Altonaer Blutsonntag

Altonaer Blutsonntag
Gedenktafel an das „Altonaer Bekenntnis“ und die Ereignisse des Blutsonntages

Als Altonaer Blutsonntag wird der 17. Juli 1932 bezeichnet, an dem es bei einem Werbemarsch der SA durch die damals zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein gehörende Großstadt Altona/Elbe (1938 durch das Groß-Hamburg-Gesetz nach Hamburg eingemeindet) zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam, bei denen 18 Personen erschossen wurden. Dieser Vorfall wurde von der Reichsregierung unter Franz von Papen als Anlass benutzt, um die noch amtierende preußische Regierung im „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932 abzusetzen.

Inhaltsverzeichnis

Vorlauf

Am 16. Juni 1932 hob die Regierung Papen das im April 1932 von Heinrich Brüning erlassene SS- und SA-Verbot wieder auf, um sich den Nationalsozialisten für die Tolerierung seines Minderheitskabinetts erkenntlich zu zeigen. Damit waren erhebliche Auseinandersetzungen im Wahlkampf für die Reichstagswahlen am 31. Juli in Deutschland zu erwarten. Innerhalb eines Monats gab es in Deutschland 99 Tote und 1125 Verletzte bei Auseinandersetzungen vorwiegend zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten.[1] Auch in Schleswig-Holstein, zu dem Altona gehörte, hatte es Zusammenstöße gegeben. So waren in den ersten Julitagen zwei Sozialdemokraten und zwei Kommunisten von den Nationalsozialisten getötet worden. Für den 17. Juli wurde vom Altonaer Polizeipräsidenten Otto Eggerstedt ein großer Demonstrationszug von 7.000 aus ganz Schleswig-Holstein zusammengezogenen uniformierten SA-Leuten durch die verwinkelte Altonaer Altstadt genehmigt, die wegen ihrer mehrheitlich kommunistisch oder sozialdemokratisch wählenden Arbeiterschaft als „rotes Altona“ galt und unter der lokalen Bezeichnung „Klein-Moskau“ bekannt war. Die Kommunisten sahen diesen Aufmarsch durch die Arbeiterwohngebiete als eine Provokation an. Trotz dieser bedrohlichen Lage waren Eggerstedt und sein Stellvertreter am Tag der Demonstration nicht in Altona. Ihr Vorgesetzter, der Schleswiger Regierungspräsident, war auch nicht durch einen höheren Polizeibeamten vor Ort vertreten.

Ablauf

Ort der Vorkommnisse, heute überbaut, zur Orientierung bieten sich die Große Freiheit und der Jüdische Friedhof bzw. die Hauptkirche St. Trinitatis an.

An diesem 17. Juli 1932 versammelten sich die Teilnehmer ab 12.30 Uhr in der Gegend zwischen dem Altonaer Bahnhof und dem Altonaer Rathaus. Gegen 15 Uhr setzte sich der Aufmarsch mit 7000 Teilnehmern zunächst in Richtung Ottensen und Bahrenfeld in Bewegung. Gegen 16.30 Uhr erreichte der Umzug die Altonaer Altstadt, lief über die Große Bergstraße und bog bei der Großen Johannisstraße Richtung Schauenburgerstraße (heute: Schomburgstr.) in das eng bebaute Arbeiterviertel. An der Kreuzung, an der von Osten die Gr. Marienstraße und von Westen die Schauenburgerstraße auf die Gr. Johannisstraße mündeten - in etwa bei 53° 33′ N, 9° 57′ O53.55179.953Koordinaten: 53° 33′ N, 9° 57′ O), heute Walter-Möller-Park[2] – kam es kurz vor 17 Uhr zum Zusammenstoß zwischen einer am Straßenrand stehenden Menschenmenge und SA-Leuten vom 1. und 2. Altonaer Sturm. Die SA-Leute machten einen Ausfall in die Große Johannisstraße Richtung Münzmarkt und prügelten auf Gegner ein, die zuvor Gegenstände auf den Zug geworfen hatten. Als die Marschteilnehmer wieder zurückgekehrt waren und sich einreihen wollten, fielen Schüsse, von denen zwei SA-Leute tödlich getroffen wurden.[3]

Die Polizeiführung ging davon aus, dass sie und die Marschkolonne von Dächern und Fenstern aus gezielt unter Feuer genommen werde. Daraufhin drängte sie den Nazi-Aufmarsch umgehend Richtung Bahnhof und forderte Verstärkung bei der Hamburger Polizei an. Diese traf zwischen 17.30 Uhr und 18 Uhr im Bereich Kleine Freiheit, Große Bergstraße und Schauenburger Straße ein. Sie vertrieb die Leute von der Straße, verlangte durch Zurufe das Schließen der Fenster und schoss auf vermeintliche Angreifer und „Dachschützen“. SA- und SS-Leute befanden sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in dem Gebiet. Ab 17.40 Uhr nahm die Altonaer Polizei im Umkreis der Johannisstraße / Schauenburger Straße Hausdurchsuchungen vor und verhaftete etwa 90 Personen. Um 18.45 Uhr kam es zu weiteren Schießereien, gegen 19 Uhr war laut Polizeibereicht „die Ruhe wieder hergestellt“. Während dieser Ereignisse kamen 16 Personen aus der Wohnbevölkerung ums Leben.[4]

Offensichtlich hatten die politisch Verantwortlichen ihre rechtliche Handhabe ungenutzt gelassen, diese provozierende Demonstration von vornherein zu verbieten oder den Weg des Zuges wenigstens nicht durch Quartiere zu führen, in denen eine mehrheitlich kommunistisch orientierte Bevölkerung lebte. Die aufgebotenen Polizeikräfte waren zu schwach und reichten selbst nach Verstärkung durch Schutzpolizisten aus dem nahegelegenen Hamburg nicht aus. Auch waren die ranghöchsten Polizeiführer einschließlich des zivilen Altonaer Polizeipräsidenten und SPD-Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Provinziallandtag, Otto Eggerstedt, nicht vor Ort.

Folgen

Es wurden vermutlich von Seiten der SA wie von Seiten der Kommunisten Schüsse abgegeben.[5] Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die tödlichen Schüsse auf die beiden SA-Leute von Kommunisten abgegeben worden sind. Der Tod der weiteren 16 Menschen wurde nie hinreichend aufgeklärt, Untersuchungen, die nach 1945 vorgenommen wurden, ergaben, dass alle 16 durch Karabinerkugeln getötet wurden. Da Karabiner die Waffen der Polizei waren und in der Regel nicht von Straßenkämpfern benutzt wurden, gilt dies als Indiz, dass diese Toten alle Opfer der Polizei waren.

Die Ereignisse in Altona wurden drei Tage später, am 20. Juli 1932, von Papen als Vorwand für den „Preußenschlag“ benutzt, bei dem die zurückgetretene, jedoch noch geschäftsführende preußische Minderheitsregierung abgesetzt und die demokratische Verfassung in Preußen außer Kraft gesetzt wurde.

Die evangelischen Pastoren Altonas (das damals zur Landeskirche Schleswig-Holstein gehörte) reagierten auf den Blutsonntag mit einem Wort und Bekenntnis Altonaer Pastoren in der Not und Verwirrung des öffentlichen Lebens. Diese vor allem von Hans Christian Asmussen konzipierte Erklärung wurde am 11. Januar 1933 von den Kanzeln verlesen und veröffentlicht. Das Altonaer Bekenntnis gilt als ein wichtiger Vorbote der späteren und berühmteren Barmer Theologischen Erklärung.

Gedenktafel für August Lütgens, Walter Möller, Karl Wolff und Bruno Tesch am Ort ihrer Hinrichtung hinter dem Amtsgericht Altona

Die Ermittlungen im Anschluss an die Ereignisse wurden von Polizei und Justiz allein gegen verdächtige Kommunisten durchgeführt und brachten kaum Ergebnisse. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten eröffnete die gleichgeschaltete Justiz die so genannten Blutsonntagsprozesse. Der Rechtsstaat war abgeschafft, die Verhandlungen wurden auf der Grundlage der einseitigen Ermittlungen und mit teilweise gefälschten Beweisen, Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen geführt. Im ersten Prozess vom 8. Mai 1933 bis 2. Juni 1933 wurden vier der Angeklagten, die den Kommunisten zugerechneten Bruno Tesch, Walter Möller, Karl Wolff und August Lütgens, von dem NS-Sondergericht zum Tode verurteilt.[6] Das Urteil wurde am 1. August 1933 auf dem Hof des Gerichts, dem heutigen Amtsgericht Altona, mit dem Handbeil vollstreckt. Dies waren die ersten Hinrichtungen im Dritten Reich. Die weiteren zwölf Angeklagten wurden teilweise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Insgesamt fanden bis 1935 sechs Prozesse in Folge des Altonaer Blutsonntags statt.

Aufarbeitung

Die Todesurteile wurden im November 1992 vom Landgericht Hamburg aufgehoben. Die Ereignisse sind geschichtlicher Hintergrund des Buches Das Beil von Wandsbek von Arnold Zweig, das 1951 bei der DEFA von Falk Harnack mit Erwin Geschonneck in der Hauptrolle verfilmt wurde.

Eine zweite Verfilmung gab es 1982 als Fernsehdrama in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Autor Robert Brack hat 2010 die Hintergründe des Altonaer Blutsonntags in seinem Roman Blutsonntag literarisch aufgearbeitet.

Literatur

  • Heinrich Breloer / Horst Königstein: Blutgeld. Materialien zu einer deutschen Geschichte. Prometh Verlag, Köln 1982 ISBN 3-922009-46-8
  • Helmut Heins u. a.: Bruno Tesch und Gefährten. Erinnerungen an den Altonaer Blutsonntag. Hamburg 1983 (VVN Schriftenreihe)
  • Léon Schirmann: Altonaer Blutsonntag 17. Juli 1932. Dichtungen und Wahrheit. Ergebnisse Verlag, Hamburg 1994 ISBN 3-87916-018-X
  • Léon Schirmann: Justizmanipulationen, Der Altonaer Blutsonntag und die Altonaer bzw. Hamburger Justiz 1932-1994. Typographica Mitte, Berlin 1995 ISBN 3-929390-11-6
  • Léon Schirmann: Die Verfahren des Sondergerichts Altona/Kiel 1932–1937 gegen die Verdächtigen de Altonaer Blutsonntags. In: Robert Bohn; Uwe Danker (Hrsg.): „Standgericht der inneren Front“: Das Sondergericht Altona/Kiel 1932–1945, Hamburg 1998 ISBN 3-87916-052-X

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Eyck, Erich: Geschichte der Weimarer Republik. Zweiter Band: Von der Konferenz von Locarno bis zu Hitlers Machtübernahme. 2. Aufl., Erlenbach-Zürich / Stuttgart: Eugen Rentsch Verlag 1956, S. 502.
  2. Schirmann, Léon: Justizmanipulationen S. 13.
  3. Schirmann, Léon: Justizmanipulationen, S. 11.
  4. Breloer, Heinrich; Königstein, Horst: Blutgeld. Materialien zu einer deutschen Geschichte, Köln 1982, ISBN 3-922009-46-8, S. 22 ff.
  5. Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich, Göttingen 2005, S. 53.
  6. Schirmann, Léon: Die Verfahren des Sondergerichts Altona/Kiel 1932-1937 gegen die Verdächtigen des Altonaer Blutsonntags. In: Bohn, Robert; Danker, Uwe (Hrsg.), „Standgericht der inneren Front“: das Sondergericht Altona/Kiel 1932–1945, Hamburg 1998, ISBN 3-87916-052-X, S. 139 bis 165.

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