Luftraumüberwachung

Luftraumüberwachung

Luftraumüberwachung ist die Überwachung des Flugverkehrs im Luftraum in der Umgebung einer Stelle (Flughafen, Stadtgebiete) oder eines Hoheitsgebiets (militärische Luftraumüberwachung, LRÜ oder Air Policing).

Inhaltsverzeichnis

Zivile Luftraumüberwachung

Hauptartikel: Flugverkehrskontrolle

Die zivile Luftraumüberwachung besteht aus einer Radarführung von Luftfahrzeugen durch den in Sektoren aufgeteilten zivilen Luftraum mittels Sekundärradar. Sie bezweckt einerseits, Sicherheitsabstände und Hindernisfreiheit zum Boden zwischen den jeweiligen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, andererseits die Dokumentation der geflogenen Strecken, um Luftverkehrsgebühren erheben zu können.

In Deutschland wird diese von den zugelassenen Unternehmen der Flugsicherung übernommen, in Österreich von Austro Control, in der Schweiz von Skyguide.

Militärische Luftraumüberwachung

Deutschland

Als Luftraumüberwachung bezeichnet man die Erfassung aller Flugbewegungen mittels Primär- und Sekundärradar. Dabei werden alle zur Verfügung stehenden Informationsquellen (Daten der zivilen Flugsicherung, Polizei- und Bundespolizei-Informationen, Geheimdienstinformationen) benutzt. Sollte nach zwei Minuten keine Identifizierung gelungen sein, werden Kampfflugzeuge zum Einsatz gebracht. Diese sollen das Luftfahrzeug per Sicht identifizieren, abdrängen (im Notfall auch unter Einsatz von Warnschüssen) und im äußersten Bedrohungsfall abschießen. Dazu stehen in den beiden Alarmrotten in Wittmund (Ostfriesland) und Neuburg an der Donau 24 Stunden am Tag je 2 F-4 Phantom bzw. Eurofighter Typhoon bereit.

Die Genehmigung zum Waffeneinsatz (auch bei Warnschuss) obliegt im Frieden dem German Air Defence Commander − einem diensthabenden General. Den Abschussbefehl ziviler Flugzeuge, der bis zum 15. Februar 2006 noch möglich gewesen wäre, hätte im äußersten Fall der Bundesminister der Verteidigung gegeben. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes erklärte diesen Abschussbefehl am 15. Februar 2006 für verfassungswidrig. Er verstößt unter anderem gegen das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). [1]

Österreich

Im österreichischen Bundesheer ist die Luftraumüberwachung (LRÜ) eine eigene Truppengattung. Sie untersteht dem Kommando Luftstreitkräfte (Kdo Lusk) in Langenlebarn. Führungsstelle ist das Kommando Luftraumüberwachung (Kdo LRÜ, im Rang einer Brigade)[2] in der Schwarzenbergkaserne (Wals-Siezenheim bei Salzburg).

Hauptelement ist das Überwachungsgeschwader (ÜbwGsch) [3], es besteht aus drei fliegenden Staffeln mit Abfangjägern vom Typ Eurofighter Typhoon und Saab 105 Düsentrainer, die am Fliegerhorst Hinterstoisser (Zeltweg Stmk.), Fliegerhorst Nitter/Graz-Thalerhof (Feldkirchen/Kalsdorf Stmk.) und am Fliegerhorst Vogler (Linz-Hörsching OÖ.) stationiert sind. In Zeltweg sind auch die Militärflugleitung, das Ausbildungs- und Simulationszentrum und andere Einheiten der LRÜ wie die Fliegerwerft 2 (FlWft 2)[4] stationiert, andere auch am Fliegerhorst Fiala Fernbrugg (Aigen i.E., Stmk.). Unterstützt werden die Abfangstaffeln durch Einsatz der PC-7 Turbo Trainer sowie Hubschraubern (S-70 Black Hawk, OH-58 Kiowa und Alouette III) anderer Verbände. Ergänzt wird die fliegende Abwehr von zwei zum Verband LRÜ gehörenden Fliegerabwehrbataillonen (FlAB 2 in Zeltweg[5] und FlAB 3 in Salzburg[6]), mit Fliegerabwehrlenkwaffe Mistral, 35 mm ZFlAK 85,[7] Feuerleitgerät FLGer 98 Skyguard.[8]

Zweites Element der österreichischen Luftraumüberwachung ist das Radarsystem Goldhaube, mit dem Technisch Logistischen Zentrum (TLZ)[9] in der Einsatzzentrale Basisraum (St. Johann i.P., Sbg.). Es besteht aus einem Verbundnetz dreier militärischer ortsfester Radarstationen (ORS Kolomannsberg OÖ., Steinmandl/Leiser Berge NÖ., Großer Speikkogel/Koralpe Ktn.), vom Radarstationskommando (RadStat Kdo) in Salzburg betreut, dreier ziviler Stationen der Austro Control mit dem Military Control Center (MCC) als Bindeglied, und den mobilen Radarsystemen (3D-Radargerät MRCS-403,[10] Zielzuweisungs- und Tieffliegererfassungsradarsystem Flamingo) des Radarbataillon (RadB, Zeltweg und Aigen i.E.).[11]

Die besondere Bedeutung der Luftraumüberwachung für Österreich[12] geht in die Zeit während des kalten Kriegs zurück. Das Konzept der bewaffneten Neutralität, die Österreich verfolgte, sollte auf der Fähigkeit Österreichs basieren, seine territoriale Souveränität zu wahren. Abgesehen von UN-Auslandseinsätzen und dem Assistenzeinsatz fanden auch der Großteil aller tatsächlichen militärischen Einsätze in der Reaktion auf Verletzungen des Luftraums statt (durchschnittlich etwa einmal pro Woche), durchwegs nicht genehmigte Überflüge, teils weil sie als Militärtransporte die Neutralität Österreichs verletzten, teils wohl „Tests“ beider Blöcke an die Einsatzfähigkeit der österreichischen Luftstreitkräfte – zuletzt in der Slowenienkrise 1991. In den geänderten Rahmenbedingungen des modernen Europa – im Besonderen seit dem EU-Beitritt 1995 – arbeitet die österreichische Luftraumüberwachung eng mit Luftraumsicherungen der Nachbarstaaten und der NATO zusammen (Bewegungen der Zeit der Balkankriege, Irakkriege, Tagungsstätten in der Zeit des EU-Ratsvorsitzes Österreichs 2006, uä.). In der Geschichte der 2. Republik wurde auch der Sinn der aktiven fliegenden Luftabwehr immer wieder angezweifelt, so zuletzt im Volksbegehren gegen Abfangjäger 2002 und die Diskussionen um Ungereimtheiten um die Anschaffung der Eurofighter, im Zuge des Strukturreformprozesses ÖBH 2010 wird seit 2007 auch die Luftraumüberwachung einer internen funktionalen Revision unterzogen.[13]


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