Detektiv

Detektiv
Detektiv bei der Observation

Ein Detektiv (vom lateinischen detegere = entdecken, aufdecken) oder auch Privatdetektiv (Deutschland) bzw. Berufsdetektiv (Österreich) ist ein Privatermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen und ähnliches Erkenntnisse und Informationen dokumentiert und insbesondere gerichtlich verwertbares Beweismaterial zusammenträgt.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des englischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in englischsprachigen Ländern ein Dienstgrad beziehungsweise eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden ist, wird durch den Zusatz "private" der Unterschied zum Beamten hervergehoben.

Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sogenannten Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann selbstständig oder in einer Detektei beziehungsweise Rechtsanwaltskanzlei als Angestellter arbeiten.

Ausgangssituation Deutschland

In Deutschland lautet die Berufsbezeichnung Privatdetektiv; Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende, welche gem. § 38 (1)2. Gewerbeordnung dem überwachungsbedürftigen Gewerbe (Vertrauensgewerbe) zuzuordnen sind. Die Berufsbezeichnung "Detektiv" ist als solche nicht geschützt.

Ausgangssituation Österreich

In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv; die Arbeitnehmer von Berufsdetektiven heißen Berufsdetektiv-Assistenten. Das Gewerbe fällt unter die reglementierten Gewerbe und erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit. Die Rechte und Pflichten für Berufsdetektive sind in der Gewerbeordnung (Österreich) geregelt (§ 94, 129, 130 GewO 1994 (GRNov 2002), (Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2002).

Beauftragung

Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser nicht garantiert werden kann.

Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.

Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden beziehungsweise nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Tätigkeitsbereich

Private Auftraggeber schalten Privatdetektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder anderen Familienangelegenheiten ein, also zivilrechtliche Angelegenheiten.

Von Unternehmen werden eher Wirtschaftsdetekteien eingesetzt, die sich auf Ermittlungen, Recherchen und Observationen im gewerblichen Bereich spezialisiert haben. Dazu gehören Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie die Überprüfung von Schuldnern. Immer häufiger ermitteln Detekteien auch in Sachen Patentrechtsverletzung. Nicht zu vergessen sind forensische Untersuchungen in Bezug auf Computerkriminalität sowie Lauschabwehr als Gegenmaßnahme für Wirtschaftsspionage.

Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.

In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.

Detektiv-Ausbildung Deutschland

In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es den Berufsverbänden bisher nicht gelungen ist, eine gemeinsame Kampagne zu bilden. In Deutschland arbeiten etwa 900 bis 1000 Detektive.

1986 wurde der „Berufsbildungsplan für Detektive“ erarbeitet, der mit Unterstützung der Berufsverbände BDD, BID und DDV in die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) einfloss. Zudem erfolgte die Erarbeitung aller Wissensgrundlagen auf der Basis der „Berufsordnung für Detektive in Deutschland“, der sich verschiedene deutsche Verbände als Berufs-Codex verschrieben haben.

Von allen angebotenen Lehrgängen in Deutschland, hat die ZAD deshalb heute den höchsten Stellenwert. Angehende Detektive/Ermittler ohne dieses ZAD-Studium werden es bei Bewerbungen sehr schwer haben, eine Stelle im Angestelltenverhältnis zu erreichen bzw. sich später erfolgreich selbständig zu machen.

Die IHK und andere Institute bieten andere Weiterbildungen an, die in Form von Wochenendseminaren, in einem Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu zwei Jahren, gehalten werden. Neben Seminaren, die auf eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv vorbereiten, gibt es ebenfalls die Bezeichnung „Geprüfter Detektiv“.

Detektiv-Ausbildung Österreich

In Österreich gibt es für die Ausbildung bis dato ebenfalls keine gesetzliche Regelung, allerdings bieten Berufsverbände und einzelne Firmen eine einjährige Ausbildung zum Berufsdetektiv-Assistenten an.

Detektive in Literatur, Film und Fernsehen

Beispiele für bekannte fiktive Detektive sind Meisterdetektive wie Sherlock Holmes, Nick Knatterton, Hercule Poirot und Philip Marlowe. Daneben gibt es auch Amateurdetektive, die aus reiner Laune heraus Verbrechen aufklären, ohne wirklich an Lohn interessiert zu sein: Miss Marple, Detektiv Conan, Pater Brown.

Superhelden-Comics vereinen Einflüsse aus Horror, Komödie, Kriminalroman, Science-Fiction, Fantasy und anderen. Manche Superhelden füllen teilweise die Tätigkeiten von Ermittlern aus: Batman, Iron Man, usw.. die meisten kämpfen aber eher selten direkt gegen das Organisierte Verbrechen. Der Vigilant Daredevil ist unter den Namen Matt Murdock als Rechtsanwalt tätig.

In Jugendbüchern kommen häufig Junior-Detektive vor, Jugendliche, welche eine Bande gründen und aus eigenen Anreiz heraus das Verbrechen bekämpfen: Die drei Fragezeichen, Ein Fall für TKKG, Die Knickerbockerbande, Emil Tischbein und die Fünf Freunde.

Andere Ermittler kommen häufig in Medien und Fernsehen vor: Lord Peter Wimsey, Jessica Fletcher, Thomas Magnum und Josef Matula, Jim Rockford, Lenßen & Partner, Rorschach, Privatdetektiv Anthonsen, Adrian Monk, Shawn Spencer, Detektiv Kogoro Akechi, Kalle Blomquist, Jan Helmer , Mick St. John, Vicki Nelson, Remington Steele und Laura Holt.

Spiele

Detektive werden auch in einigen Partyspielen benötigt. Siehe dazu:

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Detektiv – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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