- Günter Reiner
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Günter Reiner (* 1963 in Konstanz) ist ein deutscher Jurist und Professor an der Helmut Schmidt Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg sowie Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Von 1984 bis 1989 studierte Günter Reiner Rechtswissenschaften in Tübingen. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1992 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Carsten Thomas Ebenroth an der Universität Konstanz tätig, bei dem er 1995 mit einer rechtsvergleichenden Arbeit zum „Unternehmerischen Gesellschaftsinteresse und Fremdsteuerung“ im deutschen und französischen Recht promoviert wurde. Reiner wurde 2001 an derselben Fakultät mit einer von Werner F. Ebke betreuten und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen eines Stipendiums geförderten Arbeit zu derivativen Finanzinstrumenten im Recht habilitiert.
Im Anschluss an eine Lehrstuhlvertretung an der Universität zu Köln ist Reiner seit 2003 Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg.
Im Nebenamt ist Reiner seit 2004 Richter am 11. (gesellschaftsrechtlichen) Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg.
Forschungsschwerpunkte
Günter Reiners Forschungsschwerpunkte liegen im Finanz-, Kapitalmarkt-, Bilanz- und Gesellschaftsrecht sowie deren Verbindungen zueinander sowie zum Steuerrecht und zum bürgerlichem Recht. Besonderes Augenmerk richtet er dabei in zahlreichen seiner Veröffentlichungen auf die Systematisierung des Rechts und das Aufzeigen systemimmanenter Lösungsansätze um die regelmäßig durch neue Rechtsinstrumente und Regelwerke bedingten Widersprüche in der Rechtsordnung aufzulösen. Bereits in seiner Dissertation lieferte Reiner unter anderem ein Modell, um einzelne Fälle des gesellschaftsrechtlichen (bzw. konzernrechtlichen) Haftungsdurchgriffs auf die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft auf der Grundlage des bestehenden gesetzlichen Haftungsinstrumentariums (Rückerstattungsansprüche wegen Einlagenrückgewähr, deliktsrechtliche Ansprüche) im Wege des Innenausgleichs gegenüber der Gesellschaft zu lösen, anstatt hierzu – wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem "qualifiziert faktischen Konzern" bzw. der "Existenzvernichtung" oder auch der "Vermögensvermischung" – über den Gesetzeswortlaut hinausgehende eigenständige Rechtsinstrumente im Außenverhältnis zu den Gläubigern zu erschaffen. Der BGH hat seine Rechtsprechung zum Haftungsdurchgriff wegen Existenzvernichtung inzwischen zum Teil zugunsten eines deliktsrechtlichen Lösungsansatzes im Innenverhältnis wieder aufgegeben.[1] In seiner mittlerweile auch auf Russisch erschienenen Konstanzer Habilitationsschrift liefert Reiner Lösungsansätze, wie sich die neuartigen und komplexen Finanzderivate in die bestehende Systematik des Vertrags-, Bankenaufsichts-, Insolvenz-, Bilanz- und Steuerrechts einordnen lassen. Daraus ergeben sich unmittelbare Folgerungen für die Bewältigung der Rechtsfragen, die sich aus der mit dem Einsatz dieser Instrumente verbundenen Ambivalenz zwischen gefährlicher Spekulation und risikobegrenzendem Hedging ergeben.
Veröffentlichungen (Auswahl)
- „Derivative Finanzinstrumente im Recht“, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2002, zugl. Universität Konstanz, Habil.-Schr. 2000/01, ISBN 3-7890-7855-7; elektronische Fassung; in russischer Übersetzung von Yuri Alekseev unter dem Titel „Деривативы и право“, Wolters Kluwer, Moskau 2005.
- „Unternehmerisches Gesellschaftsinteresse und Fremdsteuerung: Eine rechtsvergleichende Studie zum Schutz der Kapitalgesellschaft vor dem Mißbrauch organschaftlicher Leitungsmacht“, Verlag C. H. Beck, München 1995, ISBN 3-406-40144-9; elektronische Fassung.
- Kommentierung der §§ 264 - 278 HGB (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften), in: Münchener Kommentar zum HGB, 2. Aufl., Band 4, Verlag C. H. Beck/Vahlen, München 2008 (davon die §§ 265, 266, 268, 273, 274a, 275 - 278 zusammen mit Jochen Haußer)
- Geheimsache Gesellschaftssatzung am Finanzmarkt Deutschland? Rechtliche Bedeutung, Publizitätspflichten und tatsächliche Verfügbarkeit für den Aktionär, in: Die Aktiengesellschaft 2006, S. 93 – 105.
- Der deliktische Charakter der "Finanzierungsverantwortung" des Gesellschafters: Zu den Ungereimtheiten der Lehre vom Eigenkapitalersatz, in: Verantwortung und Gestaltung, Festschrift für Karlheinz Boujong zum 65. Geburtstag, hrsg. von Carsten Thomas Ebenroth, Dieter Hesselberger, Manfred Rinne, C. H. Beck, München 1996, S. 415 - 455.
Quellennachweis
- ↑ BGH, Urteil vom 16. Juli 2007, Az. II ZR 3/04, „Trihotel“, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen.
Weblinks
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