- Magenbitter
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Als Magenbitter oder Kräuterbitter werden Spirituosen mit einer Kombination von Kräutern bezeichnet, die sich positiv auf die Verdauung auswirken sollen. Sie werden gerne als Verdauungsschnaps getrunken oder sind Bestandteil von Longdrinks. Die Bitterstoffe, die von den hauptsächlichen Kräuterbestandteilen abhängen, sollen insbesondere die Magen- und Galle-Sekretion anregen.
Nach der EU-Verordnung ist ein Bitter eine Spirituose mit einem vorherrschend bitteren Geschmack, der durch Aromatisierung mit natürlichen oder naturidentischen Geschmacksstoffen erzielt wird, und der Bitter muss einen Alkoholgehalt von mindestens 15 % aufweisen.[1]
Viele als Magenbitter bezeichnete Produkte gehören aufgrund ihres hohen Gehaltes an Zucker von über 100 Gramm pro Liter eigentlich zu den Likören.[2] Sie werden als Kräuterlikör, oft auch als „Halbbitter“ bezeichnet.
Kräuterbitter werden weltweit hergestellt, in Deutschland haben viele Regionen eigene Spezialitäten.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
Bitter
- Dänemark: Gammel Dansk
- Deutschland: Kruiden, Lauterbacher Tropfen, Mampe Halb und Halb, Meyer’s Bitter, Ratzeputz, Underberg
- Italien: Fernet-Branca
- Österreich, Tschechien: Jägerndorfer Magenbitter
- Trinidad und Tobago: Angostura
- Schweiz: Appenzeller Alpenbitter
Kräuterliköre
- Belgien: Boonekamp
- Böhmen: Becherovka
- Deutschland: Aromatique, Altenberger, Butzelmann, Jägermeister, Killepitsch, Kuemmerling, Lockstedter, Flimm's Kabänes, Reichs-Post Bitter, Schierker Feuerstein, Sechsämtertropfen, Stonsdorfer, Wurzelpeter, Stichpimpulibockforcelorum
- Frankreich: Bénédictine
- Italien: italienische Bezeichnung für Kräuterbitter ist amaro, spezielle Marken sind Averna, Cynar, Ramazzotti
- Kroatien: Amaro
- Niederlande: Schipper-Bitter, Beerenburg
- Österreich: Altvater, Gurktaler, Rossbacher
- Ungarn: Unicum
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89, Anhang II Nr. 30 [1]
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89, Anhang II Nr. 32 [2]
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