Hans von Küstrin

Hans von Küstrin

Markgraf Johann von Brandenburg-Küstrin (* 3. August 1513; † 13. Januar 1571), auch Hans von Küstrin genannt, war ein Fürst aus dem Haus Hohenzollern.

Sein Vater, Kurfürst Joachim I. Nestor von Brandenburg, hatte testamentarisch verfügt, dass sein Reich zwischen seinen Söhnen Joachim und Johann aufgeteilt wird. So wurde der ältere Sohn als Joachim II. Hektor nach dem Tod von Joachim I. am 11. Juli 1535 Markgraf und Kurfürst von Brandenburg ohne die Gebiete der Neumark mit Dramburg und Schivelbein, Land Sternberg, Herzogtum Crossen mit Züllichau und Sommerfeld sowie die Herrschaft Cottbus mit Peitz. Diese Gebiete, die neue Markgrafschaft Brandenburg-Küstrin, wurden an Johann, den jüngeren Sohn von Joachim I. Nestor, als Herrschaft abgetreten. Ab 1536 herrschte Johann dann als Markgraf von Brandenburg-Küstrin über sein Reich, welches etwa 12500 km² umfasste. Zuvor hatte er bereits 1535 Küstrin zu seiner Residenz erhoben und mit dem Ausbau dieser Stadt an der Oder zur Festung begonnen.

Anders als sein prunkliebender und verschwenderischer Bruder war Johann tief religiös und verfügte über große Tatkraft sowie einen großen ökonomisch-politischen Verstand. Ihm gelang es, seine Markgrafschaft wirtschaftlich zu stabilisieren und militärisch zu sichern. Mit seinem Regierungsantritt war er zum Protestantismus übergewechselt und 1538 dem Schmalkaldischen Bund beigetreten. Wegen familien-politischer Interessenkonflikte trat er im Schmalkaldischen Krieg allerdings auf die Seite des römisch-deutschen Kaisers Karl V. über, der ihm dafür die freie Religionsausübung in der Neumark zusicherte. Erfolglos hoffte Johann außerdem auf den Erwerb des Herzogtums Pommern. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahr 1548, auf welchem der siegreiche Kaiser Karl V. das konfessionelle Interim diktierte, geriet Markgraf Johann in Konflikt mit dem Kaiser. Johann lehnte das Interim kompromisslos ab und weigerte sich, an der Fronleichnamsprozession teilzunehmen. Er fiel daraufhin beim Kaiser in Ungnade und entging einer Gefangenschaft nur durch Fürsprache von König Ferdinand I. und der kaiserlichen Rücksichtnahme auf seinen kurfürstlichen Bruder Joachim II. Hektor. Nach der Rückkehr in seine Markgrafschaft Brandenburg-Küstrin versetzte Johann diese in den Verteidigungszustand und plante die Bildung einer antihabsburgischen Allianz, die allerdings nicht zustande kam. Das konfessionelle Interim machte Johann in seinem Herrschaftsbereich nicht bekannt.

Der deutschen Fürstenopposition, initiiert von Kurfürst Moritz v. Sachsen und unterstützt von Frankreich, trat er nach einem Streit mit dem sächsischen Kurfürsten im Jahr 1551 auf dem Jagdschloss Lochau nicht bei. Er ließ sich auch nicht von Herzog Albrecht v. Preußen umstimmen. Weiterhin verzichtete Johann 1556 in Abstimmung mit seinem Bruder auf die Markgrafschaft Brandenburg-Kulmbach, auf die er wegen einer Familienfehde zunächst Ansprüche erhoben hatte.

Nur zehn Tage nach seinem Bruder verstarb auch Markgraf Johann I. von Brandenburg-Küstrin und wurde in einer Gruft unter dem Altar der Küstriner Marienkirche beigesetzt. Da er keine erbberechtigten männlichen Nachkommen hinterließ, wurde Brandenburg-Küstrin wieder mit dem Kurfürstentum Brandenburg vereinigt, welches nun von Johann Georg, dem Sohn von Joachim II. Hektor, regiert wurde.

Johann I. von Brandenburg-Küstrin hinterließ ein Vermögen von mehr als einer halben Million Gulden, während sein Bruder eine Schuldenlast von 2,5 Millionen Gulden hinterließ.

Nachkommen

Aus Johanns 1537 mit Katharina von Braunschweig (1518–1574), Tochter von Herzog Heinrich II. von Braunschweig-Wolfenbüttel, geschlossenen Ehe entstammten zwei Töchter:

Siehe auch


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