- Orientalium Ecclesiarum
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Das Dekret Orientalium Ecclesiarum wurde am 21. November 1964 von Papst Paul VI. promulgiert und ist ein Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils. Es trägt den Untertitel: „Über die Ostkirchen“.
Inhaltsverzeichnis
Das Dekret
Mit dieser Konzilsverordnung werden die Ostkirchen als Teilkirchen anerkannt und es wird bestimmt, dass keine von ihnen ein besonderes Vorrecht erhalten soll. Alle Teilkirchen haben dieselben Verpflichtungen und stehen unter der Leitung des Bischofs von Rom. Das Dekret erkennt das Recht der Ostkirchen an und erlaubt, ihre eigenen liturgischen Riten auszuüben. Es mahnt weiterhin an, die Wiederherstellung der Einheit, in den Ostkirchen, anzustreben. Des Weiteren legt das Dokument einige kirchenrechtliche und liturgische Bestimmungen fest, sehr klar wurde zum Ernennungsrecht von Bischöfen Stellung bezogen. Im Vorwort kommen diese Merkmale schon deutlich zum Ausdruck, wenn es dort heißt:
„Die Ostkirchen mit ihren Einrichtungen und liturgischen Bräuchen, ihren Überlieferungen und ihrer christlichen Lebensordnung sind in der katholischen Kirche hoch geschätzt. In diesen Werten von ehrwürdigem Alter leuchtet ja eine Überlieferung auf, die über die Kirchenväter bis zu den Aposteln zurückreicht. Sie bildet ein Stück des von Gott geoffenbarten und ungeteilten Erbgutes der Gesamtkirche. Für diese Überlieferung sind die Ostkirchen lebendige Zeugen. Dem Heiligen Ökumenischen Konzil liegt daher die Sorge für die Ostkirchen sehr am Herzen. Es wünscht, dass diese Kirchen neu erblühen und mit frischer apostolischer Kraft die ihnen anvertraute Aufgabe meistern. Darum hat es neben den die Gesamtkirche betreffenden Anordnungen auch über sie einige Beschlüsse gefasst. Indes überlässt es weitere Entscheidungen der Obsorge der orientalischen Synoden und des Apostolischen Stuhles. “
Inhaltsübersicht
Nach dem Vorwort, in dem schon die Kernaussagen zusammengefasst wurden, folgen ausführliche Entscheidungen und Anweisungen:
- Über das geistige Erbgut der Ostkirchen soll bewahrt werden
- Über die ostkirchlichen Patriarchen
- Zur Sakramentenordnung
- Zum Gottesdienst
- Zum Verkehr mit den Brüdern aus den getrennten Kirchen
Siehe auch
- Enzyklika Allatae Sunt, Papst Bendekit XIV. "Über die Befolgung des Orientalen Ritus" (26. Juli 1755)
- Das Apostolische Schreiben Orientalium Dignitas Papst Leo XIII. „Über die Ostkirchen“ (30. November 1894)
- Das Apostolische Schreiben Orientis catholici vom 15. Oktober 1917, in Form einer Motu Proprio von Papst Benedikt XV. „Gründungsregeln für das Päpstliche Orientalische Institut.
- Die Enzyklika Rerum orientalium vom 8. September 1928 in der Papst Pius XI. betont, dass bei der Priesterausbildung Wert auf das Kennenlernen der orientalischen Kirchen gelegt werden soll.
Weblinks
Text von Orientalium Ecclesiarum
Erklärungen: Dignitatis humanae | Gravissimum Educationis | Nostra Aetate
Konstitutionen: Dei Verbum | Gaudium et Spes | Lumen Gentium | Sacrosanctum Concilium
Verordnungen: Ad Gentes | Apostolicam Actuositatem | Christus Dominus | Inter mirifica | Optatam Totius | Orientalium Ecclesiarum | Perfectae Caritatis | Presbyterorum Ordinis | Unitatis redintegratio
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