Justizanstalt Gerasdorf

Justizanstalt Gerasdorf
Luftaufnahme der JA Gerasdorf.

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist eine Sonderanstalt des österreichischen Strafvollzugswesens. Die Justizanstalt liegt im Gemeindegebiet der Gemeinde St. Egyden am Steinfeld in Niederösterreich. Eine besondere Stellung unter den österreichischen Justizanstalten kommt der Einrichtung dadurch zu, dass sie die derzeit einzige Anstalt ist, in der ausschließlich männliche Jugendliche und junge Erwachsene untergebracht werden. Obwohl auch in anderen Justizanstalten in Österreich jugendliche Häftlinge untergebracht werden können, ist diese Einrichtung primär für den Vollzug von Jugendstrafhaften vorgesehen. Zusätzlich werden in Gerasdorf seit der Errichtung der „Sonderabteilung D“ im Jahr 2002 auch Jugendliche untergebracht, die nach § 129 StVG zu psychischen Besonderheiten neigen oder nach § 21 Abs. 2 StGB im Maßnahmenvollzug gegen zurechnungsfähige, geistig abnorme Rechtsbrecher sind.
Mit Erlass der Vollzugsdirektion vom 28. Jänner 2011 wurde die Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt angeordnet. Mit Einrichtung dieser Außenstelle ist die Justizanstalt Gerasdorf nun auch für den Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Jugendlichen zuständig.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches

Der Vollzug in der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf orientiert sich ausschließlich an bestehenden Gesetzen sowie am aktuellen Wissensstand der Erziehungswissenschaften, der Psychologie, Sozialarbeit und anderen Wissensgebieten (z.B. Medizin), die für die Arbeit mit straffälligen jungen Menschen entscheidend sind. Das Leben in der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf soll weitgehend den Lebens- und Rechtsverhältnissen in Freiheit angeglichen werden. Durch gezielten Einsatz erzieherischer Mittel soll eine Verhaltensänderung der jungen Menschen bewirkt und ein Beitrag für eine faire Chance für ein straffreies Leben nach der Entlassung geleistet werden. Den der Anstalt anvertrauten jungen Menschen soll eine Möglichkeit zur Entwicklung eigener Autonomie innerhalb klarer äußerer Rahmenbedingungen in einer Atmosphäre weitgehender Gewaltfreiheit und die für eine solche Entwicklung notwendigen Lernmöglichkeiten geboten werden.

Lernmöglichkeiten sollen vor allem geboten werden auf dem Gebiete

  • der beruflichen und schulischen Aus- und Fortbildung
  • der Erlangung einer den Erfordernissen des Arbeitslebens angepassten Arbeitshaltung
  • der sinnvollen Verwendung von Freizeit
  • der gegenseitigen Akzeptanz in der Gruppe unter Einbeziehung fremder Kulturen und
  • der Gestaltung von belastbaren zwischenmenschlichen Beziehungen (auch zum anderen Geschlecht).

Die psychologische, psychiatrische und sonstige medizinische Behandlung der jungen Menschen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit, ebenso wird die materielle Sanierung der Insassen angestrebt. Der Abteilungsdienst ist eine der vier Säulen bei der Arbeit in der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf (Abteilungsdienst, Werkstättendienst, Freizeitbetreuung, Fachdienste) und wird auf der Grundlage der dafür geltenden Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes(JGG), des Strafvollzugsgesetzes(StVG)], der Vollzugsordnung(VZO), des Leitbildes, der Verfügungen usw. geleistet.

Geschichte

  • 1952: Das Bundesministerium für Justiz erwägt, die in der Männerstrafanstalt Graz-Karlau eingerichtete Jugendabteilung durch eine ausschließlich dem Jugendstrafvollzug gewidmete Einrichtung zu ersetzten.
  • 1961: Die Verwaltung der Liegenschaft des Schlosses Gerasdorf wird der Justizverwaltung übertragen. Diese richtet eine Außenstelle des Gefangenenhauses Wiener Neustadt ein und bewirtschaftet die zugehörigen land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
  • 2. Mai 1963: Nach Abschluss der Planungsarbeiten durch die Architekten Reichel und Riedel kommt es zum Beginn der Bauarbeiten an der Sonderanstalt für Jugendliche Gerasdorf.
  • 1968: Über Antrag der Republik Österreich genehmigt das Amt der NÖ Landesregierung als zuständige Baubehörde den Abbruch des Schlosses Gerasdorf mit Ausnahme des Torbogens, der unter Denkmalschutz gestellt wird.
  • 16. März 1970: Eröffnung der Justizanstalt. Unter dem ersten Leiter der Anstalt, Wirkl. Hofrat Prof. Dr. Theodor Sagl, wird der Betrieb in kleinem Umfang aufgenommen. Im Dezember 1971 wird die Jugendabteilung der Strafvollzugsanstalt Graz aufgelassen, die dort angehaltenen Strafgefangenen werden nach Gerasdorf überstellt.
  • 30. November 1976: Die fertig gestellte Anlage wird nach Abschluss der Bauarbeiten von der Bauleitung der Justizverwaltung übergeben.
  • 19. August 1985: Nach dem Übertritt des ersten Anstaltsleiters in den Ruhestand und der interimistischen Leitung durch Oberstleutnant Wolfgang Kunz wird Hofrat Dr. Irene Karger mit der Leitung der Sonderanstalt betraut.
  • 1. März 1993: Nach dem Übertritt von Hofrat Dr. Karger in den Ruhestand und der interimistischen Leitung der Anstalt durch Oberst Kunz wird Oberrat Mag. Reiner Gandolf mit der Leitung der Sonderanstalt für Jugendliche Gerasdorf betraut. Vom Bundesministerium für Justiz wird angeordnet, dass die Anstalt ab 1. November 1993 die Bezeichnung „Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf“ zu führen hat.
  • 1998 bis 2003: Generalsanierung des Insassentrakts, Eröffnung am 1. Juli 2003.
  • 1. Dezember 2002: Nach dem Übertritt von Herrn Hofrat Mag. Reiner Gandolf in den Ruhestand und der interimistischen Leitung durch Oberst Wolfgang Kunz wird Frau Oberrat Dr. Margitta Essenther mit der Leitung der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf betraut.
  • 28. Jänner 2011: Einrichtung einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt

Abteilungen und Belegfähigkeit

Die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf hat momentan Platz für 122 Insassen. Die Abteilung A verfügt über eine Belegfähigkeit von 30 Häftlingen. Hier werden jene Jugendlichen untergebracht, welche Haftstrafen mit einer Gesamtdauer von über einem Jahr zu verbüßen haben, der sogenannte Langstrafenvollzug und Insassen welche sich das erste Mal in Strafhaft befinden, der sogenannte Erstvollzug. Die Abteilung B ist mit 26 Haftplätzen für den Entlassungsvollzug ausgerichtet. Die Abteilung C ist als Zugangs- und Normalvollzugsabteilung konzipiert und verfügt über 32 Haftplätze. Die Abteilung D verfügt über 26 Haftplätze. In dieser Abteilung werden Insassen angehalten, über die eine Maßnahme nach § 21(2) StGB verhängt wurde und jene, die nach § 129 StVG angehalten werden. Weiters verfügt die Justizanstalt über eine Freigängerabteilung für zehn Insassen.

Personal

Neben der Leiterin und der Justizwache verfügt die Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf mit Stand vom 1. Januar 2010 über folgende Personalressourcen.

  • vier Psychologen im Psychologischen Dienst
  • ein Psychiater im Psychiatrischen Dienst
  • vier Sozialarbeiter im Sozialen Dienst
  • eine Sozialpädagogin im Sozialpädagogischen Dienst
  • eine Ergotherapeutin im Ergotherapeutischen Dienst
  • vier Lehrer im Pädagogischen Dienst
  • ein praktischer Arzt und ein Zahnarzt im Ärztlichen Dienst
  • eine Krankenschwester im Krankenpflegedienst
  • drei Seelsorger
  • zwei Vertragsbedienstete im Kanzleidienst
  • vier Vertragsbedienstete im Handwerklichen Dienst

Insassenausbildung

In der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf besteht für die Insassen neben der Ausübung von verschiedenen Hilfsarbeitertätigkeiten auch die Möglichkeit einer Lehrausbildung. Es werden in zwölf Lehrbetrieben 15 Lehrberufe angeboten. In der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf ist für alle Insassen auch ein Arbeitsplatz vorhanden (Vollbeschäftigung). Die Lehrausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Lehrlingsstelle der niederösterreichischen Wirtschaftskammer.

Folgende Berufsausbildungen werden angeboten:

  • Bäcker
  • Elektroinstallationstechnik
  • Frisör und Perückenmacher
  • Gärtner
  • Gastronomiefachmann
  • Karosseriebautechnik
  • Koch
  • Kraftfahrzeugtechnik
  • Lackierer
  • Maler und Anstreicher
  • Maurer
  • Metallbearbeitungstechnik
  • Restaurantfachmann
  • Spengler
  • Tischlerei

Der Berufsschulunterricht wird in einer in die Justizanstalt integrierten Berufsschule mit Öffentlichkeitsrecht vorgenommen. Der Berufsschulunterricht wird von zwei Berufsschullehrern und den jeweiligen Betriebsleitern abgewickelt. Die Betriebsleiter sind in der Regel Justizwachebeamte, welche auch die Meisterprüfung für ihren Beruf und zusätzlich eine Ausbildung zu Berufsschullehrern absolviert haben. Pro Jahr legen fünf bis zehn Insassen die Lehrabschlussprüfung erfolgreich ab.

Freizeitgestaltung der Insassen

Einer der Schwerpunkte bei der Betreuung der straffällig gewordenen Jugendlichen ist deren Betreuung in ihrer Freizeit. Für die Verhinderung von wiederholter Straffälligkeit nach der Haftentlassung ist neben der Arbeit und dem damit verbundenen Einkommen auch der sinnvolle Umgang mit der Freizeit von großer Bedeutung. Diese Freizeitbetreuung wird hauptsächlich von der Justizwache vorgenommen. Nach der täglichen Arbeit sowie an Wochenenden und Feiertagen besteht für die Insassen die Möglichkeit, an einem vielfältigen Angebot an betreuter Freizeitbeschäftigung teilzunehmen.

Die Justizanstalt Gerasdorf verfügt auch über einen so genannten Kultursaal. In diesem Kultursaal finden mehrmals im Jahr Auftritte von Künstlern statt. Ein Höhepunkt der Freizeitgestaltung ist das seit dem Jahr 1993 jährlich im Spätsommer stattfindende Sportfest. Dieses Sportfest dauert einen ganzen Tag und wird mit den Insassen gemeinsam organisiert.

Weiters dürfen Insassen bei Vorhandensein bestimmter Vollzugslockerungen auch an bewachten oder unbewachten und begleiteten Gruppenausgängen (vier bis sechs Insassen) teilnehmen. Bei diesen Gruppenausgängen soll das Verhalten der Insassen in der Öffentlichkeit verstärkt beobachtet und Auffälligkeiten sollen dokumentiert werden. Falls notwendig werden diese Auffälligkeiten mit dem betreffenden Insassen besprochen und gegebenenfalls korrigiert. Auch das soll den Insassen den Einstieg in ein Leben in Freiheit erleichtern.

Weblinks

 Commons: Justizanstalt Gerasdorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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