Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln

Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln

Das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln wurde 1929 von Heinrich Lehmann, Hans Carl Nipperdey und Hans Planitz als Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Auslandsrecht gegründet. Das Institutsgebäude befindet sich in Köln-Lindenthal. Im Institut sind ca. 40 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschichte

Das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht hat seine Wurzeln in dem nach dem Ende des Ersten Weltkriegs von Heinrich Lehmann, dem zweiten Rektor der Universität zu Köln, gegründeten Seminar für Handels- und Industrierecht. Dieses wurde nach mehrfacher Erweiterung 1929 in das Institut für Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Auslandsrecht umbenannt. Die Abteilung Wirtschaftsrecht stand unter der Leitung von Heinrich Lehmann, die arbeitsrechtliche Abteilung führte Hans Carl Nipperdey und die Auslandsrechtliche Abteilung Hans Planitz. 1950 wurde die auslandsrechtliche Abteilung ausgegliedert und bildete den Grundstock für ein neues Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln. Hans Carl Nipperdey, Präsident des Bundesarbeitsgerichts von 1954 bis 1963, hatte nach dem Zweiten Weltkrieg bereits die Leitung der arbeitsrechtlichen und der wirtschaftsrechtlichen Abteilung übernommen und wurde Direktor des Instituts, dessen Name sich in Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht änderte. Seine Nachfolger als geschäftsführende Direktoren waren von 1967 bis 1969 Wolfgang Zöllner und von 1969 bis 1998 Herbert Wiedemann. Neben Herbert Wiedemann waren Peter Hanau und Manfred Lieb Direktoren des Instituts. Seit 1998 ist Martin Henssler geschäftsführender Direktor, Barbara Dauner-Lieb und Ulrich Preis sind Mitdirektoren. Der geschäftsführende Direktor des Instituts, Martin Henssler, wurde 2006 zum Präsidenten des Deutschen Juristentages gewählt.

Forschung und Lehre

Die Forschungsschwerpunkte des Instituts liegen vor allem im Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Ein weiteres Kompetenzfeld ist das mit den beiden genannten Rechtsgebieten aufs engste verknüpfte sog. Recht der freien Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Insolvenzverwalter).

Das Institut ist eine der traditionsreichsten und renommiertesten Einrichtungen seiner Art in der Bundesrepublik und genießt auch international einen guten Ruf. Es hat einige herausragende juristische Persönlichkeiten der Gegenwart hervorgebracht.

Das Institut gibt die arbeitsrechtliche Zeitschrift „Recht der Arbeit“ (RdA) heraus und unterhält eine eigene Schriftenreihe, die im Verlag C.H. Beck verlegt wird. Regelmäßig veranstaltet es Veranstaltungen wie Vortragsreihen und Symposien und lädt dazu führende Größen aus Universität, Anwaltsstand und Wirtschaft ein. Das Institut betreut große Spezialbibliotheken für seine jeweiligen Forschungsschwerpunkte.

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