- Alfred Manigk
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Alfred Manigk (* 10. September 1873 in Angerburg; † 31. August 1942 in Ückeritz) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Der anerkannte Zivilrechtler verfasste mehrere Standardwerke zur Lehre vom Rechtsgeschäft.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Alfred Manigk war der Sohn von Otto Manigk (1841–1911), Kreisrichter in Lyck, und dessen Frau Elfriede geb. Seidelmann. Er besuchte Gymnasien in Lyck und Posen. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität und Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität. Er war Mitglied der Corps Franconia Tübingen (1894) und Silesia (1895).[1] 1897 promovierte er zum Dr. iur., 1901 habilitierte er sich in Breslau.
An der Albertina (Königsberg) wurde er 1902 außerordentlicher, 1904 ordentlicher Professor für Römisches und Deutsches Bürgerliches Recht. Daneben unterrichtete er an der Handelshochschule Königsberg. 1910/11 war er Prorektor der Albertus-Universität.
Nachdem er 1913 einen Ruf an die Universität Tokyo abgelehnt hatte, wechselte er 1921 als Nachfolger von Rudolf Leonhard an die Schlesische Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau. 1925/26 war er ihr Rektor. 1927 als Nachfolger von Ludwig Enneccerus an die Philipps-Universität Marburg berufen, verabschiedeten ihn 1.300 Breslauer Studenten mit einem Fackelzug.
In der Weimarer Republik war Manigk Mitglied der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei. Dem aufkommenden Nationalsozialismus stand er kritisch gegenüber. Das völkische Prinzip als Basis des Staates lehnte er ab. Im November 1933 organisierten nationalsozialistische Studenten öffentliche Demonstrationen gegen Manigk, dem sie eine „staatsfeindliche Haltung“ vorwarfen. Daraufhin wurde Manigk 1934 im Alter von 61 Jahren vorzeitig emeritiert.[2] Seinen Ruhestand verbrachte er in Berlin sowie in Ückeritz auf Usedom.
Manigks Arbeiten haben die Dogmatik des Zivilrechts in Deutschland nachhaltig beeinflusst. Er grenzte seine Lehre in späteren Arbeiten von der Freirechtslehre und dem Positivismus ab. Weitere Untersuchung hatten die Lehren Savignys und das Naturrecht zum Thema. Zum römischen Pfandrecht verfasste er grundlegende Studien.
Familie
Alfred Manigk war seit 1900 mit Elfriede Seidelmann verheiratet. Aus der Ehe gingen zwei Söhne und zwei Töchter hervor.
- Otto Manigk (1902–1975), deutscher Maler; dessen Sohn Oskar Manigk (* 1934) ist ebenfalls Maler
- Luise Manigk (1901–1994), Sängerin, heiratete den Maler Herbert Wegehaupt
- Leonore Manigk (1903–1950), Sprachmeisterin am Deutschen Theater in Berlin
- Wolfgang Manigk (* 1905), Arzt und Bakteriologe in Greifswald
Schriften (Auswahl)
- Willenserklärung und Willensgeschäft. Ihr Begriff und ihre Behandlung nach Bürgerlichem Gesetzbuch. 1907
- Savigny und der Modernismus im Recht. Berlin 1914, Nachdruck: Scientia, Aalen 1974
- Irrtum und Auslegung. Zwei Grundpfeiler der Lehre von der Willenserklärung. 1918
- Das rechtswirksame Verhalten. 1939
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1930, 128, 523; 21, 562
- ↑ Anne Chr. Nagel (Hrsg.), Die Philipps-Universität Marburg im Nationalsozialismus, Stuttgart 2000, S. 42, 218–232.
Literatur
- Oskar Kühn: Manigk, Alfred. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 16, Duncker & Humblot, Berlin 1990, S. 35 f.
Weblinks
- Literatur von und über Alfred Manigk im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
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Commons: Alfred Manigk – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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