Doktor der Philosophie (Tschechien und Slowakei)

Doktor der Philosophie (Tschechien und Slowakei)

Inhaltsverzeichnis

PhDr.

Der akademische Grad eines Doktors der Philosophie (tschechisch und slowakisch doktor filozofie), abgekürzt als PhDr., wird seit 1966 von den meisten Universitäten in Tschechien und der Slowakei verliehen. Bis 1990 wurden sie direkt nach einer mündlichen sogenannten rigorosen Prüfung in i.d.R. zwei Fächern vergeben. Zwischen 1980 und 1990 haben Hochschulabsolventen der Magisterstudiengänge, die das Studium mit Auszeichnung beendet haben, diesen Doktorgrad sogar unmittelbar zusammen mir ihrem Hochschuldiplom ohne die zusätzliche rigorose Prüfung erhalten. Im Jahre 1990 wurde die Verleihung von PhDr. (sowie aller anderen „kleinen Doktorgrade“) in der damaligen Tschechoslowakei gänzlich eingestellt. Erst 1996 in der Slowakei bzw. 1998 in Tschechien wurden sie wieder eingeführt. Seitdem ist Bestandteil der rigorosen Prüfung auch die Verteidigung einer rigorosen Arbeit. Vielfach wird die vorangegangene Magisterarbeit als rigorose Arbeit anerkannt oder sie muss lediglich erweitert werden. Das rigorose Verfahren dauert derzeit etwa 1 bis 2 Semester. Zulassungsvoraussetzung zu dem Verfahren zur Erlangung eines PhDr. ist ein abgeschlossenes Magisterstudium.[1] [2] [3]

Einstufung

Der PhDr. wird als sogenannter „kleiner Doktorgrad“ eingestuft, d.h. dass dieser Grad nicht der dritten Stufe der Bologna-Klassifikation (Bachelor - Master - Doktor) durch die Hochschulgesetze beider Ursprungsländer zugeordnet wird. Der Erwerb dieser Grade steht nicht in Zusammenhang mit eigenständiger wissenschaftlicher Forschung. Er ist nicht mit einem Doktorgrad in Deutschland äquivalent. [3]

Führbarkeit

Dieser Grad kann in Deutschland und Österreich in der verliehenen Form „PhDr.“ (vor dem Namen) ohne Herkunftszusatz geführt werden. Das Führen des Grades als „Dr.“ ist nicht möglich (bis auf wenige Ausnahmen für „Altfälle“ mit Bestandsschutz in Bayern und Berlin).[4] [5] [6]

PhDr. bis 1950

Die Abkürzung PhDr. war auch in der ersten Tschechoslowakischen Republik (vor dem zweiten Weltkrieg) sowie kurz danach bis 1950 in Gebrauch. Sie wurde jedoch, anders als heute, ausschließlich für die wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrade verwendet, da in damaliger Zeit keine „kleinen Doktorgrade“ existierten. Die Abkürzung war analog der in Deutschland „Dr. phil.“ und man konnte damals im Gegensatz zu heute wählen, ob man den Grad als „Dr.“ oder als „PhDr.“ schreiben und führen möchte. Der derzeitige „kleine Doktorgrad“ PhDr., der seit dem Jahre 1966 verliehen wird, hat, bis auf die vier Buchstaben, mit dem wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrad PhDr. aus der Zeit vor 1939 und zwischen 1945 bis 1950 nichts gemeinsam.

Ph.D., PhD.

Neben dem PhDr. gibt es noch den ähnlich abgekürzten Doktor - als Ph.D. in Tschechien bzw. als PhD. in der Slowakei (lateinisch philosophiæ doctor). Diesen Grad erreicht man jedoch erst nach einem 3 bis 6-jährigen Doktoratsstudium und zwar in sämtlichen Studienrichtungen außer in Theologie (Th.D., ThD.) bzw. in der Slowakei auch außer in Kunststudien (ArtD.). Das Studium beinhaltet u.a. regelmäßige Veranstaltungen und Examina und endet mit dem Ablegen eines staatlichen Doktorexamens und der Verteidigung einer Dissertation mit Disputation.

Einstufung

Er gilt als ein wissenschaftlicher Forschungsdoktorgrad und ist mit einem Doktorgrad in Deutschland vergleichbar. Die Hochschulgesetze beider Ursprungsländer stufen ihn, im Gegensatz zu den „kleinen Doktorgraden“, in die dritte (= höchste) Stufe der Bologna-Klassifikation ein.[3]

Führbarkeit

Dieser Grad darf in Deutschland entweder in der Originalform “Ph.D.” oder “PhD.” (hinter dem Namen) oder in der Abkürzung "Dr." (vor dem Namen) geführt werden.[6]

Vorläufer

In den Jahren 1990 bis 1996 in der Slowakei sowie bis 1998 in Tschechien wurde dieser Doktorgrad zuerst in der Abkürzung Dr. verliehen. Danach wurde die offizielle Kurzform Dr. per Gesetz durch die Abkürzung Ph.D. bzw. PhD. abgelöst; Inhaber von Doktorgraden zwischen 1990 und 1996 bzw. 1998 können sich auf Antrag eine neue Urkunde mit der neuen Abkürzung Ph.D. bzw. PhD. ausstellen lassen.[3]

Das frühere Äquivalent, der Grad des Kandidaten der Wissenschaften (tschechisch kandidát věd, slowakisch kandidát vied, lateinisch candidatus scientiarum) kurz CSc., wurde bis 1990 vergeben.

Quellen

  1. Tschechisches Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998 (in Englisch)
  2. Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002 (in Slowakisch)
  3. a b c d anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  4. Führung ausländischer Hochschulgrade, Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Juli 2008
  5. Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom April 2008
  6. a b Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i.d.F. vom 15. Mai 2008

Weblinks


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