- Kreissitz
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Als Kreisstadt wird eine Stadt bezeichnet, in der ein Landkreis seinen Sitz hat. Dort befindet sich das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Es gibt auch Städte, die Sitz eines Landkreises sind, ohne zum Gebiet des Landkreises zu gehören, z. B. Heilbronn, Sitz des Landkreises Heilbronn.
Der Verwaltungssitz eines (Land-)Kreises muss nicht notwendigerweise in einer Stadt beheimatet sein, der Sitz kann auch in einer Gemeinde ohne Stadtrechte liegen. In diesem Fall lautet die Bezeichnung nicht Kreisstadt, sondern Kreishauptort. Vor etlichen Jahren gab es vor allem in Bayern und Niedersachsen Kreisverwaltungen in Kreishauptorten, zum Beispiel Wegscheid und Mallersdorf in Bayern oder Westerstede und Wittlage in Niedersachsen. Mit der Auflösung von Kreisen im Rahmen von Kreisgebietsreformen (z. B. Auflösung der Landkreise Wittlage und Roding im Jahr 1972) sowie der Verleihung von Stadtrechten, z. B. an Westerstede am 28. Mai 1977, sind diese Sonderfälle zum Großteil entfallen. Einzige Ausnahme in Deutschland bleibt der Markt Garmisch-Partenkirchen.
Der Sitz der Kreisverwaltung einiger Landkreise liegt außerhalb des Landkreises (oft in der namensgleichen Stadt), z. B. für den Landkreis Darmstadt-Dieburg mit Sitz in Darmstadt, Kreis Aachen in Aachen, Landkreis Karlsruhe in Karlsruhe, Enzkreis in Pforzheim, Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg oder Landkreis Augsburg in Augsburg.
Vom Begriff Kreisstadt zu unterscheiden ist der besondere Rechtsbegriff Große Kreisstadt. Eine Große Kreisstadt muss nicht unbedingt Kreisstadt sein. Ein Beispiel ist die Große Kreisstadt Backnang im Rems-Murr-Kreis, dessen Sitz Waiblingen ist oder die Großstadt und Große Kreisstadt Moers (Bew: >100 000) und die Große Kreisstadt Dinslaken im Kreis Wesel
Die größte deutsche Kreisstadt - wenn man vom Sonderfall Hannover absieht - ist Neuss, die kleinste mit 5000 Einwohnern ist Kusel.
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