Landkreis Köslin

Landkreis Köslin
Kreis Köslin, 1905
Kreis Bublitz, 1905

Der preußisch-deutsche Landkreis Köslin (früher: Cöslin) und seine Vorgängerkreise Fürstenthum und Bublitz bestanden in der Zeit zwischen 1816 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

  • 1 Stadt,
  • 99 Gemeinden,
  • 1 Gutsbezirk (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Kreis Fürstenthum

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1816 der Kreis Fürstenthum im Regierungsbezirk Cöslin (seit den 1920er Jahren: Köslin) in der preußischen Provinz Pommern.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Cöslin.

Das Landratsamt war in Cöslin.

Landräte

Kreisreform 1872

Zum 1. September 1872 wurde der Kreis Fürstenthum aufgelöst. Es entstanden die drei neuen Kreise:

Das Landratsamt für die Kreise Bublitz und Cöslin war in den gleichnamigen Städten.

In den 1920er Jahren wurde der Name Cöslin in Köslin geändert.

Am 1. April 1923 verließ die Stadtgemeinde Köslin den Kreis Köslin und bildete seitdem einen eigenen Stadtkreis. Die Bezeichnung des Kreises Köslin änderte sich dadurch in Landkreis.

Zum 30. September 1929 fand in den Kreisen Bublitz und Köslin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Fusion der Kreise Köslin und Bublitz

Zum 1. Oktober 1932 wurden der Kreis Bublitz und der Landkreis Köslin zum neuen Landkreis Köslin zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurden Kreisgrenzen wie folgt korrigiert:

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach ein Teil Polens.

Powiat Koszaliński

Im heute polnischen Pommern gibt es, in anderen Grenzen, einen Landkreis Köslin als Teil der Wojewodschaft Westpommern, den Powiat Koszaliński. Er besteht aus den Gemeinden Będzino (Alt Banzin), Biesiekierz (Biziker), Bobolice (Bublitz), Manowo (Manow), Mielno (Groß Möllen), Polanów (Pollnow), Sianów (Zanow) und Świeszyno (Schwessin). Die Stadt Köslin bildet darin einen eigenen Stadtkreis, der dem Powiat nicht angehört.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Kreise Fürstenthum, Bublitz und Cöslin gliederten sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis 1945 beibehalten.

Persönlichkeiten

  • Paul Dahlke, deutscher Schauspieler aus Groß Streitz
  • Albrecht von Roon, preußischer Generalfeldmarschall und Ministerpräsident aus Pleushagen

Verkehr

Die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft erreichte Köslin im Jahre 1859 mit der Hauptbahn von Stettin her, die 1870 nach Osten weitergeführt wurde >111.0<. Die Verbindung nach Kolberg stellte 1899 die Altdamm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft her >111.e<.

Der Altkreis Bublitz wurde von der Preußischen Staatsbahn erschlossen, die 1896/97 ihre Strecke von Gramenz bis Bublitz führte und 1903 nach Pollnow und 1921 bis Zollbrück verlängerte >111.m<.

In diesen Jahren kamen noch Schmalspurstrecken - Spurweite 750 mm - der AG der vereinigten Kleinbahnen der Kreise Köslin, Bublitz, Belgard hinzu, die auch die Kreisstädte miteinander verbanden:

Bereits 1937 bzw. 1938 stillgelegt waren die elektrischen Bahnen im Kreis, nämlich die 1911 eröffnete Stadtbahn Köslin sowie die 1905 eröffnete und 1913 erweiterte und elektrifizierte Strandbahn Köslin, die zu den Seebädern Groß Möllen und Nest führte.

(Die Zahlen in >< beziehen sich auf das Deutsche Kursbuch 1939).


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