- Andreas von Flotow
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Andreas von Flotow (* 25. Juli 1900 in Wedendorf; † 30. April 1933 bei Neubukow) war ein deutscher Politiker (NSDAP).
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Herkunft und Jugend
Flotow wurde 1900 als ältester Sohn des Großgrundbesitzers Georg von Flotow geboren. Am 3. Oktober 1924 heiratete er in Potrems bei Laage Anna-Margarethe von Gadow (* 7. Juni 1901 in Klein-Ridsenow; † 4. November 1986 in Börssum bei Wolfenbüttel), eine Tochter des Gutsbesitzers Fritz von Gadow und der Elisabeth von Randow, von der er 1930 wieder geschieden wurde. Aus der Ehe gingen die Kinder Andreas von Flotow (* 5. April 1926 in Niegleve), Barbara von Flotow (* 20. September 1927 in Niegleve) und Sabine von Flotow (* 15. Juni 1929 in Gross-Potrems) hervor.
Flotow besuchte das Gymnasium in Doberan. Anschließend erlernte er den Offiziersberuf. Als junger Mann nahm er 1917/18 mit dem Mecklenburgischen Dragoner-Regiment 17 am Ersten Weltkrieg teil. Danach gehörte er bis 1923 einem Freikorps an.
Weimarer Republik
1924 übernahm von Flotow von seinem Vater die über 1.000 ha große Besitzung Stuer bei Stettin. Daneben besuchte er eine Landwirtschaftliche Hochschule. Ende der 1920er Jahre trat Flotow in die NSDAP ein. Außerdem wurde von Flotow Mitglied der Sturmabteilung (SA), in der er rasch Karriere machte. 1931 war er der erste Organisator und Führer der in diesem Jahr entstandenen Mecklenburgischen SS.[1] Im Frühjahr 1932 übernahm er den Posten des SA-Oberführers der Gruppe Ostsee. In dieser Funktion führte er die Parteiarmee der NSDAP in den deutschen Nordgebieten, d. h. in Pommern, Mecklenburg und Lübeck.
Bei der Reichstagswahl im Juli 1932 wurde Flotow als Kandidat seiner Partei für den Wahlkreis 9 (Oppeln) in den Reichstag gewählt, dem er in der Folge bis zum November desselben Jahres angehörte. Anlässlich der Reichstagswahl vom November 1932, bei der die Nationalsozialisten erhebliche Stimmenverluste verbuchen mussten, schied Flotow aus dem Reichstag aus.
Der Mordfall Andreas von Flotow
Im Februar 1933 wurde von Flotow aus der NSDAP ausgeschlossen – also nur wenige Monate, nachdem er 1932 den Gipfelpunkt seiner Karriere erreicht hatte. Anlass für seine Verstoßung aus der NSDAP war ein Artikel, den Flotow am 3. Januar 1933 unter dem Kürzel v.F. in der dem Hitler-Widersacher Kurt von Schleicher nahestehenden Tageszeitung Tägliche Rundschau veröffentlicht hatte. In dem besagten Artikel hatte er ausgeführt, dass es für die NSDAP an der Zeit sei, „zu sterben und neuen Formen Raum zu geben“ und dass ein neuer Kampfbund an die Stelle der Partei treten müsse.
Flotow verließ daraufhin Mecklenburg und ging nach Berlin, wo er sich der Schwarzen Front anschloss und Kampfkreisleiter Mecklenburg für die Kampfgemeinschaft Revolutionärer Nationalsozialisten um Otto Strasser wurde. Seine Wohnung in der Hauptstadt wurde seit Ende Februar 1933 ständig beobachtet.
Am 30. April 1933 wurde Flotow von einem dreiköpfigen SA-Kommando unter Führung von Julius Uhl verhaftet. Auf der Fahrt mit dem Auto nach Schwerin wurde er auf der Chaussee zwischen Neubukow und Teschow erschossen. Uhl und seine Mitarbeiter Truppführer Alfa und Scharführer Schuhböck rechtfertigten die Erschießung damit, dass Flotow versucht habe zu fliehen. Hierzu ist anzumerken, dass es in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen bei politisch motivierten Mordtaten durch staatliche oder halbstaatliche Organe wie die Freikorps der frühen 1920er Jahre oder die SA und SS nach 1933 eine gängige Praxis war, unliebsame Personen auf Transporten in entlegenen Gegenden zum Verlassen des Fahrzeugs zu zwingen und sie dann im freien Gelände (meist hinterrücks) zu erschießen. Auf diese Weise sollte üblicherweise eine formalrechtliche Rechtfertigung für die Erschießung ohne Gerichtsurteil, also eine Verkleidung für eine von staatlichen Gewaltträgern durchgeführte Mordtat, hergestellt werden.
Als wahrscheinlicher Auftraggeber der Erschießung gilt der damalige Stabschef der SA Ernst Röhm: dieser Verdacht wurde nicht nur von Flotows Vater in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft geäußert, sondern ist auch durch den Umstand naheliegend, dass Uhl der Chef von Röhms persönlicher Stabswache war und in dem Ruf stand, Röhms „Leibmörder“ zu sein. Aus Röhms Warte konnte Flotows politische Abkehr von der NSDAP aufgrund seiner früheren Tätigkeit als hoher SA-Führer als persönlicher Treubruch aufgefasst werden.
Ein gegen Uhl und andere eingeleitetes Strafverfahren vor dem Oberlandgericht Rostock wurde mit Bescheid vom 10. März 1934 eingestellt. Nach der Erschießung Röhms und Uhls im Zuge des so genannten Röhm-Putsches im Juli 1934 wurde das Verfahren wieder aufgenommen, im November 1934 erneut eingestellt. Mehrere Versuche von Flotows Vater, das Verfahren erneut aufrollen zu lassen wurden von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Der Regierungskommissar von Mecklenburg, Friedrich Hildebrandt, ließ als Zeuge in einem anderen Verfahren die Hintergründe für die Erschießung Flotows durchblicken. Er sagte aus, Flotow habe Schleicher Ende Dezember 1932/Anfang Januar 1933 zu einer geheimen Unterredung aufgesucht und sei anschließend Mitglied einer heimlichen Front geworden, deren Ziel darin bestanden hätte, Adolf Hitler zu beseitigen, weswegen man ihn als Verräter und Feind der Bewegung betrachtet habe.
Einzelnachweise
- ↑ Universität Rostock: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Rostock, 1951, S. 240.
Literatur
- Der „Fall Flotow" — vom Aufstieg und Fall eines mecklenburgischen SA-Führers, in: Geschichtswerkstatt Rostock eV (Hrsg.): Zeitgeschichte regional. Mitteilungen aus Mecklenburg, Rostock, Jahrgang 7 (2003), Heft 2, S. 5-13.
Weblinks
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