- Liste von Grundgesetzen
-
Als Grundgesetz werden grundlegende Rechtsnormen verschiedener Gemeinwesen bezeichnet.
Allgemein wurde der Begriff in der älteren Literatur für Grundprinzipien oder Wesenszüge eines Staatswesens verwendet (Staatsgrundgesetz), etwa bei Montesquieu (lois fondamentales).
Inhaltsverzeichnis
Heute geltende Grundgesetze
- das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949, die Verfassung Deutschlands
- die Vier Grundgesetze der schwedischen Verfassung (1766–1992), siehe Verfassung von Schweden
- die Verfassung des Königreichs Norwegen von 1814
- die niederländische Verfassung – die Grondwet voor het Koninkrijk der Nederlanden von 1814/15
- die Verfassung von Dänemark – Grundgesetz Dänemarks (Danmarks Riges Grundlov) von 1953
- die elf Grundgesetze Israels von 1958 bis 2001
- die Verfassung von Estland – Grundgesetz der Republik Estland (Eesti Vabariigi põhiseadus) von 1992
- die Verfassung des Staates der Vatikanstadt – Legge fondamentale dello Stato della Città del Vaticano von 2000
Historische Grundgesetze
Heiliges Römisches Reich
Verschiedene Gesetze des Heiligen Römischen Reiches, die meist als Grundgesetze des Reiches angesehen werden, siehe dazu den Artikel Heiliges Römisches Reich, Absatz Grundgesetze, werden in der Literatur als Grundgesetz bezeichnet. Im einzelnen:
- das Wormser Konkordat von 1122
- das Statutum in favorem principum (Statut zugunsten der Fürsten) von 1231
- der Mainzer Landfrieden von 1235
- die Goldene Bulle von 1356
- der Ewige Reichsfrieden von 1495
- die Reichsmatrikel von 1521
- der Augsburger Religionsfrieden von 1555
- die Reichskammergerichtsordnung von 1555
- der Westfälische Frieden von 1648
- mitunter der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 als „letztes Reichsgrundgesetz“
Verfassungen oder Teile von Verfassungen deutscher (Einzel-)Staaten nach 1806
- die Verfassung des Herzogthums Oldenburg
- das Grundgesetz des Herzogthums Sachsen-Coburg-Meiningen vom 4. September 1824
- das Grundgesetz für das Herzogthum Sachsen-Altenburg von 1831
- das Grundgesetz des Königreiches Hannover von 1833
- die revidierte Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat von 1850 wurde „als Staatsgrundgesetz“ verkündet
- das Revidirte Staatsgrundgesetz für das Fürstenthum Reuß jüngere Linie von 1852
- das Landesgrundgesetz für das Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha vom 3. Mai 1852
- das Revidirte Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum Oldenburg von 1852
- das Grundgesetz für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt von 1854
- das Landesgrundgesetz für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen
- das Staatsgrundgesetz der Republik Bayern (Münchner Räterepublik) und das vorläufige Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern vom 4. Januar bzw. 17. März 1919
- das Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz von 1923
- das Staatsgrundgesetz des Staates Groß-Hessen vom 22. November 1945
- das Vorläufige Landesgrundgesetz von Nordrhein-Westfalen von 1946
- die Verfassung des ehemaligen Landes Württemberg-Baden von 1946 hieß Verfassung für das Land Württemberg-Baden und wurde als Grundgesetz des Landes Württemberg-Baden verkündet
Österreich
Die österreichischen Staatsgrundgesetze der Dezemberverfassung von 1867, anlässliche der Umwandlung des Kaisertums Österreich in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn; das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) wurde – nicht in vollem Umfang – in die Österreichische Bundesverfassung übernommen (Art. 149 Bundes-Verfassungsgesetz).
Iran
Die iranische Verfassung besteht aus mehreren Dokumenten, die in der Zeit von 1906 bis 1911 während der Konstitutionellen Revolution entstanden sind. Im Einzelnen handelt es sich um ein Dekret zur Ausarbeitung eines Wahlgesetzes und der Errichtung eines Parlaments vom 5. August 1906, dem ersten Wahlgesetz vom 9. September 1906, dem Grundgesetz vom 30. Dezember 1906, den Ergänzungen zum Grundgesetz vom 7. Oktober 1907 und dem neuen Wahlgesetz vom 1. Juli 1909. Das Grundgesetz und das Wahlgesetz blieben im Kern mit einigen Ergänzungen bis zum Ende der konstitutionellen Monarchie 1979 in Kraft.
Türkei
Die Osmanische Verfassung, die wörtlich als Grundgesetz bezeichnet wurde, war die erste und zugleich letzte schriftlich fixierte Verfassung des Osmanischen Reiches.
Weitere Verwendung
Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde in der Präambel als „Grundgesetz des nationalsozialistischen Staates“ bezeichnet.
Siehe auch
Literatur
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder: die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1992.
Weblinks
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Wikimedia Foundation.