- Freistaat Lippe
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Der Freistaat Lippe trat als Parlamentarische Demokratie 1918 an die Stelle des Fürstentums Lippe. Es war ein Land des Deutschen Reiches (Weimarer Republik), wurde 1933 vom Nationalsozialismus gleichgeschaltet und ging 1947 im Land Nordrhein-Westfalen auf.
Freistaat Lippe Wappen Flagge Lage im Deutschen Reich Entstanden aus Fürstentum Lippe Aufgegangen in Nordrhein-Westfalen Daten aus dem Jahr 1933 Landeshauptstadt Detmold Regierungsform Parlamentarische Demokratie Staatsoberhaupt Landespräsidium[1] Verfassung 21. Dezember 1920[1] Bestehen 1918–1947 Fläche 1215 km²[2] Einwohner 175.538[2] Bevölkerungsdichte 144 Einwohner pro km² Religionen 94,2% evangelisch
4,8% katholisch[2]Reichsrat 1 Stimme Kfz-Kennzeichen bis 1945: L
bis 1947: LIPVerwaltung 2 Kreise Karte Inhaltsverzeichnis
Geographie
Das häufig als „Lipperland“ bezeichnete Staatsgebiet des Freistaats Lippe ist Teil der historischen Landschaft Westfalen. Es lag in den letzten Jahren seines Bestehens zwischen den preußischen Provinzen Westfalen (1946 in Nordrhein-Westfalen aufgegangen) im Westen und Hannover (1946 Land Hannover) im Osten. Bis 1921 grenzte es im Osten auch an eine Exklave des Landes Waldeck-Pyrmont um Pyrmont (vgl. Kreis Pyrmont und Grafschaft Pyrmont) und bis zuletzt an die kleine westfälische (zuletzt bereits nordrhein-westfälische) Exklave Lügde. Heute entspricht das ehemalige Gebiet des Freistaates im Wesentlichen dem Kreis Lippe im Nordosten Nordrhein-Westfalens.
Geographisch lag der Freistaat größtenteils nordöstlich des Teutoburger Waldes (im östlichen Teil auch Lippischer Wald genannt) und östlich des Eggegebirges. Im Norden berührte er die Weser. Das überwiegend hügelige, teils auch stark durchschnittene Gelände zwischen Weser und Eggegebirge wird als Lipper Bergland bezeichnet. Der höchste Berg war der Köterberg. Damit zählte das Lipperland im Wesentlichen zum Weserbergland. Nur ein kleinerer Gebietsteil westlich des Eggegebirges und südwestlich des Osnings um Augustdorf lag in der Westfälischen Bucht, die hier von sandiger Heidelandschaft, der Senne, geprägt ist. Die größten Flüsse waren die Weser, die Werre, die Bega und die Emmer. Der namensgebende Fluss Lippe entsprang zwar in der Nähe des lippischen Staatsgebietes in der Senne, berührte das Kernland im letzten Gebietsstand aber nicht. Jedoch stammte das Haus Lippe aus der Gegend von Lippstadt an der Lippe, wo es erste Territorien erlangen konnte. Die Stadt Lippstadt wurde von 1666 bis 1850 als Kondominium von der Grafschaft bzw. dem Fürstentum Lippe und dem Kurfürstentum Brandenburg bzw. Königreich Preußen gemeinsam regiert. In der Nachbarschaft von Lippstadt bestanden bis 1947 noch zwei kleine Exklaven des Landes Lippe: Cappel und Lipperode (heute Ortsteile von Lippstadt). Eine weitere Exklave war das einige Kilometer südlich des Kernlandes gelegene Grevenhagen. Alle Exklaven waren von Westfalen umgeben.
Mit einem Staatsgebiet von rund 1200 km² und nur etwa 150.000 Einwohnern (1947) zählte Lippe zu den kleineren Gliedstaaten des Deutschen Reiches. Der Fläche nach war es der sechstkleinste Staat und der drittkleinste Flächenstaat des Reiches. Die größte lippische Stadt war mit zuletzt rund 25.000 Einwohnern die Landeshauptstadt und frühere Residenzstadt Detmold.
Geschichte
Demokratisches Land
Nach der Novemberrevolution 1918 entstand ein demokratischer Freistaat mit allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht und verschränkter Gewaltenteilung. Die Staatsgewalt ging vom Volke aus (Artikel 2 der Verfassung). Eine demokratische Verfassung datierte vom 21. Dezember 1920. Die legislative Gewalt lag beim lippischen Landtag. Dieser wählte ein dreiköpfiges Landespräsidium, das nach Artikel 25ff. der Verfassung zugleich Staatsoberhaupt und Regierung (Exekutive) des Landes war. Unterhalb des Landespräsidiums gab es zwar noch eine vom Landespräsidium ernannte Regierung, jedoch marginalisiert die Verfassung in Artikel 39 deren Mitglieder als „Hilfsarbeiter“ für die gesetzgeberischen Initiativen des Landespräsidiums. Das Landespräsidium war nach dem Kollegialitätsprinzip geformt. Im eigentlichen Sinne waren daher alle Mitglieder des Landespräsidiums gleichberechtigt, und das Triumvirat entschied stets gemeinsam und nach außen hin einstimmig (intern legte die Verfassung eine einfache Stimmenmehrheit fest). De facto war jedoch der Vorsitzende des Landespräsidiums ein primus inter pares, dessen Funktion inoffiziell in etwa der eines Ministerpräsidenten gleichkam – diese Bezeichnung hat es allerdings nie gegeben. Der letzte frei gewählte Landtag – allerdings begleitet durch eine massive Wahlkampagne der NSDAP – wurde durch die Landtagswahl in Lippe vom 15. Januar 1933 bestimmt.
Von 1919 bis 1933 war die SPD stärkste Partei im Landtag und führte das dreiköpfige Landespräsidium (entsprach der Landesregierung), zunächst unter der Leitung von Clemens Becker und von 1920 bis 1933 von Heinrich Drake.
Nationalsozialistische Machtübernahme
Schon früh nutzten die Nationalsozialisten Orte in Lippe, insbesondere einige Kulturstätten wie zum Beispiel die Externsteine und das Hermannsdenkmal, als vermeintliches „germanisches Kernland“ für ihre politischen Zwecke. Bei monströsen Aufmärschen mit hohen NSDAP-Funktionären aus dem ganzen Reich, beispielsweise an den Externsteinen, wurde eine nie vorhandene gesamtdeutsche Bedeutung Lippes von den Nazis hochstilisiert. Dieser inszenierte symbolträchtige Zuwachs an Aufmerksamkeit und Berichterstattung verfehlte in dem durch Weltwirtschaftskrise und hohe Arbeitslosigkeit ebenfalls betroffenen Lippe in Teilen der Bevölkerung nicht seine Wirkung. Auch ein latenter Antisemitismus in der ländlichen Bevölkerung sowie die zunehmende Hetze gegenüber politischen Gegnern brachten bereits Anfang der 1930er Jahre der NSDAP Erfolge bei den Kommunalwahlen. Die Sozialdemokraten verloren bei den lippischen Landtagswahlen am 15. Januar 1933 den Status der stärksten Fraktion im Landtag. Trotz der Beliebtheit ihres sozialdemokratischen Landespräsidenten Heinrich Drake errang die NSDAP fast 40 % der Stimmen, mehr als reichsweit bei der Reichstagswahl November 1932, verfehlte jedoch die absolute Mehrheit klar.
Aufgrund auch des Ergebnisses der von den Nationalsozialisten instrumentalisierten Landtagswahlen in Lippe erhöhte sich der politische Druck durch die NSDAP auf das Reichskabinett Schleichers, das schließlich am 28. Januar 1933 zurücktrat. In Lippe gelang es der NSDAP ab dem 7. Februar, zwei Mitglieder des Landespräsidiums zu stellen und Drake aus der Regierung zu drängen. Mit der Einsetzung des Reichsstatthalters Alfred Meyer in Detmold für Lippe und Schaumburg-Lippe ab Mai 1933 wurde die Gleichschaltung abgeschlossen.
Durch die Gleichschaltung der Länder (vgl. Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, Gesetz über den Neuaufbau des Reichs und Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933) war Lippe ab Mitte 1933 de facto ein von der Reichsregierung diktatorisch gesteuertes Verwaltungsgebiet ohne eigene Souveränität, ohne Landtag, ohne freie Regierung und ohne freie Verfassungsgerichtsbarkeit. Zwar galt die lippische Verfassung formal weiter; sie wurde aber auch nach Kriegsende nicht wieder in vollem Umfang angewandt. Der 1946 erstmals wieder zusammentretende Landtag wurde von der britischen Militärregierung ernannt und beschloss bald darauf seine Selbstauflösung im Zuge des Beitritts zu Nordrhein-Westfalen.
Vertretung im Reichsrat
Im 1919 einberufenen Reichsrat, dem direkten Nachfolger des Bundesrates, hatte Lippe nur eine Stimme. Der dortige Vertreter des Freistaates Lippe wurde durch das Landespräsidium bestimmt (Artikel 29 der Verfassung von 1920).[1]
Staatsaufbau und Verwaltungsgliederung
Nach der Novemberrevolution 1918 entstand ein demokratischer Freistaat mit allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht und verschränkter Gewaltenteilung. Die Staatsgewalt ging vom Volke aus (Artikel 2 der Verfassung). Eine demokratische Verfassung datierte vom 21. Dezember 1920. Die legislative Gewalt lag beim lippischen Landtag. Dieser wählte ein dreiköpfiges Landespräsidium, das nach Artikel 25ff. der Verfassung zugleich Staatsoberhaupt und Regierung (Exekutive) des Landes war. Unterhalb des Landespräsidiums gab es zwar noch eine vom Landespräsidium ernannte Regierung, jedoch marginalisiert die Verfassung in Artikel 39 deren Mitglieder als „Hilfsarbeiter“ für die gesetzgeberischen Initiativen des Landespräsidiums. Das Landespräsidium war nach dem Kollegialitätsprinzip geformt. Im eigentlichen Sinne waren daher alle Mitglieder des Landespräsidiums gleichberechtigt, und das Triumvirat entschied stets gemeinsam und nach außen hin einstimmig (intern legte die Verfassung eine einfache Stimmenmehrheit fest). De facto war jedoch der Vorsitzende des Landespräsidiums ein primus inter pares, dessen Funktion inoffiziell in etwa der eines Ministerpräsidenten gleichkam – diese Bezeichnung hat es allerdings nie gegeben. Der letzte frei gewählte Landtag – allerdings begleitet durch eine massive Wahlkampagne der NSDAP – wurde durch die Landtagswahl in Lippe vom 15. Januar 1933 bestimmt. Durch die Gleichschaltung der Länder (vgl. Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich, Gesetz über den Neuaufbau des Reichs und Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933) war Lippe ab Mitte 1933 de facto ein von der Reichsregierung diktatorisch gesteuertes Verwaltungsgebiet ohne eigene Souveränität, ohne Landtag, ohne freie Regierung und ohne freie Verfassungsgerichtsbarkeit. Zwar galt die lippische Verfassung formal weiter; sie wurde aber auch nach Kriegsende nicht wieder in vollem Umfang angewandt. Der 1946 erstmals wieder zusammentretende Landtag wurde von der britischen Militärregierung ernannt und beschloss bald darauf seine Selbstauflösung im Zuge des Beitritts zu Nordrhein-Westfalen.
Der Landtag hatte neben verschiedenen anderen Sanktionsmöglichkeiten gegen das Landespräsidium – nicht zuletzt bedurfte das Landespräsidium des Vertrauens des Parlaments – laut Verfassung von 1920 (Artikel 37) die Möglichkeit, die Mitglieder des Landespräsidiums vor dem Staatsgerichtshof des Reiches anzuklagen. Das Volk konnte außerdem über Volksentscheide (vgl. Artikel 3, 4, 11, 20 (5), usw. der Verfassung) unmittelbar oder indirekt in vielfältiger Weise in die Gesetzgebung eingreifen. Einen eigenen Verfassungsgerichtshof hatte Lippe aber nicht. In der Verfassung von 1920 (Artikel 22) heißt es dazu: Für die Entscheidung über Verfassungsstreitigkeiten ist der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich zuständig. Oberste Justizverwaltungsbehörde war das Landespräsidium (Artikel 43 der Verfassung). Die Rechtspflege erfolgte durch die nach den Reichs- und Landesgesetzen eingesetzten Gerichte (Artikel 44). Lippe hatte also keine vollständig eigene, vom Reich unabhängige Gerichtsbarkeit. Wie gezeigt, wurde die Verfassungsgerichtsbarkeit von einem Reichsgericht wahrgenommen.
Als Oberlandesgericht fungierte schon seit 1879 das preußische Oberlandesgericht Celle, dem Lippe bis 1944 angehören sollte. In dessen Gerichtsbezirk Detmold wurden die Amtsgerichte Alverdissen, Blomberg, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen und Salzuflen eingerichtet. Die Exklaven Lipperode und Cappel gehörte zum preußischen Amtsgericht Lippstadt.[3][1][4]
Der Freistaat Lippe war somit 1918 in acht amtsfreie Städte sowie in fünf Verwaltungsämter mit dreizehn Ämtern gegliedert:
- Amtsfreie Städte Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen und Schwalenberg
- Verwaltungsamt Blomberg (Ämter Blomberg, Schieder und Schwalenberg) mit 45 Gemeinden und einer Fläche von 199,36 km²
- Verwaltungsamt Brake (Ämter Brake, Hohenhausen, Sternberg-Barntrup und Varenholz) mit 64 Gemeinden und einer Fläche von 364,60 km²
- Verwaltungsamt Detmold (Ämter Detmold, Horn und Lage) mit 64 Gemeinden und einer Fläche von 375,05 km²
- Verwaltungsamt Lipperode-Cappel (Amt Lipperode-Cappel) mit 3 Gemeinden und einer Fläche von 7,66 km²
- Verwaltungsamt Schötmar (Ämter Oerlinghausen und Schötmar) mit 34 Gemeinden und einer Fläche von 158,06 km²
1922 wurde auch die Stadt Schötmar amtsfrei, ebenso die Stadt Oerlinghausen im Jahre 1926.
Durch das Lippische Gemeindeverfassungsgesetz von 1927 wurden zum 1. April 1928 die Verwaltungsämter zu Landratsämtern erhoben. Aus den Verwaltungsämtern Blomberg, Brake und Schötmar wurden Landratsämter mit unveränderter Abgrenzung, während die Verwaltungsämter Detmold und Lipperode-Cappel zum Landratsamt Detmold zusammengefasst wurden.
Da die vier Landratsämter während der Weltwirtschaftskrise nicht mehr in der Lage waren, die Kosten der Arbeitslosen- und Krisenfürsorge zu finanzieren, wurde am 14. Oktober 1931 eine Verordnung zur Gliederung des Freistaats Lippe in zwei Kreise erlassen.[5][6] Zum 1. April 1932 wurde aus den amtsfreien Städten Horn, Lage und Schwalenberg sowie aus den Landratsämtern Detmold und Blomberg der neue Kreis Detmold gebildet. Aus den selbstständigen Städten Barntrup, Oerlinghausen und Schötmar sowie den Landratsämtern Brake und Schötmar wurde der neue Kreis Lemgo gebildet. Zum 1. April 1934 wurden auch die Stadt Detmold in den Kreis Detmold sowie die Städte Lemgo und Bad Salzuflen in den Kreis Lemgo eingegliedert.
1939 besaß der Kreis Detmold eine Fläche von 634 km² mit 95.687 Einwohnern und der Kreis Lemgo eine Fläche von 581 km² mit 91.533 Einwohnern.[7]
Vorsitzende des Landespräsidiums
Das Landespräsidium war nach dem Kollegialitätsprinzip geformt. Im eigentlichen Sinne war daher das Triumvirat als Ganzes das Staatsoberhaupt. Alle Gesetze wurden daher auch von allen drei Mitgliedern des Landespräsidiums gezeichnet. Dennoch war der Vorsitzende des Landespräsidiums ein primus inter pares, dessen Funktion inoffiziell in etwa der eines Ministerpräsidenten gleichkam. Diese Bezeichnung hat es jedoch in Lippe nie gegeben. Neben der Funktion als Staatsoberhaupt bildete das Landespräsidium die Landesregierung. Vorsitzende des Landespräsidiums waren:
- 1918–1920: Clemens Becker, SPD
- 1920–1933: Heinrich Drake, SPD
- 1933: Ernst Krappe, NSDAP
Quelle: Der Freistaat Lippe. Die Landespräsidien 1918–1933[8]
Siehe auch: Liste der Mitglieder der Landespräsidien (Freistaat Lippe)
Nationalsozialistische Machtausübung
Die Spitzen des Landes ab 1933 waren:
- 1933–1936: Hans-Joachim Riecke, NSDAP (ernannt), als Staatsminister
- 1936–1945: Alfred Meyer, als Staatsminister (ernannt) in Personalunion vorher und weiterhin auch Reichsstatthalter seit Mai 1933, NSDAP
- 1933–1945: Adolf Wedderwille, NSDAP, als stellvertretender Regierungschef in entscheidender Position wegen der Abwesenheiten Meyers
Bevölkerung
Der Freistaat (1925: 1.215,16 km²) zählte
- 1933: 175.538 Einwohner
- 1939: 187.220 Einwohner
Zum Vergleich: Der heutige, 1.246,29 km² große Landesteil von Nordrhein-Westfalen zählt
- 2008: 355.178 Einwohner
Wappen und Flagge
Das Wappen des Freistaates Lippe zeigte zuletzt die Lippische Rose im silbernen Schild. Die Landesflagge war gelb-rot. Beide Staatssymbole wurden vom Haus Lippe übernommen. Die frühesten Wappen des Hauses Lippe zeigten bereits die Lippische Rose – allerdings ohne Kelchblätter. Dieses Wappenbild führte Lippe in Variationen bis 1947.
Für den „Behördenbetrieb“ (Stempel, Siegel etc.) wurde ein vereinfachtes Wappen verwendet. Meist beschränkte man sich auf das Stammwappen mit der Rose im Schild unter einem Fürstenhut. Teilweise wurde auch nur die Rose ohne Schild dargestellt. Der Trend zur Vereinfachung und zur alleinigen Darstellung der Lippischen Rose war beispielsweise auch im Münzwesen und auch auf den eingemeißelten Wappen auf den Grenzsteinen zu beobachten. Nach Abdankung des Fürsten entschied sich das lippische Landespräsidium 1921 in einer gewissen Kontinuität für die „mit Gold besamte und bespitzte lippische Rose ohne weitere Zutaten“, d.h. auch ohne Schild. Formal betrachtet, handelte es sich ohne ein Schild aber um kein Wappen. 1929 beschreibt das „Staatshandbuch für das Land Lippe“ diesem Umstand Rechnung tragend: „Das Landeswappen enthält in einem silbernen Schilde eine rote Rose mit goldenem Samen und goldenen Kelchblättern“. Im Jahr 1933 wurde dieses Wappen mit dem „Gesetz über die Farben und das Wappen des Landes Lippe“ formal bestätigt. Die Behörden stempelten jedoch weiterhin die Rose ohne Wappenschild. Nach Erlöschen des Landes Lippe lebte und lebt das Wappenbild in vielen Wappen der Region fort. Die Rose ohne Schild führt der Landesverband Lippe. Die Rose im silbernen Schild führt der heutige Kreis Lippe. Die lippische Rose als Wappenbild führten u. a. der Kreis Detmold, der Kreis Lemgo sowie die Städte Detmold und weitere lippische Städte in vielfältigen Variationen. Auch in das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen wurde die Lippische Rose aufgenommen.[9]
Weblinks
-
Commons: Freistaat Lippe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
-
Wikisource: Lippe – Quellen und Volltexte
- Digitale Sammlung der Lippischen Landesbibliothek Detmold, Fachgebiet „Lippe“
- Lippisches Landesmuseum
- Richtlinien für die Aufnahme des Landes Lippe in das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (vereinbart zwischen Ministerpräsident Amelunxen und Landespräsident Drake, „Lippische Punktation“ am 17. Januar 1947)
Literatur
- Erich Kittel: Geschichte des Landes Lippe. Heimatchronik der Kreise Detmold und Lippe. Archiv für Deutsche Heimatpflege, Köln 1957 (Heimatchroniken der Städte und Kreise des Bundesgebietes 18, ZDB-ID 749758-1).
- Wolfgang J. Neumann: Der lippische Staat. Woher er kam – wohin er ging. Neumann, Lemgo 2008, ISBN 978-3-9811814-7-0.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Verfassung des Landes Lippe vom 21. Dezember 1920
- ↑ a b c Michael Rademacher: Deutsche Verwaltungsgeschichte
- ↑ Der Freistaat Lippe im Überblick
- ↑ Meyers Konversationslexikon. Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig / Wien, 4. Aufl., 1885–1892.
- ↑ Archivbestand Kreisverwaltung Detmold. In: Archive in NRW. Abgerufen am 16. August 2009.
- ↑ Archivbestand Kreisverwaltung Lemgo. In: Archive in NRW. Abgerufen am 16. August 2009.
- ↑ Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1941. In: DigiZeitschriften. Abgerufen am 16. August 2009.
- ↑ Der Freistaat Lippe. Die Landespräsidien 1918–1933
- ↑ Claus Gröger: Rose – Wappen – Heimatzeichen. In: Landesverband Lippe (Hrsg.): Heimatland Lippe. 102, Nr. 1, 2009, S. 16–18.
51.9361828.877962Koordinaten: 51° 56′ 10″ N, 8° 52′ 41″ OLänder des Deutschen Reiches (1919–1933)Anhalt | Baden | Bayern2 | Braunschweig | Bremen1,2 | Hamburg1,2 | Hessen | Lippe | Lübeck1,(2) | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz1 | Oldenburg | Preußen | Sachsen2 | Schaumburg-Lippe1 | Thüringen | Waldeck-Pyrmont1(bis 1929) | Württemberg
Einige Artikel stellen vorrangig das Land zu Weimarer Zeit dar, andere gleichermaßen Vorgängerstaat (1) oder Nachfolgestaat (2).
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