Ludwig Raiser

Ludwig Raiser

Ludwig Raiser (* 27. Oktober 1904 in Stuttgart; † 13. Juni 1980 in Tübingen) war Professor für Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht.

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Familie und Ausbildung

Als Sohn des Generaldirektors der Württembergischen Privat-Feuer-Versicherungs-Gesellschaft wurde Raiser in eine Familie des schwäbischen Großbürgertums geboren. Nach seinem Abitur am Eberhard-Ludwigs-Gymnasium in Stuttgart absolvierte er ein kaufmännisches Praktikum.[1] Hieran schloss sich ab dem Wintersemester 1923/24 das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München, Genf und Berlin an, das Raiser 1927 abschloss. Unter Vermittlung von Martin Wolff wurde er 1927 Assistent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht an der Universität Berlin, das unter Leitung des berühmten Rechtsvergleichers Ernst Rabel stand.[2] 1931 wurde Raiser mit seiner Dissertation Die Wirkungen der Wechselerklärungen im internationalen Privatrecht zum Doktor der Rechte promoviert. Mit seinem bedeutendsten Werk mit dem Titel Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgte nur zwei Jahre später die Habilitation Raisers.

Sein Sohn Konrad wurde Theologe.

Beruflicher Werdegang bis 1945

Trotz Habilitation im Dezember 1933 erhielt Raiser keine Dozentur, weil er zusammen mit anderen Dozenten und Habilitanden gegen die im Zuge der Machtergreifung vorgenommenen Entlassungen jüdischer und anderer politisch verdächtiger Professoren protestiert hatte.[3] Aus diesem Grund schrieb Raiser bis 1935 an seinem Buch, das denselben Titel wie seine Habilitationsschrift trug und bis zur Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Jahre 1976 die Grundlage für die Prüfung der Wirksamkeit so genannter Allgemeiner Geschäftsbedingungen bildete und insoweit Grundlage für den Schutz des Verbrauchers war. Durch die Kontakte seines Vaters gelang ihm sodann der Einstieg in die Versicherungswirtschaft. Dort war er in der Magdeburger Versicherungsgruppe als Vorstandsmitglied für das Auslandsgeschäft zuständig. 1942 wurde er trotz seiner Regimegegnerschaft an die im faktisch annektierten Elsass neu gegründete Reichsuniversität Straßburg berufen.[4] Vorlesungen hielt er wegen seiner Einberufung als Soldat allerdings nicht ab. Während des Zweiten Weltkriegs geriet Raiser in englische Kriegsgefangenschaft, aus der er auf Betreiben Rudolf Smends freigelassen und an die Universität Göttingen berufen wurde.

Wirken nach 1945

Als Professor in Göttingen war Raiser für die Entnazifizierung des Lehrkörpers zuständig. Nach einer Gastdozentur in Berlin wurde er, um Abwerbungsversuche der Humboldt-Universität abzuwehren, 1948 zum Rektor der Universität gewählt. Dieses Amt hatte er bis 1950 inne. In dieser Zeit war er wesentlich an der Gründung der Westdeutschen Rektorenkonferenz und der Deutschen Forschungsgemeinschaft beteiligt. Letztere leitete er von 1951 bis 1955.[5] Sodann nahm Raiser den Ruf an die Eberhard-Karls-Universität Tübingen an, wo er bis zu seiner Emeritierung 1973 unterrichtete.[6] Den Schwerpunkt seiner Arbeit bildete dabei das Gesellschafts- und das Wirtschaftsrecht. Auch gab er das von Martin Wolff begründete Lehrbuch für Sachenrecht heraus (10. Auflage 1957). Neben seiner Tätigkeit in Wissenschaft und Lehre nahm er auch viele außeruniversitäre Aufgaben, so etwa als Mitglied im Beirat des Wirtschaftsministeriums. 1961 bis 1965 war Raiser Vorsitzender des Wissenschaftsrats.[2] Nach Beendigung dieser Tätigkeit leitete er die Gründung der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung. Hieran schloss sich ein sechsmonatiger Forschungsaufenthalt an der University of California, Berkeley an. Das Angebot Gustav Heinemanns, als Nachfolger von Bruno Heusinger Präsident des Bundesgerichtshofs zu werden, lehnte Raiser ab und nahm ab 1968 die Stelle des Rektors der Tübinger Universität ein, die er bis zum 30. September 1969 bekleidete. Daneben engagierte er sich in der evangelischen Kirche. Er war von 1949 bis 1973 Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und von 1970 bis 1973 deren Präses.[7] Raiser gehörte 1961 zu den Unterzeichnern des Tübinger Memorandums, in dem er sich gegen nukleare Aufrüstung der Bundesrepublik und für die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze aussprach.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Die Wirkungen der Wechselerklärungen im Internationalen Privatrecht. de Gruyter, Berlin 1931 (Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht. Band 4).
  • Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Auflage. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1935.
  • Rechtsfragen der Mitbestimmung. Westdeutscher Verlag, Köln 1954 (Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Band 20).
  • Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts - 3. Sachenrecht. 10. Auflage. 1957
  • Dingliche Anwartschaften. Mohr, Tübingen 1961 (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen. Band 1).
  • Vom rechten Gebrauch der Freiheit: Reden zur Verleihung des Ersten Theodor-Heuss-Preises 1965. Wunderlich, Tübingen 1965.

Auszeichnungen (Auswahl)

  • Großes Bundesverdienstkreuz (1955) mit Stern (1964)
  • Theodor-Heuss-Preis (1967)
  • Ehrensenator der TH Darmstadt (1976)
  • Freiherr-vom-Stein-Preis (1976)

Weiterführende Literatur

  • Juristische Fakultät der Universität Tübingen (Hrsg.): Ludwig Raiser zum Gedächtnis: Ansprachen, gehalten anläßlich d. Akadem. Gedenkfeier am 20. Nov. 1980, für Prof. Dr. iur. Dr. phil. h. c. D. theol. Ludwig Raiser (gest. 13. Juni 1980).Attempto-Verlag, Tübingen 1982, ISBN 3-921552-20-6 (Tübinger Universitätsreden. Band 30).
  • Nachruf in: FAZ, 18. Juni 1980

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ulrich Bälz: Ludwig Raiser: Ein Lebensbericht In: Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Hrsg.): Zum 100. Geburtstag von Professor Dr. Dres. h.c. Ludwig Raiser: (27.10.1904 – 13.06.1980); Symposion der Tübinger Juristischen Fakultät am 3. Dezember 2004. Eberhard-Karls-Universität, Tübingen 2005, ISSN 0564-4283, S. 13
  2. a b Kurzbiografie bei der DFG
  3. Stefan Grundmann, Karl Riesenhuber (Hrsg.): Deutschsprachige Zivilrechtslehrer des 20. Jahrhunderts in Berichten ihrer Schüler: eine Ideengeschichte in Einzeldarstellungen. de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-89949-456-3 (Band 1) S. 288
  4. Anna-Maria von Lösch: Der nackte Geist: Die juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4. (Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts. Band 26) S. 339
  5. Ludwig Raiser 60 Jahre. In: Die Zeit, Nr. 44/1964
  6. Ulrich Bälz: Ludwig Raiser: Ein Lebensbericht In: Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Hrsg.): Zum 100. Geburtstag von Professor Dr. Dres. h.c. Ludwig Raiser: (27.10.1904 – 13.06.1980); Symposion der Tübinger Juristischen Fakultät am 3. Dezember 2004. Eberhard-Karls-Universität, Tübingen 2005, ISSN 0564-4283, S. 18
  7. Pressemeldung auf der Homepage der EKD

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