- Frieden von Rijswijk
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Der Frieden von Rijswijk ist das Vertragswerk aus dem Jahre 1697, durch das der Pfälzische Erbfolgekrieg beendet wurde.
Durch den Einfall Ludwigs XIV. in die Pfalz 1688, begründet durch einen Allodialerbanspruch, brach der Pfälzische Erbfolgekrieg aus. Gegen ihn standen die Glieder der Augsburger Liga, eines Bündnisses aus Kaiser Leopold I., Schweden, Spanien, Bayern, dem fränkischen und dem oberrheinischen Reichskreis. Im Mai 1689 ging aus der Augsburger Liga die Große Allianz hervor - Kaiser samt Reich, die Generalstaaten, England, Spanien, Savoyen und Schweden.
Inhaltsverzeichnis
Das Vertragswerk - Übersicht
Das Frieden von Rijswijk genannte Vertragswerk umfasst die Einzelverträge zwischen den ehemaligen Kriegsparteien. Die Friedensschlüsse im Einzelnen:
20. September 1697:
- Frankreich - England
- Frankreich - Holland
- Frankreich - Spanien
30. Oktober 1697:
- Frankreich - Kaiser Leopold I. und Heiliges Römisches Reich
Bestimmungen
20. September 1.: Beendigung des Krieges, der durch Frankreich ursächlich wurde; Rückerstattung der jeweiligen Eroberungen; Anerkennung des Königtums Wilhelms III. als König von England durch Frankreich; Versprechen Frankreichs, nichts gegen dieses Königtum zu unternehmen;
20. September 2.: Beendigung des Krieges, der durch Frankreich ursächlich wurde; Verzicht auf alle alten und neuen Ansprüche; Rückerstattung von Pondichéry in Ostindien an Frankreich; Abschluss eines Handelsvertrages;
20. September 3.: Beendigung des Krieges, der durch Frankreich ursächlich wurde; Rückerstattung von Eroberung unter Ausnahme einiger Landschaften an der katalanischen Grenze, welche bei Frankreich verbleiben - Rückgaben: Barcelona, Girona, Roses, Bellver de Cerdanya (Comarca Cerdanya), alle in den spanischen Provinzen vollbrachten Reunionen (z. B. Luxemburg, Brabant); Frankreich besitzt weiterhin den Westen St. Domingos; Dinant geht an den Bischof von Lüttich; Insel Ponza erhält der Herzog von Parma;
30. Oktober 1.: Beendigung des Krieges, der durch Frankreich ursächlich wurde; Rückgabe aller Reunionen und Eroberungen Frankreichs an das Reich mit Ausnahme des Elsass; Bestimmungen des Friedens von Nimwegen 1678/1679 bezüglich der Versorgung französischer Reunionen über Reichsterritorien werden aufgehoben, nach vorangegeangener Anzeige muss nun der schnellstmögliche Zugang ermöglicht werden; Bischof von Straßburg wird wieder eingesetzt, Verzicht auf das Erzbistum Köln zu Gunsten Prinz Joseph Clemens von Bayern; die Klärung des weiteren Verfahrens mit dem pfälzischen Erbe wird an Papst Innozenz XII. delegiert; Straßburg wird auf ewig französisch; Bewohner der neuen französischen Territorien dürfen binnen Jahresfrist emigrieren; keine neuen Rheinzölle.
Die Rijswijker Klausel
Im Friedensvertrag zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich, vom 30. Oktober 1697, gilt Artikel 4 als die sogenannte Rijswijker Klausel. Der Artikel befasst sich mit Gebietsabtretungen seitens Frankreich an das Reich. Genauer gesagt handelt es sich um rechtsrheinische Gebiete, welche Frankreich dem Reich zurückerstattet. "Bezüglich der auf dem rechten Rheinufer an Deutschland zurückgegebenen Orte stellt Ludwig XIV. die Bedingung, "daß in denselben die katholische Religion in dem Stand erhalten werden müsse, in welchem sie sich gegenwärtig befinde." (1)
Bis zur Aufhebung der Klausel im Jahre 1734 durch Kaiser Karl VI. wurde dadurch die Religion dieser Gebiete als katholisch festgeschrieben. Diese stellte eine Manifestierung des Anspruchs Ludwigs XIV. dar, der allerchristlichste Herrscher Europas zu sein.
Auswirkungen
Die Mehrheit der Bevölkerung der Kurpfalz hing den reformierten Glaubensrichtungen an, der Landesherr Johann Wilhelm allerdings war Katholik. Durch die Rijswijker Klausel wurde es dem Kurfürsten nunmehr möglich, die katholische Kirche und ihre Forderungen sowie Ansprüche offiziell zu unterstützen.
Diese Unterstützung ging weit über die ursächliche "Bestandssicherung" des katholischen Glaubens hinaus. Am 26. Oktober 1698 wurde das Simultaneum allgemein eingeführt, wodurch Katholiken ein vertragliches Nutzungsrecht aller kirchlichen Einrichtungen und Besitzungen, wie Kirchen und Friedhöfe, welche ursprünglich einzig den reformierten Gemeinden eigentümlich waren, erhielten. Hingegen wurde den Reformierten das Nutzungsrecht katholischen Besitzes verwehrt. Des Weiteren wurde im Juni des folgenden Jahres, 1699, die Administrationskommission eingerichtet, welche die autonome Kirchengüterverwaltung der reformierten Gemeinden aufhob und unter landesherrliche Kontrolle stellte. Durch diese administrativ-landesherrlichen Beschlüsse wurden die reformierten Kirchen in ein Abhängigkeitsverhältnis vom landesherrlichen Wohlwollen gezwungen.
Im Jahre 1695 erreichte eine lutherische Konferenz unter Beteiligung des Pfarrers Johann Philipp Schlosser zwar eine Aufweichung der Bestimmungen, welche jedoch zur Entzweiung / Gegnerschaft der reformierten Kirchen in der Pfalz führte. Die lutherische Kirche erhielt die eigenständige Kirchenverwaltung zurückerkannt und überdies eine finanzielle Unabhängigkeit vom reformierten Kirchenrat. Dieser Kirchenrat war dem Landesherrn Johann Wilhelm rechenschaftsschuldig und ebenfalls von dessen Wohlwollen abhängig (vgl. Simultaneum). Die übrigen reformierten Kirchen unterlagen weiterhin der strengen Gängelung durch den Kurfürsten.
1705 erfolgte die Beseitigung der Konflikte zwischen den Reformierten und Katholiken durch die sog. Religionsdeklaration, die auf Betreiben Brandenburg - Preußens zustande kam. Hierdurch wurde das Simultaneum, die Aufteilung des pfälzischen Kirchengutes rückgängig gemacht. Allerdings hatte die Lutherische Kirche im Gegenzug auf gewährte Zugeständnisse (vgl. 1695) zu verzichten, wodurch die Bevorzugung der Katholiken bzw. Benachteiligung der Reformierten in der reformierten Pfalz weiter Bestand hatte.
Literatur & Zitate
- Helmuth K.G. Rönnefarth: Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Ein Handbuch geschichtlich bedeutsamer Zusammenkünfte und Vereinbarungen. 3. Band. Teil 2: Neuere Zeit 1492 - 1914. 2. erweiterte und veränderte Auflage. Ploetz, Würzburg u. a. 1958.
- Heinz Duchardt (Hrsg.): Der Friede von Rijswijk 1697. von Zabern, Mainz 1998, ISBN 3-8053-2522-3, (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte, Mainz Beiheft 47).
- Heinz Schilling: Deutsche Geschichte. Band 6: Höfe und Allianzen - Deutschland 1648-1763. Siedler, Berlin 1998, ISBN 3-442-75523-9, (Siedler Taschenbuch 75523).
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