Ernst August von Hannover (1845–1923)

Ernst August von Hannover (1845–1923)
Ernst August, Kronprinz von Hannover

Ernst August (II.) von Hannover (* 21. September 1845 in Hannover; † 14. November 1923 in Gmunden, Österreich) war der letzte Kronprinz des Königreichs Hannover. Er führte außerdem die Titel eines Prinzen von Großbritannien und Irland, Prinzen von Hannover, Herzogs von Braunschweig-Lüneburg, 3. Duke of Cumberland und Teviotdale und weitere.

Inhaltsverzeichnis

Kindheit und Jugend

Denkmal an der Ernst-August-Eiche im Wald von Schloss Marienburg. Die Inschrift lautet: Kronprinz Ernst-August - Gepflanzt 1866.

Ernst August Wilhelm Adolph Georg Friedrich war der einzige Sohn des blinden Königs Georg V. von Hannover (1819–1878) und der Prinzessin Marie von Sachsen-Altenburg (1818–1907). Er wurde während der Regentschaft seines Großvaters König Ernst August I. von Hannover im Fürstenhof in Hannover, dem damaligen Wohnsitz des Kronprinzen, geboren und wurde nach dessen Tod und der Thronbesteigung seines Vaters im November 1851 Kronprinz. Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch preußische Truppen 1866 und der Entthronung seines Vaters folgte er diesem ins österreichische Exil.

Exil in Österreich

Kaiser Franz Joseph I. ernannte ihn zum österreichischen Obersten, doch tat der Prinz keinen aktiven Dienst. Im Frühjahr 1868 kam die Königsfamilie von Hannover ebenso wie der österreichische kaiserliche Hof von Wien auf Kur in das Salzkammergut. Sie nahm Aufenthalt in der Villa Redtenbacher bei Gmunden, wo sich Kronprinz Ernst August später dauerhaft niederließ. In Grünau im Almtal verfügte er ebenfalls über ausgedehnten Güterbesitz.

In Gmunden wurde am 15. Juni 1882 mit dem Bau von Schloss Cumberland begonnen, das als Exilresidenz im neugotischen Tudorstil errichtet wurde. Der aus Hannover stammende Architekt Ferdinand Schorbach wurde mit der Planung beauftragt. Am 15. September 1886 wurde das neuerbaute Schloss bezogen, das bis zum Tod Ernst Augusts 1923 ständig von ihm und seiner Familie bewohnt wurde.

Thronerbe

Als König Georg V. am 12. Juni 1878 in Paris starb, folgte ihm Kronprinz Ernst August als Duke of Cumberland und Teviotdale nach, und Königin Viktoria ernannte ihn zum Ritter des Hosenbandordens (Order of the Garter, 1. August 1878).

Obwohl Prinz von Großbritannien und Irland, General der britischen Armee und österreichischer Offizier, betrachtete sich Ernst August immer als exilierter deutscher Monarch. Auch nach dem Tod des Vaters ergriff er nicht die Gelegenheit, sich mit Preußen zu versöhnen. Vielmehr wahrte er in einem an die Mächte und Höfe gerichteten Schreiben, datiert Gmunden 11. Juli 1878, alle seine Rechte auf das Königreich Hannover und erklärte, bis zur Verwirklichung derselben den Titel eines Duke of Cumberland und Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg mit dem Prädikat „Königliche Hoheit“ führen zu wollen, womit er zugleich auf die Rückgabe des Welfenfonds verzichtete.

Heirat und Nachkommen

Ernst August mit Familie, fotografiert von Karl Jagerspacher, 1887

Am 22. Dezember 1878 heiratete Ernst August in Kopenhagen Prinzessin Thyra von Dänemark, die jüngste Tochter König Christians IX. von Dänemark und Schwester der späteren britischen Königin Alexandra, der russischen Zarin Maria Fjodorowna und des Königs von Griechenland, Georg I. Aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor:

∞ 1913 Prinzessin Viktoria Luise von Preußen, einzige Tochter von Kaiser Wilhelm II.

Herzogtum Braunschweig

Als am 18. Oktober 1884 Ernst Augusts entfernter Cousin, Herzog Wilhelm von Braunschweig-Wolfenbüttel, ohne direkte Erben starb, meldete Ernst August als Haupt des Welfenhauses seine Ansprüche auf das Herzogtum Braunschweig an.

Er erklärte, das Land gemäß der deutschen Reichsverfassung regieren zu wollen. Da er auf seine Ansprüche auf das Königreich Hannover nicht verzichtete, sondern in einem Brief an Königin Viktoria schon 1878 erklärt hatte, dass seine Anerkennung der Reichsverfassung keineswegs die Aufgabe seiner hannoverschen Erbansprüche bedeute, gab der deutsche Bundesrat auf Antrag Preußens am 2. Juli 1885 bekannt, dass die Regierung des Duke of Cumberland in Braunschweig mit den Grundprinzipien der Bundesverträge und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei.

Im Herzogtum Braunschweig selbst entschied sich der zwischenzeitlich regierende Regentschaftsrat unter der Leitung von Staatsminister Hermann Graf von Görtz-Wrisberg für eine pragmatische Politik und für die Lösung, dem preußischen Prinzen Albrecht die Regentschaft anzutragen, die dieser auch annahm.

Entspannung mit den Hohenzollern

Fürstendenkmal in Langenrehm, unter anderem für Ernst August

Zu einer Entspannung der Politik Ernst Augusts mit den Hohenzollern kam es erst kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Am 24. Mai 1913 heiratete sein jüngster Sohn Ernst August (III.) die einzige Tochter Kaiser Wilhelms II., Viktoria Luise. Er verzichtete im Oktober 1913 zugunsten seines Sohnes auf die Ansprüche auf das Herzogtum Braunschweig, der somit am 1. November 1913 regierender Herzog von Braunschweig wurde, sein Herzogtum allerdings – wie alle deutschen Fürsten – als Folge des Ersten Weltkriegs im November 1918 wieder verlor. Wilhelm II. ernannte Ernst August (d. Ä.) zum Ritter des Schwarzen Adlerordens.

Bruch mit Großbritannien

Der Erste Weltkrieg führte zu einem Bruch zwischen dem britischen Königshaus und ihren hannoverschen Cousins. Da Ernst August auf deutsch-österreichischer Seite stand und daher „Waffen gegen England trug“, wurde er aus dem Hosenbandorden und aus der britischen Armee ausgeschlossen. Darüber hinaus wurden ihm seine britischen Adelstitel und -rechte per Anweisung von König Georg V. von Großbritannien und Irland vom 28. März 1919 aberkannt, wobei der Titles Deprivation Act von 1917 dafür die rechtliche Grundlage bildete. Außer Ernst August als Duke of Cumberland und Teviotdale, Earl of Armagh und Prinz von Großbritannien und Irland waren von diesem Gesetz drei weitere Personen betroffen: Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha als Duke of Albany, Earl of Clarence, Baron Arklow und Prinz von Großbritannien und Irland, ferner Herzog Ernst August (III.) von Braunschweig-Lüneburg als Prinz von Großbritannien und Irland sowie außerdem Heinrich Graf von Taaffe als 12. Viscount Taaffe of Corren and Baron of Ballymote. Gemäß dem Titles Deprivation Act haben die männlichen Erben dieser Personen das Recht, die britische Krone um ihre Wiedereinsetzung in diese Titel zu bitten, doch haben sie davon bisher keinen Gebrauch gemacht.

Lebensabend und Tod

Seinen Lebensabend verbrachte der ehemalige Kronprinz von Hannover und gewesene Herzog von Cumberland im von ihm erbauten Schloss Cumberland in Gmunden in Oberösterreich, wo er am 14. November 1923 starb. Er wurde in einem eigens für ihn und seine Familie errichteten Mausoleum im Schlosspark beigesetzt.

Im Jahr 1894 wurde in Wien-Penzing (14. Bezirk) die Cumberlandstraße nach ihm benannt.

Einzelnachweise

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Gedenktafel_Dorfkirche_Nackel.jpg

Literatur

  • Ingrid Spitzbart: König Georg V. von Hannover und seine Familie im Gmundener Exil. Seiten 67–80 In: Gudrun Keindorf und Thomas Moritz (Hrsg. im Auftrag des Vereins "Freunde der Burg Plesse" e.V.): „Größer noch als Heinrich der Löwe.“ König Georg V. von Hannover als Bauherr und Identitätsstifter. Begleitband zur Ausstellung. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen, Paulinerkirche. Mecke Verlag, Duderstadt 2003, ISBN 3-936617-16-3

Weblinks

 Commons: Ernst August, Kronprinz von Hannover – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Vorgänger Amt Nachfolger
Georg V. Oberhaupt des Hauses Hannover
1878–1913
Ernst August III.

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