- Marktpreisrisiko
-
Als Marktrisiko, Marktpreisrisiko oder Marktpreisänderungsrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste auf Grund der Änderung von Marktpreisen (z. B. Aktienkursen, Zinsen, Wechselkursen).
In der Portfoliotheorie bezeichnet Marktrisiko das systematische Risiko (siehe unten).
Inhaltsverzeichnis
Ausprägungen
Abhängig von dem verursachenden Parameter unterscheidet man Aktienkursrisiken, Zinsrisiken (vgl. auch Kursrisiko), Wechselkursrisiken etc.
Aktienkurs- und Zinsrisiken werden in Anlehnung an die Portfoliotheorie und an bankaufsichtliche Bestimmungen oft zusätzlich in allgemeine und besondere Risiken unterteilt. Unter allgemeinem Marktpreisrisko versteht man die Gefahr eines Verlustes, der von einer Bewegung des betrachteten Marktes insgesamt herrührt. Für deutsche Aktien wäre dies z. B. die Gefahr eines allgemeinen Kursverfalls, der beispielsweise am Rückgang des DAX-Indexes zu messen wäre. Das besondere Marktrisiko hingegen rührt von Änderungen einzelner Marktpreise (z. B. eines einzelnen Aktienkurses) her, die unabhängig von allgemeinen Marktbewegungen sind (Residualrisiko).
Bei Anleihen bezeichnet man als spezifisches Zinsrisiko den Teil des Zinsrisikos, der vom einzelnen Emittenten bzw. der einzelnen Emission herrührt. Ein wesentlicher Treiber des spezifischen Zinsrisikos ist die Bonität des Emittenten. Somit ist das spezifischen Zinsrisiko einer Anleihe deren Kreditrisiko in Form eines Marktpreisrisikos. Neben Anleihen machen auch Kreditderivate die Bonität von Kreditnehmern handelbar. Die so zu handelbaren Marktpreisrisiken gemachten Kreditrisiken werden häufig als Bonitätsrisiken bezeichnet.
Einen Sonderfall stellt der Begriff der Optionspreisrisiken dar, der alle aus dem Handel mit Optionen resultierende Risiken umfasst. Neben dem Risiko der Preisänderung des Basiswertes (das z. B. bei einer Aktienoption eine spezielle Form des Aktienrisikos ist) sind Optionen insbesondere dem Risiko sich ändernder impliziter Volatilitäten (Volatilitätsrisiko) ausgesetzt.
Marktrisiko im Rahmen der Portfoliotheorie
Nach der Portfoliotheorie ist es in der Regel möglich, einen Teil des Kursrisikos durch Diversifikation zu eliminieren. Dabei spricht man auch vom unsystematischen Risiko. Das systematische Risiko tragen jedoch alle Wertpapiere gemeinsam und es kann daher nicht durch Diversifikation weiter verringert werden. Ein Anleger, der in kursrisikobehaftete Wertpapiere investieren will, muss dieses Risiko also übernehmen. Das Capital Asset Pricing Model (CAPM) kennt ein Marktrisiko, das Arbitrage Pricing Model kennt prinzipiell mehrere allgemeine Risikofaktoren.
Ein Anleger kann dem Marktrisiko nur entgehen, indem er sein Geld in nicht risikobehaftete Wertpapiere investiert. Im Wesentlichen sind das Anleihen mit kurzer Laufzeit und Termingelder. Da das Marktrisiko nicht diversifiziert werden kann, wird von den Investoren hierfür eine Risikoprämie verlangt.
Marktrisiko und Regulierung im Bankwesen
In der ursprünglichen Basler Eigenkapitalvereinbarung von 1988 war für Banken lediglich eine Absicherung von Kreditrisiken durch Eigenkapital vorgesehen. Eine zusätzliche Unterlegung von Marktrisiken wurde erst 1996 hinzugefügt. Im neuen Basler Eigenkapitalakkord, der in der EU seit Ende 2006 gilt, ist neben einer Absicherung von Marktrisiken auch eine Absicherung von operationellen Risiken vorgesehen.
Grundlage der Eigenmittelunterlegung sind Marktrisikopositionen
Marktrisikoposition
Eine Marktrisikoposition ist die Summe aus:
- Handelsbuch-Risikoposition
- Währungsgesamtposition
- Rohwarenposition
Die Währungsgesamtposition und die Rohwarenposition sind unabhängig davon, ob sie zum Eigenhandel gehören, mit Eigenmitteln zu unterlegen.
Zinsänderungsrisiko und Aktienkursrisiken sind hingegen nur mit Eigenmitteln zu unterlegen, wenn sie dem Handelsbuch zuzurechnen sind und es sich um Handelsbuchinstitute handelt. Die Absicherung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch wird im Rahmen der zweiten Säule von Basel II betrachtet.
Finanzinstrumente umfassen:
- Wertpapiere
- Geldmarktinstrumente
- Devisen
- Derivate.
Handelsbuchrisikopositionen
Bei Handelsbuchrisikopositionen gemäß § 1a KWG handelt es sich um alle Finanzinstrumente einschließlich der darauf bezogenen Absicherungsgeschäfte und Garantien, die mit zins- und stichtagbezogenen Risiken behaftet sind, soweit dem Handel zurechenbar.
Nettopositionen
Nettopositionen bilden die Basis der Eigenmittelunterlegung von Marktrisiken. Die Ermittlung erfolgt mittels Standardverfahren oder eigenem Risikomodell. Das Marktpreisrisiko ist dabei abhängig vom Ausmaß der Preisschwankung und dem Betrag der offenen Position (Nettoposition). Das Produkt aus Nettoposition und der maximal für möglich gehaltenen Preisschwankungen ergibt ein Maß für den maximal möglichen Verlust.
Eine geschlossene Position ist abgesichert, wenn die Laufzeit (Fristigkeit) der aktivischen und passivischen Position identisch ist.
Die Messung erfolgt anhand der Aktiva- und Passivapositionen der Bilanz, womit offene Positionen identifiziert werden können. Der Buchwert von Forderungen und Verbindlichkeiten gibt Auskunft über die Höhe der zukünftigen Zahlungen; schwieriger gestaltet sich dies bei Sachanlagen. Derivate sind nicht in der Bilanz erfasst, müssen aber trotzdem in die Nettopositionen eingehen. Optionsgeschäfte werden in der Solvabilitätsverordnung mittels des Deltafaktors erfasst.
Eigenmittelunterlegung für Marktpreisrisiken
- Ermittlung der Einzelnettopositionen durch Saldierung von aktivischen und passivischen gleichartigen Positionen
- Aggregation der Einzelnettopositionen zu einer Gesamtposition
- Verlust der durch Eigenmittel mindestens abgesichert werden soll: Gesamtrisikoposition × Faktor q
- Anrechnungsbetrag für Marktrisikoart + Anrechnungsbetrag für Gamma- und Vegafaktorrisiko
Bankinterne Risikomodelle
Bankinterne Risikomodelle dienen der Erfassung von Marktrisikopositionen.
Wikimedia Foundation.