Königin von Kanada

Königin von Kanada
Elisabeth II., Königin von Kanada

Die kanadische Monarchie ist ein Regierungssystem, in welchem ein erblicher Monarch der Souverän Kanadas ist und die Rolle des Staatsoberhaupts innehat. Staatsoberhaupt ist seit dem 6. Februar 1952 Königin Elisabeth II., die offiziell als Königin von Kanada (engl. Queen of Canada, frz. Reine du Canada) bezeichnet wird. Sie und andere Mitglieder der britischen Königsfamilie üben in Kanada verschiedene offizielle Funktionen aus und repräsentieren das Land in anderen Staaten.

Die meisten Hoheitsrechte in Kanada werden durch den Generalgouverneur (zurzeit Michaëlle Jean) wahrgenommen, jedoch verfügt der Monarch über gewisse Rechte, die er selbst ausübt. In allen zehn Provinzen des Landes wird der Monarch durch einen Vizegouverneur vertreten, nicht jedoch in den drei Territorien. Die kanadische Monarchie entwickelte sich aus den kolonialen Beziehungen zum Vereinigten Königreich heraus, ist aber heute gegenüber der britischen Monarchie rechtlich eigenständig. 16 Staaten, darunter Kanada, sind innerhalb des Commonwealth of Nations in Personalunion miteinander verbunden und werden als Commonwealth Realms bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung zur britischen Monarchie

Die Balfour-Deklaration von 1926 gab den Dominions das Recht, sich gegenüber dem Vereinigten Königreich als gleichberechtigt und nicht als untertan zu betrachten. Daraus ergab sich eine „geteilte Krone“, die in jedem Commonwealth Realm rechtlich eigenständig ist, anstelle der bisherigen ungeteilten britischen Krone, der alle Dominions unterstellt waren. Dadurch war die Monarchie nicht mehr eine ausschließlich britische Institution. Dieser Bedeutungswandel wurde erstmals im Royal and Parliamentary Titles Act 1927 sichtbar und 1931 im Statut von Westminster weiter verdeutlicht.[1]

Die Verfassungsbestimmungen betreffend Thronfolge in der kanadischen Monarchie unterliegen der Kontrolle des kanadischen Parlaments. Durch die Annahme des Statuts von Westminster hat es sich jedoch einverstanden erklärt, die Thronfolgeregelung nicht ohne einhellige Zustimmung der anderen Commonwealth Realms zu ändern. Diese Regelung betrifft alle anderen beteiligten Staaten gleichermaßen, einschließlich des Vereinigten Königreichs. Es gibt jedoch keine verfassungsrechtliche Bestimmung, wonach der kanadische Monarch zwingend die gleiche Person sein muss wie der britische Monarch. Sollte also das Vereinigte Königreich die in der Präambel des Statuts von Westminster enthaltene Vereinbarung brechen und die Thronfolgeregelung des britischen Throns ohne die Zustimmung Kanadas ändern, hätte diese Änderung keine Auswirkung auf den regierenden Monarchen Kanadas oder dessen Erben und Nachfolger.[2]

Titel

In Kanada lautet der Titel von Königin Elisabeth II. wie folgt:[3]

  • Englisch: „Elizabeth the Second, by the Grace of God, of the United Kingdom, Canada and Her other Realms and Territories Queen, Head of the Commonwealth, Defender of the Faith.“
  • Französisch: „Élisabeth Deux, par la grâce de Dieu, Reine du Royaume-Uni, du Canada et de ses autres royaumes et territoires, Chef du Commonwealth, Défenseur de la Foi.“

Deutsche Übersetzung: „Elisabeth die Zweite, durch die Gnade Gottes Königin des Vereinigten Königreichs, Kanadas und ihrer anderen Königreiche und Territorien, Oberhaupt des Commonwealth, Verteidigerin des Glaubens.“

Dieser Titel unterstreicht durch die ausdrückliche Nennung Kanadas den Status des Landes als unabhängiges Königreich. Ferner hebt er die Rolle des Souveräns als Monarch von Kanada und die Teilung der Krone unter den Commonwealth Realms hervor. Üblicherweise wird der Souverän als „König(in) von Kanada“ bezeichnet und so angesprochen, wenn dieser im Land weilt oder im Ausland im Namen Kanadas auftritt. Der Titel enthält auch die Phrase Verteidigerin des Glaubens, obschon weder der Monarch noch ihre Gouverneure in Kanada irgendeine religiöse Funktion ausüben (Kanada besitzt keine Staatskirche).

Thronfolge

Prinz Charles

Kronprinz ist der älteste Sohn von Elizabeth II., Charles Mountbatten-Windsor, Prince of Wales. Die Thronfolge folgt dem Prinzip der männlichen Primogenitur. Der Act of Settlement von 1701 und die Bill of Rights von 1689, welche die Thronfolge regeln, wurden zwar ursprünglich in England verabschiedet, sind aber mittlerweile Bestandteile des kanadischen Verfassungsrechts. Aus diesem Grund können diese Gesetze durch einen Verfassungszusatz geändert werden. Sie beschränken die Thronfolge auf die legitimen Nachkommen von Sophie von der Pfalz und legen fest, dass der Monarch weder römisch-katholischer Konfession sein noch mit einer Person dieser Konfession verheiratet sein darf und beim Zeitpunkt der Thronbesteigung der Church of England angehören muss. Diese Bestimmung wurde 2003 gerichtlich angefochten (O'Donohue v. Canada), da ein großer Teil der kanadischen Bevölkerung katholisch ist und somit diskriminiert werde, das Oberste Gericht der Provinz Ontario wies die Klage jedoch ab.[4]

Nach dem Ableben oder der Abdankung des Monarchen tritt der Erbe unmittelbar die Nachfolge an, ohne dass eine Bestätigung oder eine weitere Zeremonie nötig ist. Dennoch ist es vorgeschrieben, dass der Generalgouverneur im Namen des kanadischen Kronrats den neuen Souverän öffentlich verkündet. Gouverneure, Staatsbeamte, Parlamentarier und Offiziere sind verpflichtet, einen neuen Treueschwur zu leisten.[5] Der einzige kanadische Monarch, der abdankte, war König Eduard VIII. im Jahr 1936. Er durfte dies nur mit der ausdrücklichen Genehmigung der kanadischen Regierung tun; diese wurde ein Jahr später vom Parlament durch die Verabschiedung eines Gesetzes bestätigt.[6][7]

Konstitutionelle Rolle

Der kanadische Monarch ist das Staatsoberhaupt und der Souverän des Landes. Auf Bundesebene wird er durch den Generalgouverneur vertreten, auf Provinzebene durch die Vizegouverneure. Ersterer wird vom Monarchen auf Empfehlung des Premierministers ernannt, letztere durch den Generalgouverneur (wobei üblicherweise auch der Rat des Regierungschefs der jeweiligen Provinz eingeholt wird). Bevor der Generalgouverneur seine Zustimmung gibt, informiert er den Monarchen. Sowohl Generalgouverneur als auch Vizegouverneur besitzen den Rang eines Vizekönigs. Da alle exekutive Gewalt dem Monarchen übertragen wird, handeln die Institutionen des Staates in seinem Namen. Aus diesem Grund wird die Regierung formell als „Die Regierung Ihrer Majestät in Kanada“ (Her Majesty's Government in Canada) bezeichnet. Die Verfassung schreibt vor, dass jede Veränderung in der Rolle des Monarchen oder dessen Stellvertreter die Zustimmung des Senats, des Unterhauses und der Parlamente aller Provinzen benötigt.

Rechte und Pflichten

Die Macht des Monarchen ist theoretisch sehr ausgedehnt. So kann er völkerrechtliche Verträge abschließen und Botschafter entsenden. Für die Ausübung dieser Hoheitsrechte ist die Zustimmung des Parlaments nicht erforderlich. Beide Kammern müssen sogar um die Zustimmung der Krone bitten, bevor sie überhaupt ein Gesetz beraten dürfen, das die Hoheitsrechte oder die Interessen des Souveräns berührt. Die Hoheitsrechte sind jedoch nicht unbegrenzt. Zum Beispiel darf der Monarch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Parlaments keine neuen Steuern erheben und eintreiben.

Die Krone ernennt den Premierminister, der den Monarchen und den Generalgouverneur berät, wie diese ihre Exekutivgewalt ausüben sollen. In Übereinstimmung mit ungeschriebenem Verfassungsrecht müssen der Monarch und der Generalgouverneur jene Person zum Regierungschef ernennen, der Vorsitzender jener Partei ist, die im Unterhaus am meisten Sitze hält. Der Generalgouverneur informiert den Monarchen über die Annahme des Rücktritts eines Premierministers sowie über der Vereidigung des neuen Regierungschefs und dessen Kabinett.[8]

Theoretisch hat die Krone das Recht, Minister zu ernennen und zu entlassen. Auch die Ernennung von Vizegouverneuren, Mitgliedern des Kronrates, Senatoren, dem Sprecher des Senats, Richtern des Obersten Gerichtshofes sowie Richtern an den Gerichten in den Provinzen gehört zu den Hoheitsrechten. Diese Aufgaben werden gemäß dem Verfassungsgesetz von 1867 durch den Generalgouverneur wahrgenommen. In der Praxis werden aber nur jene Kandidaten ernannt, die vom Premierminister und – auf niedrigeren Stufen – von anderen Ministern vorgeschlagen wurden. Auf Provinzstufe nehmen die Vizegouverneure auf Anraten der Provinzregierungen ebenfalls Ernennungen vor.

Der König von Kanada, Georg VI., und seine Ehefrau, Königin Elizabeth bei einer Sitzung des Senats (19. Mai 1939).

Zu den Hoheitsrechten gehören auch Kriegserklärungen, Friedensschlüsse und das Befehligen der Streitkräfte. Doch auch hier trifft der Premierminister de facto die Entscheidungen. Der Monarch oder der Generalgouverneur können in die Außenpolitik eingreifen, indem sie Verträge, Bündnisse und internationale Vereinbarungen aushandeln und ratifizieren. Hierbei ist keine Zustimmung des Parlaments erforderlich. Allerdings darf ein solches Vorgehen keine Gesetzesänderungen zur Folge haben. Im Namen des Monarchen ernennt der Generalgouverneur Botschafter und empfängt ausländische Diplomaten. Bedeutende Untersuchungskommissionen werden als Royal Commission bezeichnet und im Namen des Monarchen durch das Kabinett eingesetzt.

Das Staatsoberhaupt bildet eine von drei Komponenten des kanadischen Parlaments; die beiden anderen sind der Senat und das Unterhaus. Das Verfassungsgesetz von 1867 schreibt vor, dass allein der Generalgouverneur das Unterhaus einberufen kann. Allerdings ist es das Recht des Monarchen, das Parlament vorzeitig aufzulösen oder die Legislaturperiode zu verlängern. Die Parlamentseröffnung markiert den Beginn einer neuen Parlamentssession, wobei in dessen Verlauf der Monarch oder der Generalgouverneur im Senatssaal die Thronrede hält und das Programm der Regierung verkündet. Nach der Auflösung des Parlaments ordnet der Generalgouverneur Neuwahlen an.

Es gibt auch einzelne Aufgaben, die ausdrücklich vom Monarchen ausgeübt werden müssen, und Gesetze, die dessen persönliche Zustimmung erfordern. Dazu gehören das Unterzeichnen von Ernennungspapieren für Generalgouverneure, die Bestätigung von Verleihungen kanadischer Orden und jegliche Änderung in seinem Titel. Selten muss der Monarch auch direkt in die Tagespolitik eingreifen. So ordnete Königin Elizabeth II. im Jahr 1990 auf Anraten von Premierminister Brian Mulroney die Erhöhung der Anzahl der Senatoren an, um die Annahme der Mehrwertsteuer zu sichern.

Nur bei außergewöhnlichen Umständen widersetzen sich der Monarch und dessen Stellvertreter ausdrücklich dem Rat des Premierministers. Auf Bundesebene geschah dies letztmals 1926, als Julian Byng der Anordnung von Premierminister William Lyon Mackenzie King nicht Folge leistete und die Auflösung des Parlaments verweigerte, was zur King-Byng-Affäre führte. Auf Provinzebene verweigerte John C. Bowen, der Vizegouverneur von Alberta, 1937 aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken die Zustimmung zu drei Gesetzen der Regierung von William Aberhart.

Provinzen

Die kanadische Monarchie ist föderal strukturiert. Dies bedeutet, dass der Monarch nicht nur das Staatsoberhaupt von ganz Kanada ist, sondern zusätzlich aller zehn Provinzen. Die kanadische Krone wird in elf gleichberechtigte Rechtssubjekte „geteilt“. Die Souveränität der Provinzen wird demzufolge nicht vom Bundesstaat abgeleitet, sondern direkt vom Monarchen selbst. Die Väter der Konföderation wählten dieses in den Commonwealth Realms einmalige System als Bollwerk gegen die potenzielle Zersplitterung des Landes.[9] Jegliche Verfassungsänderung, welche die Rolle der Krone in den Provinzen ändert, benötigt die einhellige Zustimmung aller Provinzparlamente und des Bundesparlaments (anstatt der sonst üblichen Zweidrittelmehrheit).

Ein Vizegouverneur dient in jeder Provinz als Vertreter des Monarchen und kommt in dessen Namen allen konstitutionellen und zeremoniellen Verpflichtungen nach. Er wird vom Generalgouverneur auf Anraten des Premierministers ernannt, wobei er Rücksprache mit dem Regierungschef der jeweiligen Provinz hält. Die Kommissare der drei Bundesterritorien (Nunavut, Yukon und Nordwest-Territorien) üben eine ähnliche Funktion aus. Sie werden ebenfalls vom Generalgouverneur ernannt, aber auf Anraten des Ministers des Department of Indian Affairs and Northern Development. Da die Territorien keine souveränen Rechtssubjekte sind, vertreten die Kommissare nicht den Souverän, sondern den Bundesstaat. Sie erhalten ihre Instruktionen vom oben genannten Minister.

Rechtliche Rolle

Alle Gesetze in Kanada werden im Namen des Monarchen erlassen. Folgende Worte, die so genannte Verfügungsformel, bilden stets einen Teil eines vom Parlament erlassenen Gesetzes: „Ihre Majestät erlässt deshalb nun Folgendes im Namen und mit dem Einverständnis des Senats und des Unterhauses von Kanada.“ (Now, therefore, Her Majesty, by and with the advice and consent of the Senate and House of Commons of Canada, enacts as follows.) Bevor ein Beschluss auf Bundes- oder Provinzebene Gesetzeskraft erlangen kann, ist die als Royal Assent bezeichnete Zustimmung des Monarchen erforderlich, die vom Generalgouverneur mit dem Großen Siegel von Kanada oder von den Vizegouverneuren mit dem entsprechenden Provinzsiegel gewährt wird. Der Generalgouverneur kann eine Gesetzesvorlage zur eingehenderen Prüfung an den Monarchen weiterleiten, ein Vizegouverneur an den Generalgouverneur. Der Monarch hat das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist eine Gesetzesvorlage zurückzuweisen, was jedoch äußerst selten geschieht. Neue Gesetze in den Territorien unterliegen der Prüfung durch die Bundesregierung.[10][11][12]

Der Monarch wird darüber hinaus als fount of justice („Quell der Gerechtigkeit“) bezeichnet und ist theoretisch dafür verantwortlich, über alle Untertanen Recht zu sprechen. Da der Monarch bei Gerichtsfällen nicht persönlich anwesend sein kann, werden alle juristischen Tätigkeiten in seinem Namen ausgeführt. Das Common Law besagt, dass der Monarch kein Unrecht begehen kann (can do no wrong) und demzufolge im Falle eines Verbrechens nicht in seinem eigenen Namen angeklagt werden kann. Zivilklagen gegen den Monarchen in seiner öffentlichen Funktion (das heißt gegen die Regierung) sind erlaubt. Klagen gegen den Monarchen als Privatperson hingegen können vor Gericht nicht erhoben werden. Der Monarch beziehungsweise der Generalgouverneur übt auch das „Hoheitsrecht der Barmherzigkeit“ (prerogative of mercy) aus und kann Vergehen gegen die Krone begnadigen. Begnadigungen können vor, während oder nach einem Gerichtsprozess ausgesprochen werden, üblicherweise jedoch nur gemäß dem Rat der Minister.

Die Krone hat eine lang andauernde Beziehung zu den Ureinwohnern Kanadas, den First Nations, Inuit und Métis. Ähnlich wie bei den Māori mit dem Vertrag von Waitangi in Neuseeland betrachten die kanadischen Ureinwohner ihre Verträge als direkte Vereinbarungen zwischen ihnen und der Krone und nicht mit der immer wieder wechselnden Bundesregierung. Die Königliche Proklamation von 1763 legte fest, dass die First Nations autonome politische Gebilde sind und bestätigte ihre Landrechte. Die Proklamation ist heute noch ein wichtiges Dokument und bildet einen Teil der Kanadischen Charta der Rechte und Freiheiten von 1982. Darin wird die Krone verpflichtet, die Territorien der First Nations zu schützen und die bilateralen Beziehungen „von Nation zu Nation“ aufrechtzuerhalten.

Finanzen

Die kanadischen Steuerzahler kommen nicht für das persönliche Einkommen des Monarchen oder für den Unterhalt der königlichen Residenzen außerhalb des Landes auf. Nur wenn der Monarch in Kanada weilt oder im Ausland als Vertreter Kanadas auftritt, erhält er aus Staatsmitteln finanzielle Unterstützung für die Ausübung seiner Pflichten. Dies trifft auch auf andere Mitglieder der Königsfamilie zu. Die kanadische Regierung bezahlt üblicherweise nur jene Kosten, die der Generalgouverneur und die Vizegouverneure beim Ausüben ihres Amtes verursachen. Dazu gehören Reisen, Sicherheit, Residenzen, Büros und Zeremonien.[13]

Bund und Provinzen führen zwar Buch über die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Krone anfallen, diese werden jedoch nicht zentral veröffentlicht. Aus diesem Grund führt die Monarchistische Liga Kanadas alle drei Jahre eine Untersuchung durch, welche die Staatshaushalte von Bund und Provinzen genauer auf solche Ausgaben hin überprüft. Die Studie aus dem Jahr 2005 ergab für das Vorjahr Kosten in Höhe von 49 Millionen Dollar.[14]

Residenzen

Rideau Hall

Die Residenz des kanadischen Monarchen und gleichzeitig des Generalgouverneurs ist Rideau Hall in der Hauptstadt Ottawa.[15] Dort finden die meisten Staatsbankette, Investituren, Vereidigungen und sonstige Zeremonien statt. Darüber hinaus wohnen hier Staatsoberhäupter auf Besuch. Eine weitere Residenz ist La Citadelle in der Stadt Québec, die als Rückzugsort des Generalgouverneurs dient. Die Provinzen British Columbia, Saskatchewan, Manitoba, Nova Scotia, New Brunswick und Prince Edward Island verfügen über eigene Residenzen, die von den Vizegouverneuren genutzt werden, in denen aber auch der Monarch und andere Mitglieder der Königsfamilie wohnen, wenn sie dort zu Gast sind. Alle Residenzen sind im Besitz der Krone und können nicht verkauft werden.


Monarchisten und Republikaner

Im Gegensatz zu anderen Commonwealth Realms gab es in Kanada kaum je eine nationale Debatte über den Ersatz der Monarchie durch eine republikanische Staatsform. Viele Kanadier sind sich nicht einmal bewusst, dass sie einen Monarchen als Staatsoberhaupt besitzen. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts EKOS ergab 2002, dass nur fünf Prozent der Bevölkerung Elisabeth II. korrekt als kanadisches Staatsoberhaupt nennen konnten (die Mehrheit glaubte, es sei der Premierminister).[16]

Wird doch eine Debatte geführt, dann ist sie eher akademischer Natur und aus dem Blickwinkel der Politikwissenschaft heraus. Keine der führenden politischen Parteien des Landes, weder die Liberale Partei noch die Konservative Partei, befürwortet die Abschaffung der Monarchie. Die Neue Demokratische Partei nimmt zu dieser Frage offiziell keine Stellung. Kanada hatte noch nie einen Regierungschef, der offen republikanisches Gedankengut vertrat.

Die einzige Provinz mit erkennbaren republikanischen Tendenzen ist Québec. Die Parti Québécois nahm bisweilen eine feindselige Haltung gegenüber der Monarchie ein. Da die Partei jedoch eine größere Souveränität Québecs als drängenderes Problem ansieht und die Krone als reine Angelegenheit des Bundes betrachtet, nahm sie zu dieser Frage in jüngster Vergangenheit nicht Stellung.

Es gibt zwei Interessengruppen, die die jeweiligen Enden des Meinungsspektrums vertreten und regelmäßig in den Medien präsent sind, einerseits die Monarchistische Liga Kanadas (Monarchist League of Canada, Ligue monarchiste du Canada), andererseits die Bürger für eine kanadische Republik (Citizens for a Canadian Republic, Citoyens et citoyennes pour une république canadienne)

Einzelnachweise

  1. Royal and Parliamentary Titles Act 1927 – heraldica.org
  2. Richard Toporoski: The Invisible Crown – Monarchy Canada (1998)
  3. Royal Style and Titles Act – Kanadisches Justizministerium
  4. O’Donohue v. Canada, 2003 CanLII 41404 (ON S.C.) – Ontario Superior Court of Justice
  5. Death and Accession of the Monarch – Außen- und Außenhandelsministerium Kanadas
  6. His Majesty's Declaration of Abdication Act 1936 – heraldica.org
  7. Succession to the Throne Act 1937 – heraldica.org
  8. The Swearing-In of a New Ministry - Generalgouverneur von Kanada
  9. David E. Smith: The Invisible Crown., University of Toronto Press, 1995.
  10. Northwest Territories Act 1985
  11. Yukon Act 2002
  12. Nunavut Act 1993
  13. The cost of Canada's Constitutional Monarchy - Monarchist League of Canada
  14. [http://www.monarchist.ca/new/docs/Report.pdf $1.54 per Canadian: The Cost of Canada's Constitutional Monarchy 2005 - Monarchist League of Canada
  15. The Palace on the Rideau – John Aimers, Monarchy Canada (1996)
  16. EKOS-Umfrage

Weblinks


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