Erwerb dieser Grade steht nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung. Erst der wissenschaftliche Forschungsdoktorgrad Ph.D., der nach Abschluss eines mindestens 3-jährigen Doktoratsstudiums mit u.a. obligatorischen Veranstaltungen und Examina sowie Anfertigung und Verteidigung einer Dissertation erworben werden kann, ist der 3. Stufe der Bologna-Klassifikation (Bachelor-Master-Doktor) zuzuordnen.[3]

Führbarkeit

Der Doktorgrad kann in Deutschland und Österreich in der verliehenen Form „RNDr.“ (vor dem Namen) ohne Herkunftszusatz geführt werden. Das Führen dieses Grades als „Dr.“ ist nicht möglich (bis auf wenige Ausnahmen für „Altfälle“ mit Bestandsschutz in Bayern und Berlin).[4] [5]

RNDr. bis 1939

Die Abkürzung RNDr. war auch in der ersten Tschechoslowakischen Republik (vor dem zweiten Weltkrieg) in Gebrauch. Sie wurde jedoch, anders als heute, ausschließlich für die wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrade verwendet, da in damaliger Zeit keine „kleine Doktorgrade“ existierten. Die Abkürzung war analog der in Deutschland „Dr. rer. nat.“ und man konnte damals im Gegensatz zu heute wählen, ob man den Grad als „Dr.“ oder als „RNDr.“ schreiben und führen möchte. Der derzeitige kleine Doktorgrad RNDr., der seit dem Jahre 1966 verliehen wird, hat, bis auf die vier Buchstaben, mit dem wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrad RNDr. aus der Zeit vor 1939 nichts gemeinsam.

Einzelnachweise

  1. Tschechisches Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998 (in Englisch)
  2. Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002 (in Slowakisch)
  3. a b anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  4. Führung ausländischer Hochschulgrade, Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Juli 2008
  5. Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom April 2008

Weblinks


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