- Gerhard von Schulze-Gaevernitz
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Gerhard von Schulze-Gaevernitz (* 25. Juli 1864 in Breslau; † 10. Juli 1943 in Krainsdorf) war ein deutscher Politiker der DDP.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Beruf
Schulze-Gaevernitz, Sohn des Staatsrechtslehrers Hermann von Schulze-Gävernitz und ursprünglich evangelischen Glaubens, studierte nach dem Abitur in Breslau an den Universitäten in Heidelberg, Göttingen, Leipzig und Berlin Rechtswissenschaften. Nach der Referendarzeit in Straßburg und Colmar sowie der Großen Juristischen Staatsprüfung arbeitete er bei der Norddeutschen Bank in Hamburg. Zu dieser Zeit wurde er als Externer in Göttingen zum Doktor der Rechte promoviert. Nach seiner juristischen Habilitation in Leipzig wurde der Schüler Lujo Brentanos 1891 mit der Arbeit Carlyles Stellung zu Christentum und Revolution zusätzlich zum Doktor der Philosophie promoviert. 1893 erfolgte seine Berufung zum außerordentlichen Professor für Volkswirtschaft an die Universität in Freiburg im Breisgau, wo er 1896 Ordinarius wurde. Nach seiner Emeritierung trat er den Quäkern bei. Er war einer der Mitbegründer der Löwenberger Arbeitsgemeinschaft.
Partei
Im Kaiserreich gehörte Schulze-Gaevernitz der Volkspartei in Süddeutschland an, die sich 1910 an der Bildung der Fortschrittlichen Volkspartei und 1918 an der Bildung der DDP beteiligte, denen dann auch jeweils Schulze-Gaevernitz beitrat.
Abgeordneter
Schulze-Gaevernitz war von 1912 bis 1918 Reichstagsabgeordneter für den Wahlkreis Freiburg im Breisgau. Von einer Reise nach Konstantinopel im März 1916 berichtete er der Reichsregierung über den Völkermord an den Armeniern.[1] Er gehörte 1919/20 der Weimarer Nationalversammlung an, seit er am 12. April 1919 für den badischen Außenminister Hermann Dietrich nachgerückt war. Dort beantragte er am 5. Juli 1919 vergeblich, das Staatsoberhaupt nicht „Reichspräsident“ sondern „Reichswart“ zu nennen. Er begründete dies damit, dass ein Präsident einem Kollegialorgan vorsitze, was das Staatsoberhaupt aber überhaupt nicht tue, außerdem bestehe bei dieser Benennung die Gefahr, dass es zu einer Verwechslung mit dem Amt des Reichstagspräsidenten komme. Das Staatsoberhaupt habe hingegen die Aufgabe, die Verfassung zu verteidigen und zu gewährleisten, er erfülle also die Aufgaben eines Wartes der Verfassung.[2]
Veröffentlichungen
- Zum socialen Frieden. Eine Darstellung der socialpolitischen Erziehung des englischen Volkes im neunzehnten Jahrhundert. Leipzig 1890.
- Der Großbetrieb – ein wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt. Eine Studie auf dem Gebiet der Baumwollindustrie. Leipzig 1892.
- Britischer Imperialismus und englischer Freihandel zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts. Leipzig 1906.
- Briefe an die volksparteiliche Jugend. Hannover 1913.
- Die deutsche Kreditbank. 1922.
- Die englische Kreditpolitik 1914–1921. Berlin 1924.
Literatur
- Claus Bernet: Schulze-Gävernitz, Gerhart von. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 26, Nordhausen 2006, ISBN 3-88309-354-8, Sp. 1366–1371.
- Knut Borchardt: Gerhart v. S.-Gaevernitz. In: Neue Deutsche Biographie. Band 23, Berlin 2007, Seite 722f
Weblinks
- Literatur von und über Gerhard von Schulze-Gaevernitz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Gerhard von Schulze-Gaevernitz in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
- Übersicht der Lehrveranstaltungen von Gerhard von Schulze-Gaevernitz an der Universität Leipzig (Wintersemester 1891 bis Sommersemester 1893)
Einzelnachweise
- ↑ Armenocide.de
- ↑ Protokoll der Weimarer Nationalversammlung vom 5. Juli 1919, S. 1326 (Digitalisat).
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