- Ulrich Preis
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Ulrich Preis (* 1. Juni 1956 in Wuppertal) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Universität zu Köln.
Inhaltsverzeichnis
Werdegang
Nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann und Studium der Rechtswissenschaften von 1978 bis 1983 in Regensburg und Köln promovierte Preis 1986 mit der Arbeit „Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen“, die wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Kündigungsschutzrechts in Deutschland hatte. Auch die Habilitation im Jahr 1992 und seine Forschungen zur Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht prägten in diesem Bereich Gesetzgebung und Rechtsprechung. 1993 erhielt er seine erste Professur an den Universitäten Düsseldorf und Hagen. Seit 2001 ist er Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität zu Köln. Im Jahre 2007 lehnte er einen Ruf an die Universität Trier als Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Gemeinschaft ab. Seit 2008 ist er Mitglied des Hochschulrats der Universität zu Köln.
Ulrich Preis war von April 2001 bis Ende 2002 Mitglied der Regierungskommission des Landes Nordrhein-Westfalen zur Reform des öffentlichen Dienstes. Ulrich Preis ist Vorsitzender der 2002 gegründeten Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e.V. mit Sitz in Köln. Seit 2006 ist er Vorstandsmitglied der Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer und Mitglied des Vorstandes des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes e.V.
Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts
Ein besonderer Forschungsschwerpunkt von Ulrich Preis ist die Verbesserung der Kodifikation des Arbeitsrechts. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands forderte er 1990 die gesamtdeutsche Kodifikation des Arbeitsrechts. Als Mitglied des Arbeitskreises „Deutsche Rechtseinheit im Arbeitsrecht“ gestaltete er im Jahre 1992 einen Entwurf zur Kodifikation des Arbeitsvertragsrecht, der dem Deutschen Juristentag vorgelegt wurde. Im Jahre 2007 hat er – gemeinsam mit Martin Henssler – einen erneuerten Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetz[1] vorgelegt, den die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. im April 2007 mit dem 1. Preis ausgezeichnet hat. Die Gesetzentwürfe haben international viel Beachtung gefunden, sind aber in Deutschland nicht insgesamt umgesetzt worden. Viele Teilregelungen wurden aber übernommen. Der Vorschlag zur Neuregelung der befristeten Arbeitsverträge (gemeinsam mit Thomas Dieterich) wurde durch den deutschen Gesetzgeber fast vollständig übernommen (heute: WissZeitVG).
Veröffentlichungen (Auszug)
- Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen. Eine Untersuchung zum Recht des materiellen Kündigungsschutzes, insbesondere zur Theorie der Kündigungsgründe, München: C. H. Beck, 1987
- Grundfragen der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht, Neuwied: Luchterhand, 1993
- Der Arbeitsvertrag, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 3. Auflage 2009
- Arbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 2. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2009
- Arbeitsrecht, Individualarbeitsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 3. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2009
- Sozialversicherungsrecht, Lehrbuch für Studium und Praxis, 2. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2009 (mit Maximilan Fuchs)
- Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, München: C. H. Beck, 10. Auflage 2010 (mit Stahlhacke/Vossen)
- Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, München, C. H. Beck, 10. Aufl. 2010 (mit Müller-Glöge und Schmidt)
- Befristete Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung, Köln: Otto Schmidt, 2001 (mit Dieterich)
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz, 2007.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ erschienen als Beilage 1/2007 zur Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA).
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