- Apostolicam Actuositatem
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Das Dekret „Apostolicam Actuositatem“ (Abkürzung: AA) über das Laienapostolat, vom 18. November 1965, ist ein Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt des Dekrets
- Einleitung
- 1.Kapitel: Die Berufung der Laien zum Apostolat
- 2.Kapitel: Die Ziele des Laienapostolate
- 3.Kapitel: Verschiedene Bereiche des Laienapostolate
- 4.Kapitel: Verschiedene Formen des Apostolate
- 5.Kapitel: Die Ordnung
- 6.Kapitel: Die Bildung zum Apostolat
- Aufruf des Konzils
- Anmerkungen
Allgemeines zum Laienapostolat
In den Konzilsdokumenten ist von den Laien an drei Stellen eingehend die Rede: in der Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium), im Dekret über das Apostolat der Laien (Apostolicam Actuositatem) und in der Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute (Gaudium et spes). Das Dekret über das Laienapostolat stellt klar, dass die Laien „in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung des ganzen Volkes Gottes“ verwirklichen, begründet wird dieses Apostolat der Laien durch ihre Vereinigung mit Christus. (...) Es besteht in der Kirche eine Verschiedenheit des Dienstes, aber eine Einheit der Sendung. (...) Die Laien hingegen, die auch am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teilhaben, verwirklichen in Kirche und Welt ihren eigenen Anteil an der Sendung des ganzen Volkes Gottes. Durch ihr Bemühen um die Evangelisierung und Heiligung des ganzen Menschen und um die Durchdringung und Vervollkommnung der zeitlichen Ordnung mit dem Geist des Evangeliums üben sie tatsächlich ein Apostolat aus (vergl. AA Nr. 2).
Laien in Ordensgemeinschaften
Manche Laien nehmen aufgrund einer besonderen Berufung am Leben in Ordensgemeinschaften teil. Das Konzil bekräftigt dieses mit diesem Dekret und ermutigt zu diesem Schritt. Es lädt die Laien ein, sich um die treue Aufnahme der besonderen Charakteristika der dieser Familien eigenen Spiritualität zu bemühen (Vergl. AA Nr. 4). Die Laien in Ordensgemeinschaften, sagt das Dekret, trennen sich von der Welt und wählen einen anderen Lebensstand, sie wollen vor den Augen aller Zeugnis abzulegen.
Das Laienapostolat
Hierzu heißt es: Es ist die spezifische Aufgabe der Laien, die zeitlichen Wirklichkeiten im Licht der dogmatischen Grundsätze, die das Lehramt dargelegt hat, zu gestalten. Dabei sollen sie aber in den konkreten Entscheidungen ihres gesellschaftlichen, familiären, politischen und kulturellen Lebens mit der notwendigen persönlichen Autonomie handeln (vergl. AA Nr. 7)
Beratende Gremien
Bei aller Verschiedenheit der jeweiligen Dienste - dies betont das II. Vatikanische Konzil - besteht deshalb eine Einheit der Sendung aller Glieder des Gottesvolkes (vergl. AA Nr. 2). Diese gemeinsame Verantwortung aller Christen wollte man hier zum Ausdruck bringen. Aus dieser Überlegung heraus wurde angeregt, in Diözesen und Pfarreien, aber auch auf anderen Ebenen beratende Gremien einzurichten, "die die apostolische Tätigkeit der Kirche im Bereich der Evangelisierung und Heiligung, im caritativen und sozialen Bereich und in anderen Bereichen bei entsprechender Zusammenarbeit von Klerikern und Ordensleuten mit den Laien unterstützen (vergl. AA 26). Diese Anordnung wurde dann auch als Grundlage zu Wahlen von Pfarrgemeinderäten und anderen innerkirchlichen Räten benutzt.
Verbände
Mit dem Ziel, die Initiativen der verschiedenen Verbände und Geistlichen Gemeinschaften von Laien sinnvoll koordinieren zu können, eröffneten die Diözesanbischof die Möglichkeit zur Konstitution von Diözesankomitees. Darin können alle kirchlich anerkannten und auf Diözesanebene bestehenden Katholischen Verbände und Geistlichen Gemeinschaften die vom Konzil umschriebenen Aufgaben des Laienapostolates (vergl. AA Nr. 26) wirkungsvoll und vereint wahrnehmen.
Das Apostolat
In dem Dekret wird herausgestellt, dass alle Christinnen und Christen in der Taufe „vom Herrn selbst mit dem Apostolat betraut“ wurden (vergl. AA Nr. 3). Um bei der Verwirklichung der Sendung der gesamten Kirche mitwirken zu können, bedarf es für Christinnen und Christen nicht einer Erlaubnis oder einer Beauftragung von Seiten der kirchlichen Hierarchie. Christinnen und Christen können dies sowohl als Einzelne aber auch gemeinschaftlich, also im Zusammenschluss zu Vereinigungen, tun ( Vergl. AA Nr.18ff ).
Katholische Aktion
Im Dekret (vergl. AA Nr. 20) betont das Konzil die Rolle der "Katholischen Aktion" als eine besondere Form des organisierten Laienapostolats. Das unmittelbare Ziel dieser Organisationen ist das apostolische Ziel der Kirche, nämlich in Hinordnung auf die Evangelisierung und Heiligung der Menschen sowie auf die christliche Bildung ihres Gewissens. Die Laien arbeiten in der ihnen eigentümlichen Weise mit der Hierarchie zusammen, tragen ihre eigene Erfahrung bei und übernehmen Verantwortung in der Leitung dieser Organisationen. Die Laien handeln vereint nach Art einer organischen Körperschaft, so dass die Gemeinschaft der Kirche deutlicher zum Ausdruck gebracht und so das Apostolat wirksamer wird. Die Laien, die sich freiwillig anbieten oder zum Wirken und zur direkten Mitarbeit mit dem hierarchischen Apostolat eingeladen werden, handeln unter der Oberleitung der Hierarchie selbst. Diese kann die Mitarbeit auch durch ein ausdrückliches Mandat bestätigen. (vergl. AA Nr. 20)
Zusammenfassung
Das Konzil hat in Fortsetzung der Tradition mit dem Begriff des "gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen" in mehreren Dekreten eine Gleichheit aller Glaubenden bekräftigt. Laien haben als Gläubige Teil an der Sendung der Kirche: "Das Apostolat der Laien aber ist Teilhabe an [...] der heilmachenden Sendung der Kirche; zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestimmt" (Lumen Gentium, Nr. 33). Die Laien sind also nicht durch die Hierarchie, sondern "vom Herrn selbst zum Apostolat bestimmt", sie haben "die Pflicht und das Recht zum Apostolat [...] aufgrund ihrer Einheit mit Christus, dem Haupt, selbst" (vergl. AA Nr. 3).
Siehe auch
- Christifideles laici (1988), nachsynodales Apostolisches Schreiben von Papst Johannes Paul II. "über die Sendung der Laien in Kirche und Welt".
- Vita consecrata (Johannes Paul II.) (1996), nachsynodales Apostolisches Schreiben von Papst Johannes Paul II. „über das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt".
Weblinks
Erklärungen: Dignitatis humanae | Gravissimum Educationis | Nostra Aetate
Konstitutionen: Dei Verbum | Gaudium et Spes | Lumen Gentium | Sacrosanctum Concilium
Verordnungen: Ad Gentes | Apostolicam Actuositatem | Christus Dominus | Inter mirifica | Optatam Totius | Orientalium Ecclesiarum | Perfectae Caritatis | Presbyterorum Ordinis | Unitatis redintegratio
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