- Kopfgeld
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Kopfgeld (auch: Kopfprämie) ist das Geld, das man erhält, wenn man eine Person, auf die es ausgelobt ist, tötet, lebend beibringt oder sachdienliche Hinweise zur Ergreifung erbringt. Es handelt sich hierbei um eine Belohnung für den Überbringer.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Belohnungen für die Beibringung von flüchtigen Personen sind historisch sehr alt. Als allgemein ausgeschriebene Geldzuwendung sind sie in Europa im ausgehenden Mittelalter häufiger geworden.
Kopfgelder wurden meistens auf Verbrecher ausgesetzt, besonders in Gebieten, in denen die Polizei oder andere Gesetzeshüter wenig effektive eigene Machtmittel hatten. Kopfgelder wurden häufig von Privatpersonen ausgesetzt, entweder von den Geschädigten selbst oder bei Morden durch die Angehörigen. In manchen Staaten gibt es auch heute noch sogenannte Kopfgeldjäger, meist handelt es sich dabei um Privatdetektive.
US-amerikanische Praxis
In den USA haben sich Kopfgelder bis heute als reguläres juristisches Mittel gehalten. Heute ist die Entlassung von Straftätern auf Kaution üblich (Kautionssystem in US-Gerichten). Diese wird oftmals von darauf spezialisierten Firmen organisiert und finanziert. Erscheint nun der Entlassene nicht zum Gerichtstermin, droht diese Kaution zu verfallen. Daher werden diese Personen zwangsweise vorgeführt. Die mit dieser Aufgabe betrauten Detektive erhalten dafür ein Kopfgeld, das sich an der im Risiko stehenden Kaution bemisst.
Im Genre der Westernfilme wurde das Kopfgeld oft unter dem Schlagwort Wanted (Dead Or Alive) thematisiert, wobei öffentliche Aushänge (Steckbriefe) gezeigt wurden. In der modernen Rechtspraxis der USA werden die Aufträge zur Beibringung einer Person allerdings meist nicht mehr öffentlich ausgehängt, sondern wie andere Geschäftsvorgänge postalisch erledigt. Es handelt sich um einen gewöhnlichen Erwerbszweig.
Kopfgeld weltweit
Weltweit ist statt eines Kopfgeldes eher eine Belohnung üblich. Da Selbstjustiz in den meisten Ländern der Welt untersagt ist und Privatpersonen im Normalfall keine Möglichkeit zur Exekution haben, darf die zu findende Person nicht getötet werden. Daher wird eine Belohnung üblicherweise für Hinweise gezahlt, die zur Ergreifung der Person führen.
Auch Staaten oder Regierungen setzen mitunter Belohnungen aus. So wurden beispielsweise während des Dritten Golfkrieges sehr hohe Belohnungen auf Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung von ehemaligen irakischen Regierungsmitgliedern führten.
Sonstiges
Mit dem Freikauf von Rumäniendeutschen durch die deutsche Bundesregierung wurde zwischen 1967 und 1989 die Ausreise von 226.654 Rumäniendeutschen aus dem zu dieser Zeit unter kommunistischer Herrschaft stehenden Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland erwirkt.
Die Zahlungen von zuletzt (1989) 8950 DM pro ausgereiste Person wurden ebenfalls Kopfgeld genannt. Die Gesamthöhe der Zahlungen in dieser Zeit wird auf über 1 Milliarde DM geschätzt.[1]
Einzelnachweise
- ↑ adz.ro, Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien, Ernst Meinhardt: „Das war ja der Kreis der Securitate, dem man in keiner Weise trauen konnte“ – Deutschlands Verhandlungsführer über den Freikauf der Rumäniendeutschen im Zeitraum 1967–1989, 23. Dezember 2009
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