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Strukturformel Allgemeines Name Neohesperidin-Dihydrochalkon Andere Namen - 1-(4-((2-O-[6-Deoxy-α-L-mannopyranosyl]- β-D-glucopyranosyl)oxy)-2,6-dihydroxyphenyl)- 3-[3-hydroxy-4-methoxyphenyl]-1-propanon
Summenformel C28H36O15 CAS-Nummer 20702-77-6 PubChem 30231 Kurzbeschreibung hellgelbe Kristalle Eigenschaften Molare Masse 612,59 g·mol−1 Schmelzpunkt Löslichkeit löslich in Wasser: 0,4–0,5 g·l−1 (20 °C), 650 g·l−1 (80 °C)[2]
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [1] keine Gefahrensymbole R- und S-Sätze R: keine R-Sätze S: keine S-Sätze Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Neohesperidin-Dihydrochalkon (NHDC) (E 959) ist ein kalorienfreier Süßstoff, welcher eine in etwa 400–600 mal stärkere Süßkraft als Zucker besitzt und seit 1994 in Deutschland zugelassen ist. Er hat die Eigenschaft, die Wirkung anderer Süßstoffe zu verstärken. In natürlicher Form kommt der Stoff in Zitrusfrüchten vor, künstlich gewonnen wird er aus Flavonoiden. In Reinform ist Neohesperidin pulverförmig. Es hat eine hohe Hitzebeständigkeit, ist sehr gut lagerfähig und hat einen Lakritz- bzw. Mentholnachgeschmack, der durch die Mischung mit anderen Süßstoffen in Lebensmitteln überdeckt wird. Der Stoff wird unverdaut mit dem Urin wieder ausgeschieden.
Er wird z. B. in Getränken, Kaugummi, Halbfettmargarine, Eiscreme und Arzneimitteln verwendet.
Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Die Europäische Union schreibt eine akzeptable tägliche Höchstdosis (ADI-Wert) von 5 mg/kg Körpergewicht täglich vor. In den USA trägt er den GRAS-Status (generally recognized as safe).
Einzelnachweise
- ↑ a b Datenblatt Sigma-Aldrich, 23. Juli 2008.
- ↑ Thieme Chemistry (Hrsg.): Römpp Online. Version 3.1. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2007.
Siehe auch
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