- Mobile Kontrollgruppe
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Mobile Kontrollgruppen (MKG) gehören der deutschen Bundeszollverwaltung an und führen nach dem Wegfall der Kontrollen an den Grenzen zu den Schengener Vertragsstaaten entsprechende Kontrollen im Binnenland durch und nehmen überall (und überwiegend in Bezirken mit Drittlandsgrenze) neben der Grenz- und Zollkontrolle eine zusätzliche Filterfunktion bei der Schmuggelbekämpfung (Für die Schmuggelbekämpfung und die grenzpolizeilichen Aufgaben sind die Zollkommissariate (Grenzaufsichtsdienst: Landzoll/Wasserzoll) zuständig) wahr.
Die Mobilen Kontrollgruppen sind befugt, überall im Bundesgebiet Kontrollen durchzuführen, das heißt uneingeschränkt innerhalb 30 km von den Grenzen ins Landesinnere und darüber hinaus wenn Grund zur Annahme besteht, dass Waren mitgeführt werden, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen. Außerdem obliegt es den MKGen bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb zu prüfen, ob steuerbegünstigtes Heizöl als Kraftstoff mitgeführt oder verwendet wird. Sie leisten auch bei anderen übertragenen Aufgaben Hilfestellungen (z. B. Unterstützung bei Verkehrskontrollen oder bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung).
Einsätze werden mit den Landespolizeien, der Bundespolizei, der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS), anderen Zolldienststellen (insbesondere der Zollfahndung), dem Bundesamt für Güterverkehr und anderen zuständigen Überwachungsbehörden der Länder abgestimmt.
Die Beamten der MKG'en sind wie alle Zollvollzugsbeamten Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (alte Bezeichnung: Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft). Sie sind dem Sachgebiet C ("Kontrollen") der Hauptzollämter angegliedert.
Seit der Umsetzung des Feinkonzepts der Bundesfinanzverwaltung, das die Neuordnung der Bundeszollverwaltung beinhaltet, wurde auch der Begriff MKG abgeschafft. Die MKG heißt seitdem KEV, was für Kontrolleinheit Verkehrswege steht.
Siehe auch
Weblinks
Bundesministerium der Finanzen | Oberfinanzdirektion | Hauptzollamt | Zollamt | Abfertigungsstelle
Grenzaufsichtsdienst | Zollkommissariat | Grenzaufsichtsstelle | Wasserzoll | Zollschiffsstation
Zollfahndungsdienst | Zollkriminalamt | Zollfahndungsamt | Observationseinheit Zoll | Unterstützungsgruppe Zoll | Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll
Mobile Kontrollgruppe | Finanzkontrolle Schwarzarbeit | Gemeinsame Ermittlungsgruppen Arbeit
Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe | Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift
Sonstige:
Deutsches Zollmuseum | Zollhundeschule | Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung | Koordinierungsverbund Küstenwache
Zoll-Auktion | Liste zöllnerischer AbkürzungenBundesministerium der Finanzen | Bundesfinanzdirektion | Hauptzollamt: Sachgebiet A (OPH), Sachgebiet B (Grundsatzangelegenheiten, Zölle und Verbrauchsteuern, Abrechnungen), Sachgebiet C (Grenzaufsichtsdienst, Mobile Kontrollgruppe, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Gemeinsame Ermittlungsgruppen Arbeit, Wasserzoll), Sachgebiet D (Prüfung und Steueraufsicht), Sachgebiet E (Straf- und Bußgeldstelle), Sachgebiet G (Vollstreckung) | Zollamt | Abfertigungsstelle | Zollkriminalamt | Zollfahndungsamt | Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe | Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift | Observationseinheit Zoll | Unterstützungsgruppe Zoll | Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll | Bildungs- und Wissenschaftszentrum
Sonstige:
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein | Deutsches Zollmuseum | Zollhundeschule | Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung | Koordinierungsverbund Küstenwache | Zoll-Auktion | Liste zöllnerischer Abkürzungen
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