- Hansheinrich Schmidt
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Hansheinrich Schmidt (* 6. September 1922 in Leipzig; † 12. März 1994 in Grünwald) war ein deutscher Politiker (FDP).
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung und Beruf
Schmidt lebte ab 1933 in Dresden, wo er bis 1940 ein humanistisches Gymnasium besuchte. Nach bestandenem Abitur wollte Schmidt Jura und Volkswirtschaftslehre studieren. Während des Zweiten Weltkrieges musste er stattdessen als Flieger und Fallschirmjäger Kriegsdienst leisten. Nachdem er 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft geraten war, konnte er diese im Herbst desselben Jahres aber aus gesundheitlichen Gründen bereits wieder verlassen.
Schmidt kehrte nicht wieder nach Dresden zurück, sondern lebte nach dem Krieg in der Heimat seiner Frau in Kempten im Allgäu. Er begann eine Ausbildung zum Volksschullehrer, die er 1949 mit der ersten und 1951 mit der zweiten Lehramtsprüfung erfolgreich beendete. Im Jahr 1960 wurde er zum Oberlehrer befördert.
Familie
Schmidt stammte aus einem evangelischen Elternhaus und war der Sohn eines Amtsgerichtspräsidenten.
Seit 1944 war Schmidt verheiratet. Aus der Ehe mit seiner Frau Ilse (geborene Recher) gingen die drei Töchter Evelyn, Carmen und Marion hervor.
Partei
Bereits 1955 war Schmidt Mitglied der FDP geworden. Er stieg rasch innerparteilich auf. 1957 wurde er Kreisvorsitzender. Ab 1958 war er zuerst Stellvertreter und ab 1970 Vorsitzender des FDP-Bezirksverbandes Schwaben. Darüber hinaus war Schmidt auch Mitglied des Landeshauptausschusses sowie des Landeskulturausschusses der FDP Bayern. 1964 wurde er erstmals in den Landesvorstand der FDP Bayern gewählt.
Als Vorsitzender des FDP-Bundesfachausschusses für Soziales, Jugend, Familie und Gesundheit hatte Schmidt großen Anteil an der Neugestaltung des FDP-Programms im Bereich der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Er war an der Formulierung der Freiburger Thesen von 1971 beteiligt, sowie an den Beschlüssen der FDP während der 1970er Jahre zur Gesundheitspolitik, zur Gleichberechtigung und zur Alterssicherung.
Abgeordneter
Schmidt war seit 1961 Mitglied des Deutschen Bundestages. Dort engagierte er sich vor allem im Bereich der Sozialpolitik. In seiner Fraktion war er viele Jahre lang Vorsitzender des Arbeitskreises Sozialpolitik, sowie sozialpolitischer Sprecher der FDP. Schmidt nahm als Abgeordneter insbesondere Einfluss auf die Gesetzgebung zur Betriebsverfassung von 1972 und zur Unternehmensmitbestimmung von 1976.
Schmidt mangelte es an rednerischem Talent. Auch dadurch hatte er Schwierigkeiten, seine sozialpolitischen Überzeugungen einer breiteren Öffentlichkeit gegenüber anzupreisen. Dennoch war er auf Grund seiner Sachkenntnis überparteilich hoch angesehen.
Schmidt war 1982 ein Gegner des neuen Kurses der FDP. Seine Partei beendete die sozialliberale Koalition und unterstützte mehrheitlich bei einem konstruktiven Misstrauensvotum die Wahl Helmut Kohls vom neuen Bundeskanzler. Als dieser im September 1982 die Vertrauensfrage im Bundestag mit dem Ziel stellte, diese künstlich verneint zu bekommen, um Neuwahlen herbeiführen zu können, war Schmidt einer von vier Abgeordneten, die gegen die formale Handhabung derselben vor dem Bundesverfassungsgericht klagten. Aus Protest verzichtete er bei den Bundestagswahlen im März 1983 auf eine erneute Kandidatur.
Auszeichnungen
Schmidt wurde 1970 der Bayerische Verdienstorden verliehen. 1976 erhielt er das Große Bundesverdienstkreuz, 1982 das Bundesverdienstkreuz mit Stern.
Literatur
- Rudolf Vierhaus und Ludolf Herbst (Hrsg.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1949–2002. Band 2, N–Z, Saur, München 2002, ISBN 3-598-23782-0, S. 755
Weblinks
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