Perfectae Caritatis

Perfectae Caritatis

Das Dekret Perfectae Caritatis (Abkürzung: PC) „Über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens“ ist ein Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils und wurde am 28. Oktober 1965 veröffentlicht.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Mit diesem Konzilsdokument begann eine Veränderungen und Neugestaltung des Ordenslebens, die Konzilsväter erachteten es für notwendig, neue Formen des Gemeinschaftslebens und des apostolischen Dienstes zu suchen und die vom Orden geprägten Lebensweise, ihr Handeln in der Kirche und in der Welt tiefgreifend umzugestalten. Im Konzilsdekret werden Konferenzen und Räte für höhere Obere ausdrücklich gefördert (vergl. PC Nr. 23), da es diese kleinen Gemeinschaften ermöglichen, aus der Isolation herauszutreten. Hieraus entstand später in Deutschland die Deutsche Ordensobernkonferenz. In dem Dekret wird hervorgehoben, dass wahre Loyalität und wahrer Gehorsam nicht die Leugnung der eigenen Persönlichkeit, des eigenen Denkens und Willens bedeuten. Das II. Vatikanum lehrt:

„Die Untergebenen sollen... in der Ausführung dessen, was angeordnet ist, und in der Erfüllung der ihnen anvertrauten Aufgaben die eigene Verstandes- und Willenskraft einsetzen und die Gaben, die ihnen Natur und Gnade verliehen haben, gebrauchen.“

Grundzüge dieser Anordnungen wurden auch in Lumen Gentium, der Konstitution über die Kirche, übernommen und eingearbeitet.

Erneuerungen und Wahrung

In dieser Vorschrift, wird gefordert, dass unter Wahrung ihrer jeweiligen Eigenart die Mönche und Nonnen die alten Überlieferungen wohltätigen Wirkens immer erneuern und sie den gegenwärtigen Notwendigkeiten der Menschen anpassen sollen, so dass ihre Klöster (...) der Förderung und Erneuerung des christlichen Volkes dienen (vergl. PC Nr. 19.)“ Die Lebensform der Ordensgemeinschaften richte sich nach den drei evangelischen Räten der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams. Die Mitglieder aller Institute sollen sich bewusst bleiben, dass sie durch ihr Gelöbnis der “Evangelischen Räte“ vor allem einem göttlichen Ruf geantwortet haben (...) sondern auch der Welt entsagt haben, um Gott allein zu leben; denn sie haben ihr ganzes Leben seinem Dienst überantwortet. Daher ist bei der Bemühung um die Erneuerung darauf zu achten, dass die Formen und Dienste der Eigenart und den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft entsprechen. Die Meinungen, Urteile und Sitten der Zeitgenossen, unter denen wir leben, müssen geprüft und, was sich an Gutem und Gerechtfertigtem an ihnen findet, als wertvolle Elemente für das zeitgemäße Leben in Ordensgemeinschaften zu Eigen machen (vergl. PC Nr. 3) .

Zur Ehelosigkeit

Die Ehelosigkeit zu der sich die Ordensleute verpflichten, soll von ihnen als überaus hohe Gnadengabe angesehen werden. Darum ist sie ein besonderes Zeichen für die himmlischen Güter und für die Ordensleute ein vorzügliches Mittel, sich mit Eifer dem göttlichen Dienst und den Werken des Apostolats zu widmen.

Zur Armut

Ein bewusster Verzicht auf die freie Verfügung über die Güter der Welt, wie es durch das Gelübde der Armut geschieht, macht die Ordensleute freier für die immateriellen Güter der künftigen Welt. Die Verfügung über die Dinge, die man für das Leben und die apostolischen Aktivitäten der Ordensgemeinschaft benötigt, erfolgt in Übereinkunft mit den Oberen.

Zur Keuschheit

Darunter versteht man den vollständigen Verzicht auf ein eheliches Zusammenleben. Dies schließt den Geboten Gottes gemäß den Verzicht auf die Betätigung der Geschlechtskraft mit ein. Die Ehe mit ihrer Bindung an Frau und Kindern schränkt den Dienst der Gatten naturgemäß zunächst ein auf die Sorge um das Wohlergehen der Anvertrauten. Das Ordensleben hingegen stellt den Menschen frei für einen umfassenderen Dienst zur Ehre Gottes und für das zeitliche und ewige Leben der Menschen.

Zum Gehorsam

Der Gehorsam bedeutet den Verzicht auf die freie Selbstbestimmung. (...) Im Ordensleben sieht man nun im Auftrag des Oberen den Auftrag Christi. Man gehorcht den Menschen, die einem übergestellt sind, nicht um Menschen zu gefallen, sondern um Gott zu gefallen.

Das Leben in Ordensgemeinschaften

Man unterscheidet kontemplative (beschauliche) und äußerlich aktive Gemeinschaften. Die kontemplativen Orden widmen ihre Zeit neben der Sorge um die Lebensbedürfnisse, vor allem dem Gebet und sind dabei oft an ein festes Kloster gebunden, das sie nicht mehr verlassen. Die anderen Gemeinschaften verwenden die neben den täglichen Gebeten verbleibende Zeit an irgendeine Form des Apostolates und karitativen Dienstes (z. B. Glaubensunterweisung, Schulen, Krankenhäuser, Entwicklungsarbeit usw.) Gewöhnlich gehört dazu bei allen Gemeinschaften der tägliche Besuch der heiligen Messe, eine geistliche Lesung, der Rosenkranz und eine angemessene Zeit des betrachtenden Gebets .

Die Profess

Zum heiligen Versprechen, dem Profess wird angeordnet, dass nach drei Jahren Probezeit die Kandidaten, von der Leitung des Ordens, die Erlaubnis erbitten dürfen, das heilige Versprechen (Profess) im Orden ablegen zu dürfen. Dieses bedeutet, dass die heilige Profess eine besondere Hingabe und Weihe an Gott belegt und es ist vor allem die Antwort auf einen Ruf (Berufung), den der Mönch im Innersten seines Herzens vernommen hat (verl. PC Nr. 5)

Die Leitung der Klöster

Es ist Sache der zuständigen Organe, dafür zu sorgen, dass Gesetze und Institutionen das heutige Leben der Kommunität wirklich fördern und tragen und nicht als veraltet und unangemessen den Fortschritt des Lebens behindern. Das verlangt das II. Vatikanische Konzil mit dieser Verordnung, wenn es vorschreibt,

„die Konstitutionen und die Art und Weise der Leitung der Klöster, der Kongregationen und des Ordens zu überprüfen und nach Entfernung veralteter Vorschriften entsprechend zu überarbeiten (vergl. PC Nr. 3).“

Papst Paul VI. erläuterte hierzu, als „veraltet“ ist zu betrachten, was nicht zum Wesen oder Ziel des Institutes gehört, seinen Gehalt und Sinn verloren hat und so das Ordensleben nicht mehr wirklich unterstützt. Doch muss dabei beachtet werden, dass der Ordensstand gemäß seiner Aufgabe zeichenhaften Charakter trägt (vergl. Motu Proprio Ecclesiae Sanctae Paul VI. vom 6. August 1966 ).

In Perfectae Caritatis wird hierzu noch gesagt: Wie es schädlich ist, veraltete Organisationsformen und ungeeignete Gesetze beizubehalten, so wäre es ebenso gefährlich, uns von den Werten unserer Tradition loszureißen und im Namen der Anpassung die fundamentalen Elemente unseres Lebens zu vernichten (vergl. PC Nr. 2).

Die Aufgabe des Ordenskapitel darf nicht bloß auf die Fälle beschränkt werden, in denen die Kapitulare auf Grund - des allgemeinen oder besonderen Rechtes - ihr entscheidendes bzw. beratendes Stimmrecht ausüben sollen. Vielmehr sollen die Mitglieder häufiger zum Gespräch zusammenkommen, zu einem wirklich brüderlichen Dialog, damit die teilnehmende Mitsorge der Mitbrüder, am Wohl des Klosters, wirksam ausgeübt werden kann (vergl. PC Nr. 14)

Vierzigster Jahrestag

Indem sie in den vergangenen 40 Jahren den Richtlinien des Lehramtes der Kirche gefolgt sind, haben die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften apostolischen Lebens einen fruchtbaren Weg der Erneuerung zurückgelegt. Er war einerseits beseelt von dem Wunsch, dem vom Heiligen Geist durch die Gründer und Gründerinnen empfangenen Geschenk treu zu bleiben, und anderseits von dem Bestreben, die Lebensweise, das Gebet und die Arbeit »den körperlichen und seelischen Voraussetzungen der Menschen von heute« anzupassen, »aber auch – soweit die Eigenart des Instituts es verlangt – den Erfordernissen des Apostolats, den Ansprüchen der Kultur, der sozialen und wirtschaftlichen Umwelt zu entsprechen« (Perfectae Caritatis, 3).[1]

Weblinks

Text des Dekrets


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