Stabilitäts- und Wachstumspakt

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Unter dem Begriff Stabilitäts- und Wachstumspakt (kurz: Euro-Stabilitätspakt) werden die Vereinbarungen verstanden, welche im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion für finanzpolitische Stabilität sorgen sollen, insbesondere für den Euro und die Staaten der Eurozone. Wesentliche Rechtsgrundlage des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind Art. 126 AEU-Vertrag und das an den Vertrag angefügte Protokoll Nr. 12.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert im Wesentlichen, dass im Zusammenhang mit dem Euro die Mitgliedsstaaten in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt sowie eine Begrenzung ihrer öffentlichen Verschuldung beachten. Dadurch soll in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten eine geringere Gefahr von Instabilitäten bestehen. Auch sollen dadurch Spielräume zur Möglichkeit entstehen, mit einer schuldenfinanzierten Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren.

Inhaltsverzeichnis

Ziel

Ziel des Paktes ist die Förderung von Stabilität und Wachstum im Euroraum. Das Regelwerk soll dabei insbesondere verhindern, dass durch ein übermäßiges Verschuldungsverhalten der Euroländer die Inflation steigt, sich der finanzielle Handlungsspielraum der Euroländer verringert sowie insgesamt Unsicherheit entsteht.

Die Europäische Zentralbank (EZB) verfolgt als primäres Ziel die Gewährleistung der Geldwertstabilität, da aus einer übermäßigen Inflation negative soziale und wirtschaftliche Folgen resultieren können. Der Pakt soll auch zur politischen Unabhängigkeit der EZB beitragen, indem möglicher politischer und wirtschaftlicher Druck von der EZB genommen wird. Insbesondere soll ausgeschlossen werden, dass hohe Haushaltsdefizite bzw. Staatsschulden einzelner Mitgliedsstaaten die EZB unter Druck setzen, Staatsanleihen aufzukaufen und eine Niedrigzinspolitik zu betreiben. Hochverschuldete Staaten haben ein natürliches Interesse an einer inflationsbedingten Verringerung ihrer Verbindlichkeiten und bevorzugen somit tendenziell eine lockere Geldpolitik.[1]

Darüber hinaus verfolgt der Pakt die Zielsetzung, die Integration Europas zu fördern. Befürworter einer politischen Union bezeichnen ihn auch als „Minimalvariante einer politischen Union“.[2]

Inhalt

Generelle Regelungen

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert von EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als offizielle Währung einführen möchten oder eingeführt haben, ihre Haushaltsdefizite und Verschuldungen zu begrenzen. Diese Anforderungen waren auch schon Teil der Konvergenzkriterien.

Im Stabilitäts- und Wachstumspakt ist konkret geregelt, dass Staaten die Höhe ihres jährlichen Haushaltsdefizits auf 3% ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Stand ihrer öffentlichen Verschuldung auf 60% ihres BIPs begrenzen müssen.

Nach den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sind die Euro-Teilnehmerstaaten verpflichtet, dem ECOFIN-Rat jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme vorzulegen. In Deutschland wird die jeweilige Aktualisierung des deutschen Stabilitätsprogramms von der Bundesregierung an die zuständigen Fachausschüsse von Bundestag und Bundesrat übermittelt. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht die Stabilitätsprogramme. Die letzte Aktualisierung des deutschen Stabilitätsprogramms wurde am 9. Februar 2010 durch das Bundeskabinett gebilligt.

Sanktionsregelungen

Falls das Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates die Marke von drei Prozent des BIPs zu überschreiten droht, kann die Europäische Kommission eine „Frühwarnung“ („Blauer Brief“) erlassen.

Falls das Haushaltsdefizit tatsächlich drei Prozent überschreitet, startet die Europäische Kommission ein „Verfahren wegen übermäßigen Defizits“. In einer ersten Stufe müssen die betroffenen Länder einen Plan vorlegen, wie sie das Defizit abzubauen gedenken. Halten sie diesen Plan nicht ein, können Sanktionen verhängt werden:

  • Es können Geldstrafen von 0,2 bis zu 0,5 Prozent des BIP des betroffenen Landes verhängt werden. (0,2 Prozent Sockelbetrag und bis zu 0,3 Prozent je nach Schwere des Vergehens zusätzlich.)
  • Der EU-Ministerrat kann von defizitären Staaten verlangen, dass sie eine unverzinsliche Einlage in „angemessener Höhe“ in Brüssel hinterlegen, bis das übermäßige Defizit korrigiert ist.
  • Ein Staat kann aufgefordert werden, vor der Ausgabe von Schuldverschreibungen und sonstiger Wertpapiere zusätzliche Angaben zu veröffentlichen.
  • Es kann die Europäische Investitionsbank aufgefordert werden, ihre Darlehenspolitik gegenüber einem Land zu überprüfen.

Die Sanktionen können allerdings nicht von der Europäischen Kommission verhängt werden: Die Entscheidung muss letztlich vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden, wobei das betroffene Land kein Stimmrecht hat.

Ausnahmeregelungen

Ausnahmen sieht der Stabilitätspakt nur vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis wie z.B. eine Naturkatastrophe auftritt oder sich das betroffene Land in einer schweren Wirtschaftskrise befindet. Eine solche definiert der Stabilitätspakt bei einem Rückgang des BIP um mindestens 0,75 %.[3]

Geschichte

Vertragsentstehung

Im Rahmen des Maastricht-Vertrags von 1992 einigten sich die EG-Mitgliedstaaten auf Konvergenzkriterien, die Staaten erfüllen müssen, die der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion beitreten und den Euro einführen wollen. Auf Initiative des damaligen deutschen Finanzministers Theo Waigel wurden zwei dieser Kriterien auf dem EG-Gipfel 1996 in Dublin auch über den Euro-Eintritt hinaus festgeschrieben. Mit dem am 17. Juni 1997 beschlossenen Vertrag von Amsterdam wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt dann geltendes EU-Recht.

Vertragsverletzungen und Sanktionen

Obwohl Deutschland und Frankreich die Defizitgrenzen 2002 und 2003 überschritten, setzte der ECOFIN-Rat die Verfahren vorübergehend aus, da beide Länder versprachen, ihre Neuverschuldung 2005 unter die 3-Prozent-Hürde zu drücken. Um auf Dauer Rechtssicherheit über die Mechanismen und Vorgehensweisen in Defizitverfahren zu erlangen, reichte die Europäische Kommission gegen den Beschluss des ECOFIN-Rates Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Der damalige Währungskommissar Pedro Solbes wollte insbesondere die Frage klären, ob der Rat befugt sei, Sparauflagen der Kommission abzulehnen und damit in einem laufenden Verfahren Sanktionen gegen einen Defizitsünder zu verhindern.[4] Am 13. Juli 2004 entschied das Gericht, dass der Rat nicht zwingend den Vorschlägen der Kommission folgen müsse und prinzipiell berechtigt sei, ein Defizitverfahren zunächst auszusetzen. Der konkrete Beschluss vom November 2003 war jedoch nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren, da die vom Rat formulierten Empfehlungen gegen das Initiativrecht der Kommission verstießen und auch hinter den bereits beschlossenen Auflagen zurückblieben.[5]

Mitte Dezember 2004 stellte die Europäische Kommission das Verfahren gegen Deutschland jedoch vorläufig ein, da die Bundesrepublik für 2005 eine Neuverschuldungsquote von 2,9 Prozent prognostiziert hatte und diese Annahme seitens der Kommission als realistisch angesehen wurde. Am 14. März 2006 beschlossen die EU-Finanzminister eine Verschärfung des Defizitverfahrens gegen Deutschland. 2006 konnte die Bundesrepublik entgegen den ursprünglichen Erwartungen den Stabilitätspakt einhalten. Am 5. September war das Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG) beschlossen worden.

Die Europäische Union beendete am 5. Juni 2007 ihr seit 2003 laufendes Defizitverfahren gegen Deutschland. Die EU-Finanzminister reagierten damit darauf, dass die deutsche Neuverschuldung 2006 erstmals wieder im zulässigen Rahmen des Stabilitätspaktes lag, da sie sich auf 1,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes reduzierte. Die Verfahren gegen Malta und Griechenland wurden ebenfalls eingestellt.[6]

Defizitverfahren infolge der Finanzkrise ab 2007

Infolge der weltweiten Finanzkrise verstößt derzeit eine Vielzahl von Mitgliedstaaten gegen die Maastricht-Kriterien sowohl beim jährlichen Haushaltsdefizit als auch bei der Gesamtverschuldung. Im Februar 2009 kündigte die EU-Kommission die Einleitung von Defizitverfahren gegen die fünf Euro-Länder Frankreich,[7] Spanien, Irland, Griechenland und Malta, sowie das Nicht-Euro-Land Lettland an. Auch das Nicht-Euro-Land Großbritannien erfüllte nicht die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes.[8] Im Sommer 2009 wurden weitere Verfahren gegen Polen, Rumänien, und Litauen aufgenommen sowie das Defizitverfahren gegen Ungarn verlängert.[9] Am 7. Oktober 2009 wurden weitere Defizitverfahren gegen Deutschland, Österreich, Belgien, Italien, die Niederlande, Portugal, die Slowakei, Slowenien und Tschechien eingeleitet. Somit hatten infolge der weltweiten Finanzkrise 20 der 27 EU-Mitgliedsstaaten die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nicht mehr erfüllt.[10] Im Frühjahr 2010 wurde über entsprechende Verfahren gegen fünf weitere Staaten berichtet.[11]

Reformvorschläge

Sowohl von den Pakt-Befürwortern als auch den Pakt-Gegnern gab es in den letzten Jahren eine Reihe von Reformvorschlägen:

Die Befürworter eines harten Stabilitäts- und Wachstumspaktes fordern einen größeren Automatismus bei den Sanktionsverfahren, damit diese nicht von politischen Entscheidungsträgern aufgeweicht und umgangen werden können. Unter anderem soll so entgegengewirkt werden, dass einzelne Mitgliedsländer einem Sanktionsverfahren bei einem Defizitverstoß nicht zustimmen, da sie Angst vor einer eigenen hohen Staatsverschuldung in der Zukunft haben (eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus).

In diesem Zusammenhang wird häufig angeführt, dass der Pakt entpolitisiert werden solle. Denn prinzipiell stellt sich die Frage, ob der ECOFIN-Rat das geeignete Gremium ist, um über die Einleitung eines Defizitverfahrens sowie weitere Maßnahmen und gegebenenfalls Sanktionen zu entscheiden. Der kritische Punkt liegt nach Ansicht der Pakt-Befürworter in der Tatsache, dass sich der Rat aus den EU-Finanz- und Wirtschaftsministern zusammensetzt und somit der Beschluss über das Vorliegen eines übermäßigen Defizits von denjenigen gefasst wird, die auf nationaler Ebene für dessen Zustandekommen verantwortlich sind.[12] Um zukünftig zu vermeiden, dass Defizitsünder durch Koalitionsbildung einer Sanktionierung entgehen, wird diskutiert, den betroffenen Staaten zumindest das Stimmrecht bei entsprechenden Abstimmungen im ECOFIN-Rat zu entziehen. Folglich wäre nicht nur der Defizitsünder selbst von der Abstimmung ausgenommen, sondern ebenso alle Länder, bei denen ein aktuelles übermäßiges Defizit festgestellt werden würde. Einige Befürworter gehen noch einen Schritt weiter und sprechen sich dafür aus, dem Rat die Zuständigkeit vollständig zu entziehen und allein die Europäische Kommission mit den Defizitverfahren zu betrauen, um so der Forderung nach einem objektiveren Verfahren gerecht zu werden.

Die Befürworter eines weichen und flexiblen Stabilitäts- und Wachstumspaktes haben verschiedene Vorschläge. Ein Reformstrang zielt dabei in Richtung Lockerung des Drei-Prozent-Kriteriums (der ehemalige französische Präsident Chirac forderte beispielsweise einst ein Vier-Prozent-Kriterium). Ein zweiter Reformstrang fordert die Lösung von einem jährlichen Defizitkriterium hin zu einer erlaubten Verschuldung in Abhängigkeit vom Schuldenstand. Damit wäre ihrer Meinung nach ein Anreiz verbunden, den Schuldenstand zu senken, um im Falle einer Rezession über einen größeren finanzpolitischen Handlungsspielraum zu verfügen. Eine dritte Gruppe fordert die Lockerung des Paktes durch eine Herausnahme einzelner Haushaltsposten aus dem Pakt (beispielsweise die Investitionsausgaben oder die Verteidigungsausgaben, wie von der ehemaligen französischen Verteidigungsministerin Alliot-Marie gefordert).

Vertreter einer weiteren Richtung fordern eine vollständige Abschaffung des Paktes, da nach Meinung mancher Vertreter wegen der gemeinsamen Zentralbanksteuerung durch die EZB eine vollkommen flexible nationale Fiskalpolitik der Euroländer notwendig würde.

Die meisten politischen Kräfte in Europa diskutieren inzwischen eine Reform des Paktes, weil er in seiner derzeitigen Form ohnehin nicht eingehalten wurde und wird, unabhängig von beabsichtigten Wirkungen. Das Einstimmigkeitsprinzip unter den Mitgliedstaaten erschwert eine Reform.

Auch die EU-Kommission zeigt sich inzwischen einer Reform des Paktes nicht abgeneigt. Wichtig ist ihr dabei jedoch, dass eine Pakt-Reform nicht zu grundsätzlich höherer Neuverschuldung im Euroraum führen darf.

Im Zuge der Einführung des Euro war das Hauptaugenmerk auf die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten gerichtet worden. Der Fall der Staatsverschuldung Griechenlands ist hierfür ein exemplarischer Fall, da es sich hierbei vor allem darum handelt, bestehende Regelungen effektiv in die Tat umzusetzen. Der Fall Spanien, wo die Krisenursache hauptsächlich in einer Immobilienspekulationsblase besteht, zeigt indes, dass die Krisenregulationsmechanismen innerhalb der Eurozone insgesamt nicht ausreichen.

Nach Auffassung von Jean Pisani-Ferry und André Sapir ist es falsch, zu behaupten, dass Art. 125 und Art. 143 AEUV die Unterstützung eines EU-Mitgliedstaates strikt untersagten.[13] Joachim Starbatty kündigte für den Fall der Auszahlung eines Griechenland-Kredits[14] Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an; auch deutsche Forschungsinstitute meldeten rechtliche Bedenken an.[15]

Am 15. März 2011 einigte sich die Euro-Gruppe auf eine Verschärfung des Stabilitätspakts, der höhere Strafen sowie eine Begründungspflicht für den Rat vorsieht, wenn er trotz eines Verstoßes kein Sanktionsverfahren einleitet. Automatische Sanktionsmechanismen, die eine Vertragsänderung nötig gemacht hätten, wurden nicht eingeführt.[16]

Europäischer Stabilisierungsmechanismus

Hauptartikel: Europäischer Stabilisierungsmechanismus

"Europäischer Stabilisierungsmechanismus"[17] (engl. European Stabilization Mechanism, ESM[18]) ist ein am 9./10. Mai 2010 in Brüssel vom Rat der Europäischen Union beschlossenes Kreditfinanzierungsinstrument, um die finanzielle Stabilität der Eurozone und ganz Europas zu gewährleisten.[19]

Nachdem Turbulenzen an den Finanzmärkten im Zusammenhang mit der griechischen Schuldenkrise die Stabilität der Euro-Währung sowie der Wirtschaft der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hohen Risiken ausgesetzt hatten, einigten sich die Länder der Eurozone darauf, im Notfall einzelne Mitgliedstaaten mit 440 Milliarden Euro an Krediten zu unterstützen. Die Europäische Kommission stellt hierfür zusätzlich 60 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Internationale Währungsfonds[20] wird dazu voraussichtlich zusätzliche Kreditbürgschaften in Höhe von etwa 250 Milliarden Euro beisteuern.[21] Von Bundespräsident Köhler wurde das entsprechende deutsche Gesetz am 22. Mai 2010 unterzeichnet.[22] In Frankreich wurde das entsprechende Gesetzesprojekt (loi de finances rectificative - PLFR) am 31. Mai 2010 dem Parlament vorgelegt[23] und am 3. Juni 2010 von diesem angenommen.[24] Die Europäische Kommission setzt sich dafür ein, den Mechanismus auf Dauer zu stellen.[25] Zur Abwicklung wird eine Zweckgesellschaft nach Luxemburger Recht gegründet.[26][27]

Bei der Veröffentlichung des Financial Stability Review Juni 2010[28] warnten Vertreter der EZB vor mittelfristigen Gefahren für das europäische Bankensystem.[29] Ökonom und Politikberater Alessandro Leipholz bezeichnet angesichts der Griechenland-Krise ein zeitnahes, einheitlich koordiniertes und institutionell abgesichertes Vorgehen der Eurozone-Länder als unumgänglich.[30] Eine Ökonomen-Gruppe der Brüsseler Denkfabrik BRUEGEL hält aufgrund der aktuellen Entwicklung eine zentrale Krisenbewältigungsarchitektur für gefordert.[31]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Siebert, Horst „Weshalb die Europäische Währungsunion den Stabilitätspakt braucht, Kieler Arbeitspapier Nr. 1134, 2002, S.2
  2. Konow, Christian: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, 1. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 2002, S. 19
  3. Portal der Europäischen Union, Korrektive Komponente: Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, [1]
  4. Afhüppe, Sven und Handschuch, Konrad: - „Falsche Strategie“ in „Wirtschaftswoche“ Ausgabe Nr. 41/2002, Seite 40-41
  5. faz.net „Gerichtshof stärkt Stabilitätspakt“
  6. EU beendet Defizit-Verfahren gegen Deutschland. Reuters
  7. Der Bad Guy im Recht. Süddeutsche Zeitung
  8. Spiegel Online: Vier EU-Staaten müssen mit Defizitverfahren rechnen vom 24. März 2009 (aufgerufen am 7. Oktober 2009).
  9. Spiegel Online: Europäische Union geht gegen Defizit-Sünder vor vom 7. Juli 2009 8aufgerufen am 7. Oktober 2009).
  10. Die Presse: Staatsschulden: Brüssel straft Österreich ab vom 7. Oktober 2009 8aufgerufen am 7. Oktober 2009).
  11. Commission presents excessive deficit reports for five countries. European Commission, Economic and Financial Affairs, 12. Mai 2010.
  12. Siebert, Horst.: Weshalb die Europäische Währungsunion den Stabilitätspakt braucht, Kieler Arbeitspapier Nr. 1134, 2002, S. 15
  13. Jean Pisani-Ferry, André Sapir, Benedicta Marzinotto: Two crises, two responses. BRUEGEL Policy Brief, 22. März 2010.
  14. Erklärung zur Unterstützung Griechenlands durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Mitteilung an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, 13. April 2010.
  15. Kritik in Deutschland an Griechenland-Paket wächst. reuters, 16. April 2010.
  16. Spiegel Online, 15. März 2011: EU will Defizitsünder härter bestrafen.
  17. Der Europäische Stabilisierungsmechanismus. Bundesregierung, 11. Mai 2010.
  18. IMF Welcomes European Actions to Stabilize Euro Area. Press Release No. 10/188, 9. Mai 2010.
  19. Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets, Brüssel, 7. Mai 2010. / Am 9. Mai 2010 angenommene überarbeitete Fassung der Schlussfolgerungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 9. Mai 2010.
  20. Transcript of a Press Briefing by International Monetary Fund First Deputy Managing Director John Lipsky on the Euro Countries Stabilization Measures. IMF, Washington, 10. Mai 2010.
  21. 9596/10 (Presse 108) Vorläufige Presseerklärung zum Treffen in Brüssel am 9./10. Mai 2010.
  22. Köhler unterzeichnet Gesetz für Euro-Stabilisierung. reuters Deutschland, 2. Mai 2010.
  23. Plan d’aide européen : la quote part française soumise aux députés. Le Monde, 31. Mai 2010.
  24. Le Parlement français adopte le plan de sauvetage de l'euro. Le Monde, 3. Juni 2010.
  25. Reinforcing economic policy coordination in the EU and the euro area. European Commission, Economic and Financial Affairs, 12. Mai 2010.
  26. (hen/apn/dpa), Finanzminister besiegeln Euro-Rettungsmechanismus. Handelsblatt, 7. Juni 2010.
  27. Zweckgesellschaft für strauchelnde Staaten. Luxemburger Wort, 8. Juni 2010.
  28. 31 May 2010 - Financial Stability Review June 2010
  29. Jack Ewing: European Central Bank’s Report Issues Warning. The New York Times, 31. Mai 2010.
  30. Alessandro Leipholz: Preventing Greek Tragedy from Becoming Disaster. Lisbon Council e-brief. Issue 06/2010.
  31. André Sapir, Mathias Dewatripont, Gregory Nguyen, Peter Praet: The role of state aid control in improving bank resolution in Europe. BRUEGEL Policy Contribution, 17. Mai 2010.

Weblinks


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